Freitag, 14. März 2008

Eugenik okay? Bundesverfassungsgericht vergreift sich bei Begründung zum Inzestverbot

Mir wurde heute richtig schlecht. Lange habe ich hin und her überlegt, wie ich das in einen Weblog-Eintrag packen soll. Wüste Beschimpfungen lagen mir auf der Zunge, düstere Aussichten wollte ich schildern. Aber das würde auch nichts helfen. Also versuche ich es dann doch in einem möglichst zurückhaltenden Ton...

Mit einer der Hauptgründe für das unantastbare Festzurren der Menschenwürde in Artikel 1 des Grundgesetzes war meines Wissens, auf diese Weise jedwede eugenische Argumentation bei der Beurteilung von Menschen in Zukunft unmöglich zu machen. Ein wesentlicher Bestandteil des Nationalsozialismus war ja die Vorstellung, man könne würdiges von unwürdigem Leben unterscheiden und hätte das Recht, unwürdiges Leben auszulöschen. Wesentlicher Bestandteil dieser Hass-Religion war die sich als Wissenschaft gerierende Eugenik. Die Eugenik beurteilt den Wert menschlichen Lebens. Schon alleine dieser Versuch, den Wert menschlichen Lebens quantifizieren und beurteilen zu wollen, verletzt unausweichlich die Menschenwürde. Hinzu kommt, dass die Eugenik menschliches Leben allein nach biologistischen Gesichtspunkten bewerten will. Der Mensch ist jedoch mehr als das von "Gesunden" als reibungslos betrachtete Funktionieren des menschlichen Körpers.

Eigentlich ging es beim gestrigen Urteil des Verfassungsgerichtes nur darum, zu urteilen, ob der Gesetzgeber Inzest verbieten darf. Er darf es verbieten, sagte das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverfassungsgericht führt auch Gründe für diese Entscheidung an, die man akzeptieren kann.

Dann jedoch macht das Bundesverfassungsgericht etwas absolut Unglaubliches: In einem Teil seiner Begründung, warum der Gesetzgeber Inzest verbieten darf, betrachtet das Gericht wohlwollend mit als einen Rechtfertigungsgrund für das Inzestverbot die Gefahr, dass die Kinder aus inzestuösen Verbindungen einem höheren Risiko von Gendefekten ausgesetzt seien. Dass dem so ist, stimmt. Aber diese Tatsache, die Gefahr also, dass Gendefekte vererbt werden könnten, darf niemals und nirgends ein Grund dafür sein, Menschen zu verbieten, Kinder zu zeugen. Genau dies macht das Verfassungsgericht nun aber.

Das Urteil ist somit ein Schlag ins Gesicht von Menschen mit Erbkrankheiten. Zwar gibt es (noch) kein Gesetz, dass beispielsweise geistig behinderten Menschen oder Menschen mit Erbkrankheiten tatsächlich verbieten würde, Kinder zu zeugen. Aber nach dem gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte der Gesetzgeber nun - mit dem Wohlwollen des Verfassungsgericht, ohne also vom Verfassungsgericht aufgehalten werden zu können - solch ein Gesetz erlassen.

Die Eugenik hat also wieder ihr ekelhaftes Haupt erhoben in Deutschland. Der gestrige Urteilsspruch des Verfassungsgerichts wirkt wie Gift für die Menschenwürde.

Die Eugenik beurteilt Menschen nach biologistischen Gesichtspunkten. Jeder, der jedoch beispielsweise einmal mit Menschen zu tun hatte, die aus Sicht der sogenannten "Gesunden" angeblich beeinträchtigt seien in ihrem Leben - nehmen wir als Beispiel Menschen mit geistigen Behinderungen - wird bestätigen, dass eine biologistische Sichtweise geistig behinderten Menschen nicht gerecht wird. Eugenische Gesichtspunkte sind als Kriterium zur Beurteilung der Größe menschlichen Glücks, menschlicher Lebensfreude, des Ausmaßes eines sinnerfüllten Lebens und zur Abschätzung der Würde eines Menschen völlig ungeeignet.

Es ist eine absolute Schande für das Bundesverfassungsgericht, dass es die Eugenik heranzieht als einen Rechtfertigungsgrund für die Rechtmäßigkeit eines Gesetzes.

Die Urteile des Verfassungsgerichtes haben bekanntlich nicht nur rein juristische Folgen, sondern wirken auch prägend auf die allgemeinen Wertvorstellungen. Mit eine der ersten indirekten Auswirkungen dieses Fehlurteils könnte beispielsweise sein, dass Menschen mit geistigen Behinderungen nun noch weniger Unterstützung durch die Politik erfahren. Einrichtungen für Menschen mit geistigen Behinderungen könnte es beispielsweise jetzt schwerer fallen, gesellschaftlichen Rückhalt und das nötige Geld zu bekommen für die Unterstützung eines möglichst umfassend selbstbestimmten Lebens von geistig Behinderten. Denn zu solch einem selbstbestimmten Leben gehört auch die Ermöglichung uneingeschränkter Sexualität zwischen geistig Behinderten - ohne Zwangssterilisationen.

Ich hoffe, dass in den nächsten Tagen klare Worte der Ablehnung gegenüber diesem Urteil beispielsweise von Seiten der Behindertenverbände und auch von Seiten der christlichen Kirchen kommen.

Man könnte noch viel tiefer einsteigen in die Diskussion. Man könnte noch fragen, was überhaupt genau ein "Gendefekt" ist, wer das definiert. Man könnte fragen, welches Vererbungsrisiko genau noch als akzeptabel gilt und welches nicht und würde feststellen, dass man hier unmöglich klare Leitlinien finden kann. Die Heranziehung eugenischer Gesichtspunkte ist also nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch ohne tieferen praktischen Sinn. Eugenik ist letztlich Ideologie, nicht Wissenschaft. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht muss man leider annehmen, dass derzeit die meisten Mitglieder des Zweiten Senats Anhänger dieser menschenverachtenden Ideologie sind. Weitere Urteile, die die Menschenwürde beschädigen, sind somit leider zu erwarten.

Christiane Link von Behindertenparkplatz.de scheint ähnlich entsetzt zu sein wie ich. Auch die Kommentatoren in ihrem Blog können es nicht fassen.

Bei Zeit.de äußert sich Rechtsprofessor Joachim Renzikowski, der Vertreter des Klägers, und sieht ebenfalls große Gefahren für die Menschenwürde heraufdämmern durch dieses Fehlurteil: Beklemmendes Urteil

Joachim Renzikowski: Das Bundesverfassungsgericht hält eugenische Erwägungen heute für zulässig und stuft mit seinem Urteil die Zeugung von Kindern als Straftatbestand ein. Das darf nicht sein. Den Wortlaut der Begründung muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: "Die ergänzende Heranziehung dieses Gesichtspunktes (also der Eugenik) zur Rechtfertigung der Strafbarkeit des Inzests ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil er historisch für die Entrechtung von Menschen mit Erbkrankheiten und Behinderungen missbraucht worden ist."

Der Gesetzgeber kann also bei Strafe die Zeugung von Kindern verbieten, wenn bei ihnen ein nennenswertes Risiko besteht, einen genetischen Defekt zu bekommen. Zumindest hätte das Verfassungsgericht nichts dagegen. Es sagt mit seinem Urteilsspruch auch, das Inzest-Verbot würde dem Schutz der Volksgesundheit dienen. Das bedeutet im weiteren Sinne: Wenn der Gesetzgeber bei Strafe verbieten würde, dass Eltern, die an einer Erbkrankheit leiden, Kinder zeugen, wäre das für das Verfassungsgericht in Ordnung. Zumindest wurde heute mit dem Urteil einer solchen Entwicklung kein Riegel vorgeschoben. (Quelle: Zeit.de)


Und hier die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.

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Mittwoch, 12. März 2008

Wie man die eigene Privatsphäre beim Surfen schützen kann

Es folgt ein Artikel, der als kleine Hilfe für neue und unerfahrenere Internetnutzer gedacht ist. Erfahrene Anwender dürfen diesen Weblog-Eintrag ruhig ignorieren.

Anlass dieses Artikels ist für mich die Meldung, dass Google nun also den Werbebanner-Anbieter "DoubleClick" aufkaufen darf. Die EU hat grünes Licht gegeben, wie beispielsweise Zeit.de berichtet.

Zeit.de schildert, welche Folgen dies für die Privatsphäre aller Internetnutzer hat. In einem Satz ausgedrückt: Surft man auf eine Webseite, die Werbebanner eingebunden hat, so wird die eigene IP-Adresse auch an den Anbieter dieser Werbebanner weitergeschickt. Das war schon immer so. Durch den Zusammenschluss von Google und DoubleClick entsteht jedoch potenziell eine sehr große Datenbank, in der aufgezeichnet wird, welche Webseiten sich Internetnutzer alles anschauen.

Der Banner-Anbieter ist hierbei nicht die Firma, für die geworben wird. Ein Werbebanner von "BMW" wird also nicht von Servern des Automobilherstellers geladen. Nein, Werbebanner werden häufig von spezialisierten Werbebanner-Vermarktern zentral geladen. Ruft man also die Webseite "Nachrichtenseite.irgendwas" auf, und enthält diese Nachrichtenseite Werbebanner, so werden diese Werbebanner nicht von "Nachrichtenseite.irgendwas" geladen, sondern beispielsweise von "ad.doubleclick.net", dem zentralen Server des Werbebanner-Anbieters DoubleClick. Wer also beispielsweise oben verlinkten Zeit.de-Artikel aufruft und dort Werbebanner sieht, der hat mit seinem Besuch auf Zeit.de zugleich dem Werbebanner-Anbieter DoubleClick unwissentlich mitgeteilt, dass man den Zeit.de-Artikel gelesen hat. Wechselt man nun auf eine andere Nachrichtenseite und hat diese Seite auch Werbebanner von DoubleClick eingebunden, so erkennt DoubleClick wieder, dass Sie sich diese Nachrichtenseite ansehen und dass Sie die gleiche Person sind, die sich zuvor den Zeit.de-Artikel angeschaut hat. DoubleClick verfolgt Sie anhand Ihrer IP-Adresse und anhand von Cookies. Cookies sind kleine Info-Schnippchen, die Ihr Browser automatisch im Hintergrund von DoubleClick annimmt und speichert und an DoubleClick zurücksendet, wenn Sie beispielsweise eine neue Webseite aufrufen.

Google und DoubleClick konnten bislang schon häufig über viele Webseiten hinweg nachverfolgen, welche Webseiten die Surfer sich anschauen. DoubleClick über ihre auf vielen unterschiedlichsten Webseiten eingebundenen Werbebanner. Google über Statistik-Skripte, die viele unterschiedliche Website-Betreiber auf ihren Webseiten einsetzen. Nun könnten also die Datenbanken von Google und DoubleClick wegen der genehmigten Übernahme von DoubleClick durch Google zusammengeführt werden und der einzelne Surfer würde dann so über noch mehr und noch unterschiedlichere Webseiten besser und detaillierter verfolgt werden.

Jeder Internetsurfer kann jedoch mit relativ einfachen Mitteln Maßnahmen gegen dieses Ausschnüffeln durch Google und Werbebanner treffen. Hier einige Tipps dazu:

  • Um der Gefahr, die von Werbebannern für Ihre Privatsphäre ausgeht, zu entgehen, können Sie besondere Werbebanner-Blockierer einsetzen. Verwenden Sie den Browser "Firefox", so empfiehlt sich die Installation des kostenlosen Firefox-Add-Ons "AdBlock Plus".
  • Ich gehe jedoch einen anderen Weg, um der Aufzeichnung meines Surfverhaltens zu entgehen: Ich verwende zum normalen Surfen inzwischen beinahe immer "Tor". Mit "Tor" verbindet man sich quasi nicht direkt mit einer Webseite, die man ansurft, sondern man macht zuvor mehrere "Sprünge" über verschiedene Tor-Server. So weiß der Website-Betreiber, dessen Webseite man aufruft, nicht, wer da eigentlich seine Webseite aufruft. Das heißt: Die eigene IP-Adresse wird beim Surfen über das Tor-Netz verschleiert. Auch der eigene Provider weiß nicht, welche Webseiten man ansurft. Komfortabel zu bedienen ist "Tor" mittels der grafischen Oberfläche "Vidalia". Verwendet man außerdem "Privoxy", so werden zusätzlich die Werbebanner auf Webseiten geblockt. Tor, Vidalia und Privoxy kann man komfortabel als ein Paket bei der Electronic Frontier Foundation kostenlos herunterladen. Mit im Paket ist außerdem ein Firefox-Add-On namens "Torbutton", mit dessen Hilfe man in Firefox die Benutzung von Tor schnell ein- und anschalten kann.
    Zum Benutzen von Tor geht man also wie folgt vor: Die Software "Privoxy" lässt man am besten immer im Hintergrund laufen. Privoxy ist technisch gesehen ein Proxy-Server, der auf dem eigenen Rechner läuft. Anschließend startet man Vidalia. Vidalia liefert eine komfortable grafische Oberfläche zur Bedienung und Einstellung von Tor. Vidalia startet dann automatisch im Hintergrund den eigentlichen Tor-Prozess. Das kann etwas dauern. Tor muss nämlich erst Kontakt aufnehmen zum Tor-Netzwerk, also zu Tor-Servern. Über Vidalia kann man sich beispielsweise diese Tor-Knoten ansehen, indem man auf "Netzwerk betrachten" klickt. Vidalia zeigt außerdem an, wann Tor erfolgreich gestartet ist, also Kontakt zu Tor-Servern aufgenommen hat. Nun kann man in Firefox den Torbutton aktivieren. Torbutton zeigt in Firefox rechts unten ein Feld mit der Beschriftung "Tor Disabled" (Tor deaktiviert) oder "Tor Enabled" (Tor aktiviert) an - man klickt darauf, um Tor so für Firefox nutzbar zu machen (enabled) oder die Nutzung von Firefox über Tor wieder zu deaktivieren (disabled). Wird "Tor Enabled" angezeigt, läuft der Datenverkehr von Firefox zunächst über Privoxy und dann über Tor und das Tor-Netzwerk und man surft anonym.
  • Vergessen Sie nicht spätestens bei jedem Neustart von Firefox, am besten jedoch ruhig mehrmals beim Surfen, die Cookies zu löschen. Trotz AdBlocker, NoScript (mehr dazu weiter unten) und Tor speichern Webseiten Cookies in Ihrem Browser und können Sie so wiedererkennen oder gar über mehrere Webseiten hinweg Ihr Surfverhalten aufzeichnen. Man kann die Annahme von Cookies im Browser auch ganz abstellen oder manuell einstellen, welche Websites Cookies setzen dürfen. Oftmals sind Cookies jedoch nötig, um Webseiten korrekt nutzen zu können. Jede Webseite, auf der man sich anmelden muss oder auf der man Einstellungen vornehmen kann, benötigt beispielsweise Cookies. Wer nicht manuell Cookies löschen möchte: In den Einstellungen von Firefox kann man festlegen, dass Firefox beim Beenden automatisch alle Cookies löschen soll. Außerdem gibt es zur Cookie-Verwaltung natürlich auch kostenlose Add-Ons für Firefox. Da ich jedoch zur Cookie-Verwaltung kein extra Add-On verwende, möchte ich hier auch keines empfehlen. Sie werden sicherlich fündig auf der zentralen Add-On-Sammelseite von Firefox.
  • Wenn Sie Firefox verwenden, sollten Sie jedoch ein bestimmtes Add-On unbedingt installieren - und zwar: "NoScript". NoScript unterbindet bei jeder Webseite zunächst einmal alle auf der Webseite aktiven Skripte und Plug-Ins (JavaScript, Java, Flash). Es ergibt keinen Sinn, beispielsweise über das Tor-Netzwerk im Internet zu surfen, wenn man im Browser JavaScript oder Java oder Plug-Ins wie "Flash" aktiviert hat, weil diese aktiven Internetinhalte dann doch direkt - am Tor-Netz vorbei - Kontakt aufnehmen mit der angesurften Website und Ihre durch die Nutzung von Tor gewonnene Anonymität so wieder zunichte machen. Gute Webseiten funktionieren auch ohne aktive Skripte und Plug-Ins. Wenn man jedoch merkt, dass die Webseite mit den ausgeschalteten Skripten nicht richtig funktioniert, kann man wahlweise im Einzelfall auf das kleine "NoScript"-Symbol rechts unten im Firefox-Browser klicken und auswählen, ob man der Webseite temporär (das heißt für die jeweilige Browser-Sitzung) oder dauerhaft erlauben will, Skripte auszuführen. Sinn ergibt der Einsatz von NoScript allerdings nur, wenn man nur ganz wenigen Webseiten dauerhaft erlaubt, Skripte auszuführen. Denn mittels vieler Skripte ist es möglich - ähnlich wie mit den Werbebannern - Ihr Surfverhalten über viele Webseiten hinweg zu protokollieren. So verwenden viele Website-Betreiber beispielsweise Skripte von "Google-Analytics". Google-Analytics liefert dem Website-Betreiber Daten über seine Besucher. Außerdem speichert Google diese Daten zentral. NoScript verhindert, dass die Skripte von "Google-Analytics" Ihren Besuch auf der Webseite registrieren. NoScript zeigt bei jeder Webseite an, von welchen Domains alles Skripte auf der jeweils anzuzeigenden Webseite eingebunden werden. Man kann mit NoScript manuell auswählen, von welcher Domain Skripte geladen werden sollen. Eine Webseite will nämlich oftmals von mehreren, unterschiedlichen Domains Skripte nachladen. Im Zweifelsfall muss man mehreren Domains temporär erlauben, Skripte zu laden und auszuführen, damit die anzuzeigende Webseite korrekt mit allen aktiven Elementen angezeigt wird. Bei in Webseiten eingebundenen Flash-Filmen ersetzt NoScript das Flash-Element mit einem Platzhalter direkt auf der Webseite. Hier reicht es oft aus, einfach auf den Platzhalter zu klicken, um das einzelne Flash-Element, beispielsweise einen Film, nachzuladen. Nochmals der Hinweis: Haben Sie JavaScript, Java oder Flash und ähnliche aktive Seiteninhalte aktiviert, so surfen Sie nicht mehr anonym. Aktivieren Sie diese aktiven Seiteninhalte jedoch nur temporär, so sind Sie zumindest nur im Rahmen einer einzelnen Browser-Sitzung eventuell über mehrere Websites hinweg verfolgbar.
  • Zum anonymen Abrufen von E-mails (also so, dass der Mailprovider meine IP-Adresse nicht kennt) nutze ich inzwischen auch einen Mailprovider, der eine anonyme Einrichtung von Mailkonten ermöglicht (beispielsweise Gmail/Google-Mail) und Tor. Haben Sie also bereits das oben erwähnte Paket aus "Tor/Vidalia/Privoxy" installiert, können Sie beispielsweise auch für den kostenlosen Mail-Client "Thunderbird" zusätzlich noch das kostenlose Thunderbird-Add-On "Torbutton" installieren und dann E-mails auch via Tor-Netz abholen und abschicken. Dabei sollten Sie jedoch unbedingt einen Mailprovider verwenden, der das E-mail-Passwort zum Abholen und zum Versenden von E-mails verschlüsselt überträgt. In den Einstellungen von Thunderbird sollten sie bei diesen Postfächern bei den "Server-Einstellungen" "SSL" auswählen und bei den SMTP-Einstellungen ebenfalls "SSL" oder "TLS". Welche Verschlüsselungsart Ihr Mailprovider verwendet, müssen Sie im Zweifelsfall erfragen. Gmail/Google-Mail verwendet "SSL" zum Abholen von E-mails (also "SSL" auswählen bei den "Server-Einstellungen" in Thunderbird) und "TLS" zum Verschicken von E-mails (also bei den SMTP-Einstellungen von Thunderbird "TLS" auswählen) von E-mails. Bietet Ihr Mailprovider keine Möglichkeit zum verschlüsselten Übermitteln des E-mail-Postfach-Passwortes an, sollten Sie ernsthaft überlegen, einen anderen Mailprovider zu suchen. Auf jeden Fall sollten Sie niemals Mails über das Tor-Netzwerk abrufen oder verschicken, wenn Ihr Passwort nicht verschlüsselt übertragen wird. Denn das Tor-Netz verschleiert zwar im Internet Ihre Herkunft, ist aber selbst nicht sicher. Jeder Betreiber eines Tor-Knotens kann den Datenverkehr, der über seinen Knoten läuft, abhören. Das trifft aber letztlich auch auf das normale Internet zu. Insofern sollte man zum Abholen und Abschicken von E-mails immer die Passwörter verschlüsselt übertragen.
  • Neben diesen technischen Vorkehrungen sollte man sich außerdem angewöhnen, im Internet bei Anbietern irgendwelcher kostenlosen Dienstleistungen möglichst keine persönlichen Daten, wie beispielsweise E-mail-Adressen, zu hinterlassen. Hinterlassen Sie nämlich bei unterschiedlichen Anbietern beispielsweise die gleiche E-mail-Adresse, werden Sie dadurch ebenfalls "verfolgbar". Wenn Sie also beispielsweise bei Ebay und Skype die gleiche E-mail-Adresse angeben, so kann Ebay und Skype (theoretisch) einmal anhand Ihrer Ebay-Daten sehen, wer Sie sind und anhand Ihrer Skype-Kontakte sehen, mit wem Sie so alles wie häufig, wann und wie lange Kontakt haben. Denn Ebay und Skype gehören zur selben Firma. Häufig ist für Sie als Nutzer also nicht sichtbar, wer mit wem welche Daten austauscht. Zum Ebay-Skype-Verbund gehört beispielsweise auch noch der Internetbezahldienst "PayPal". Es gibt im Internet viele solcher Diensteanbieter-Netzwerke. So kann es häufig vorkommen, dass Sie einerseits Dienstleistungen dieser Anbieter nutzen, bei denen Sie Ihre Identität offen legen müssen, beispielsweise, weil Geldtransaktionen im Spiel sind (Ebay, PayPal etc.). Dass Sie andererseits aber auch kostenlose Angebote dieser Diensteanbieter nutzen, bei denen Sie nicht unbedingt Ihre persönlichen Daten preisgeben müssten (beispielsweise zur Nutzung der Chat- oder reinen Internettelefoniefunktion von Skype). Die Maxime muss also sein: Da, wo man nicht unbedingt seine Identität preisgeben muss, sollte man dies auch nicht tun.
  • Legen Sie sich im Internet verschiedene Identitäten zu, die sie getrennt nutzen. Nutzen Sie beispielsweise zum Besuch oder zur Beteiligung in einem Internet-Forum eine andere E-mail-Adresse und Identität als auf Ihrer Homepage. Verwalten Sie Ihre Identitäten notfalls, indem Sie sich notieren, auf welchen Internetseiten sie welche Daten über sich hinterlegt haben. In solch einer Notiz-Datei könnten Sie auch beispielsweise die Passwörter notieren, die Sie für unterschiedliche Internetdienste oder Internetangebote nutzen. Dies ist eine besserere Lösung, als beispielsweise bei vielen Diensten Passwörter zu verwenden, die Sie sich leicht merken können (und die deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit auch von anderen geknackt werden können) oder gar immer das gleiche Passwort zu verwenden. Natürlich ist es keine schlechte Idee, diese Notiz-Datei dann auf der eigenen Festplatte zu verschlüsseln und vorsichtig mit dieser wertvollen Datei umzugehen.
  • Geben Sie bei Internetdiensten, wo der Anbieter Daten über Sie wissen will, so wenig Daten wie möglich an, möglicherweise auch ruhig falsche oder erfundene Daten. Werden Sie nach einer E-mail-Adresse gefragt, an die beispielsweise nichts weiter als eine Bestätigungsmail mit einem Aktivierungslink gesandt werden soll, können Sie dazu auch sogenannte "Wegwerf-Mailadressen" verwenden. Das sollten Sie natürlich nur tun, wenn Sie auf weiteren Mailverkehr mit dem Diensteanbieter verzichten können und der Diensteanbieter keine sonstigen wichtigen Daten über Sie gespeichert hat. Der Gebrauch von Wegwerf-Mailadressen ist nämlich mit einem Risiko verbunden. Die üblichen Anbieter von Wegwerf-Mailadressen schützen nämlich diese Einmal-E-mail-Postfächer nicht vor dem Zugriff Dritter. Nutzen Sie also Wegwerf-Mailadressen nur, wenn es keine Folgen hat, wenn andere Einblick in dieses Einmal-Postfach bekommen. Ein typischer Anbieter von Wegwerf-Mail-Adressen ist beispielsweise Wasteland.RFC822.org. Bei Wasteland kann man ohne Anmeldung einfach einen Namen für sein E-mail-Postfach wählen, beispielsweise aschvwl@wasteland.rfc822.org. Zum Abrufen der dort eingetroffenen E-mails gibt man einfach aschvwl in das Eingabefenster bei Wasteland ein und kann die eingegangenen E-mails lesen. Jeder, der den Namen des Postfaches, also "aschvwl" kennt, kann also so auch den Posteingang sehen!

Damit die oben genannten Ratschläge einmal konkreter anschaulich werden in ihrer kombinierten Wirkungsweise, schildere ich mal, wie ich sie selbst anwende: Ich nutze zum Bloggen hier eine extra E-mail-Adresse (steht oben rechts im Blog unter "Kontakt"), die ich sonst nirgendwo im Internet verwende. Man kann sich zudem anonym bei Gmail/Google-Mail anmelden. Macht man dies zudem via Tor, kennt Google auch nicht die IP-Adresse von mir. Der Nachteil von Gmail/Google-Mail ist allerdings, dass Google alle E-mails mitliest, die man via Gmail empfängt oder versendet. Deshalb sollte man Gmail nur zum Empfang und Versenden von verschlüsselten E-mails nutzen. Wie das mit dem Verschlüsseln von E-mail geht, kann man beispielsweise bei Kai Raven nachlesen. Die Bedienung dieses Weblogs hier bewerkstellige ich zudem auch via Tor und bei abgeschaltetem JavaScript (nur bei der Einrichtung des Weblogs - Layout etc. - muss JavaScript leider aktiviert sein. Wer hier maximale Privatsphäre will, sollte das Layout seines Weblogs also beispielsweise in einem Internetcafé einrichten.).

Fazit: Man kann Google-Dienste nutzen, ohne sich "nackig" zu machen für Google. Schöner wäre es natürlich, wenn Google auf die Speicherung persönlicher Daten verzichten würde. Vielleicht findet sich ja bald jemand, der Google wegen dieser vermutlich in Deutschland illegalen Speicherwut vor Gericht zerrt. Aber auch bei einer öffentlichen Verlautbarung Googles, dass sie nichts speichern, hätte man als Nutzer kaum eine Möglichkeit, den Wahrheitsgehalt dieser Aussage zu überprüfen. Die große Verbreitung von Werbebannern auf vielen Internetseiten (hier drohen auch bald vermutlich juristische Auseinandersetzung mit den Anbietern und Nutzern solcher Werbebanner) und vor allem jetzt der oben erwähnte Zusammenschluss von Google und DoubleClick macht zudem den Einsatz von Tor und NoScript, oder zumindest von NoScript und einem Werbebanner-Blocker, immer nötiger und sinnvoller, auch wenn man keine Dienste von Google nutzt.

Die geringen Kosten für das Speichern digitaler Daten und die Möglichkeit, riesige Datenberge innerhalb von Sekunden mittels dafür spezialisierter Software zu durchforsten nach aussagekräftigen Mustern, macht es für Google und Co. attraktiv, jedes Datenfitzelchen aufzuzeichnen, das Sie als Internetnutzer hinterlassen. Wenn Sie als Internetnutzer dann irgendwo auf einer Webseite einmal Ihren Klarnamen oder Adressangaben (einschließlich E-mail-Adresse) hinterlassen und nichts gegen die oben dargestellte Verfolgung Ihres Surfverhaltens tun, ist Ihre Privatsphäre massiv verletzt.

Noch eine Anmerkung: Die Speicherwut privater Anbieter ist unschön. Ich finde es jedoch unpassend, sie gleichzusetzen mit beispielsweise staatlicher Speicherwut oder staatlichen Zugriffsmöglichkeiten. Gegen die Speicherwut privater Anbieter kann man sich als Verbraucher nämlich besser zur Wehr setzen als gegen staatliche Übergriffe auf die Privatsphäre - und sei es, dass man bestimmte Dienste privater Anbieter schlicht und einfach nicht nutzt. Staatliche Behörden haben jedoch die Möglichkeit, Zugriff zu nehmen auf die bei Google und Co. gespeicherten Daten. Staatliche Behörden können dann diese Daten leicht in Verbindung bringen mit Ihrer tatsächlichen Identität, indem sie die bei Google und Co. gespeicherten IP-Adressen zu Ihrem Provider tragen und vom Provider mitgeteilt bekommen, welche reale Person sich hinter diesen IP-Adressen verbirgt. Wenn also zwar Google und Co. nicht ohne weiteres herausfinden können, wer Sie sind, so könnten staatliche Stellen jedoch theoretisch Ihr ganzes Surfverhalten offenlegen. Die beschlossene Vorratsdatenspeicherung macht es möglich, dass die Polizei und die Geheimdienste dank der allgegenwärtigen Speicherung von IP-Adressen durch Google und durch viele andere Internetdiensteanbieter und dank der Daten Ihres Providers, noch nach sechs Monaten ziemlich genau nachvollziehen könnten, welche Internetseiten Sie sich in den letzten sechs Monaten alles angeschaut haben. Auch wenn die Daten Ihres Providers in falsche Hände geraten und diese falschen Hände ebenfalls Zugriff auf die Daten von Google und Co. hätten, wäre der "Daten-GAU" da. Natürlich wäre dies ein krimineller Datenklau und auch das gerade beschriebene Vorgehen von Geheimdiensten und Polizei wäre kaum grundgesetzkonform, aber die Erfahrung lehrt, dass Dinge passieren, obwohl sie verboten sind. Also heißt es, sich zu schützen.

Noch Fragen offen oder Kritik oder Ergänzungen? Dann einfach einen Kommentar hinterlassen.
Die Nutzung der Kommentarfunktion hier bei "Blogspot" ist übrigens auch ohne eingeschaltetes Javascript möglich. Und anonym (ohne Anmeldung) kommentieren kann man auch. Wenn Sie zudem das oben erwähnte Vidalia/Tor/Privoxy-Paket einsetzen, bleibt auch Ihre IP gegenüber Blogspot/Google verborgen.

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Dienstag, 11. März 2008

IPv6 als Argument für die Abschaffung der "Netzneutralität"?

Zeit.de berichtet über das Thema "Netzneutralität". Obwohl... "berichtet", ist zu viel gesagt.

Es ist ein Artikel voller Merkwürdigkeiten.

Ein Auszug:

Für diese sogenannte Netzneutralität sorgt seit 35 Jahren das Internet-Protokoll Version 4, kurz IPv4. Jetzt mehren sich die Gründe für eine Erneuerung der bewährten Datenverkehrsregeln. [...] Sogenannte Echtzeitanwendungen – also digitalisierte Telefongespräche, Video-Streaming, Internet-Radio oder Fernsehen – fangen dagegen schon beim Verlust weniger Datenpakete und kurzen Verzögerungen an zu ruckeln oder brechen gleich völlig zusammen. Und spätestens seit dem Boom von Video-Plattformen wie Youtube oder Myspace sorgen Echtzeitanwendungen für den Großteil des Datenverkehrs im Internet. (Quelle: Zeit.de)


Äh, Moment. YouTube sei eine Echtzeitanwendung? Nein, so behauptet das der Artikel natürlich nicht. Das wäre ja auch allergrößter Schwachsinn. Aber der Artikel legt diese Interpretation nahe. Warum?

Interessant auch der Dreh, IPv6 als vermeintliches Argument gegen die Netzneutralität ins Feld zu führen - allerdings wieder nicht wortwörtlich - der vermeintliche Zusammenhang wird wieder nur angedeutet. Warum?

IPv6 mag die Bevorzugung zeitkritischer Datendienste ermöglichen, aber genau dies wäre ja ein Argument für die Beibehaltung der Netzneutralität. Denn unter der Abschaffung der Netzneutralität wurde meines Wissens nach bislang immer verstanden, dass Anbieter von Internetinhalten, die großen Datenverkehr verursachen, von den Telekom-Unternehmen extra zur Kasse gebeten werden sollten (mehr dazu beispielsweise bei Wikipedia.org). IPv6 würde es zwar den Telekomkonzernen technisch erleichtern, bestimmte Inhalteanbieter quasi zu erpressen nach dem Motto: Wenn ihr nicht mehr zahlt, drosseln wir eure Daten.

Der technische Sinn von IPv6 liegt jedoch nicht in der Schaffung der Möglichkeit von Zensur, sondern vor allem in der Effizienzsteigerung des Datenverkehrs. Die technischen Möglichkeiten von IPv6 könnten also die von manchen Telekomkonzernen erträumte "Extra-Maut" gerade unnötig machen, weil das Protokoll vorhandene Ressourcen intelligenter ausschöpft und bei den Telekom-Unternehmen so Ressourcen einsparen hilft. Mehr dazu beispielsweise in diesem Artikel von Felix von Leitner.

Dass die Telekom-Unternehmen natürlich nach jeder Möglichkeit suchen Geld abzuschöpfen, ist klar. Dass sich Journalisten mit solch ungenauen Artikeln indirekt vor ihren Karren spannen lassen, ist unerfreulich.

IPv6 ist also kein Argument für die Aufgabe des Prinzips der Netzneutralität. Eher im Gegenteil.

Auch die Mär von der armen Deutschen Telekom, die am Hungertuch nagt, weil sie ja ganz selbstlos ein schnelles, neues VDSL-Netz aufbaut, klingt im Zeit.de-Artikel an. Ja, wir sollten alle sammeln gehen, um Geld für die Telekom zu spenden, weil die aus lauter Großherzigkeit ihr Netz ausbaut. Die Bundesregierung hat sogar ein extra Gesetz erlassen, um die Deutsche Telekom beim Ausbau des VDSL-Netzes vor der Konkurrenz zu beschützen. Die EU zerrt die Bundesregierung deshalb sogar gerade vors Gericht, weil die EU hier extreme Nachteile für die deutschen Verbraucher wittert - von dieser Auseinandersetzung steht im Zeit.de-Artikel merkwürdigerweise kein Wort. Warum?

Ob die Blockade von VoIP-Funktionen in den UMTS-Netzen mit IPv6 zu tun hat, wie dies der Artikel wiederum nahe legt, wage ich auch sehr zu bezweifeln. Hier wurde bislang meines Wissens nach über die Internet-Gateways der Mobilfunkbetreiber schlicht SIP blockiert. Deswegen funktionierte beispielsweise Skype bislang auch in UMTS-Netzen, weil Skype nicht SIP verwendet. Wer mehr dazu weiß, darf mich natürlich gerne in den Kommentaren klüger machen.

Fazit: Die technischen Zusammenhänge werden falsch oder ungenau wiedergegeben im Artikel. Die politischen Folgen einer Störung der Netzneutralität werden kaum behandelt. Stattdessen wird angedeutet, IPv6 sei irgendwie ein Argument, die Netzneutralität aufzugeben. Dass die Telekom-Konzerne nachweislich nicht unter einem immensen Konkurrenzdruck leiden, der sie ausbluten lässt, sondern eher die Verbraucher an immer noch starken Monopolstrukturen und überteuerten Preisen leiden, auch darüber erfährt man im Artikel nichts, obwohl das Thema "Netzneutralität" ja als vermeintliche Gefahr für den Gewinn der Telekomkonzerne im Artikel geschildert wird.

Es wird sicherlich interessant sein zu beobachten, ob weitere Artikel in den Medien auftauchen, in denen IPv6 als angebliches Argument für die Abschaffung der Netzneutralität eingespannt wird.

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In unseren Parlamenten sitzen mehrheitlich verfassungswidrige Politiker

Jedes Volk bekommt die Politiker, die es verdient. Die Demokratie unterscheidet sich von der Diktatur nur darin, dass es in der Diktatur schwerer ist, die zuvor an die Macht gelassenen Politiker im Nachhinein wieder loszuwerden.

Dass also solche Politiker wie die, die mehrheitlich zur Zeit in den Länderparlamenten Deutschlands sitzen, da weiterhin sitzen müssen, sollte eigentlich kein Naturgesetz sein. Schließlich soll Deutschland ja eine Demokratie sein.

Also: Hinweg mit diesen Politikern! Schmeißt sie bei den nächsten Wahlen aus den Parlamenten!

Wie bitte? Ihr wollt die gar nicht rausschmeißen? Tja, dann kommen wir wieder zurück zum ersten Satz ganz oben: Jedes Volk bekommt die Politiker, die es verdient.

Dann umarmt doch weiterhin diese Politiker. Diese Politiker, die ein verfassungswidriges Gesetz nach dem anderen verabschieden. Ihr wollt es doch so!

Dann solltet ihr aber auch konsequent sein und das Verfassungsgericht in Karlsruhe niederbrennen.

Aus dem Artikel "Karlsruher Urteil: Automatische Erfassung von Autokennzeichen gestoppt" bei Zeit.de:

Die automatische Erfassung von Autokennzeichen ist verfassungswidrig. Die entsprechenden Gesetze der Länder Hessen und Schleswig-Holstein sind damit nichtig, urteilte das Bundesverfassungsgericht. [...] Autokennzeichen werden inzwischen in Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein erfasst. Allein in Bayern werden nach Angaben des Freistaats fünf Millionen Nummernschilder im Monat gescannt und mit den rund 2,7 Millionen Daten der Fahndungsdateien abgeglichen. Doch der Erfolg der heftig umstrittenen Überwachung ist mit einer Trefferquote von 0,03 Promille höchst dürftig.

Bereits im November wies der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) den Vorwurf drohenden Datenmissbrauchs in der mündlichen Verhandlung im vergangenen November zurück. (Quelle: Zeit.de)


Das Gericht stellte nun fest, dass es doch - für informierte Bürger wenig überraschend - große Missbrauchsmöglichkeiten bei einer derart ungezielten Rasterfahndung (nichts anderes ist eine automatische Autokennzeichenerfassung meiner Meinung nach) gibt.

Aber hey, Missbrauchs-MÖGLICHKEITEN! Sind doch nur Möglichkeiten! Passiert doch nichts. Alles gut. Also wählt ruhig weiterhin dieses unseriöse Politiker-Pack von SPD und Union. Aber haltet dann eure Schnauze und beklagt euch nicht, wenn all dieses Gefasel von der Notwendigkeit der Ausweitung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden irgendwann dazu führt, dass ihr diese Politiker später nicht mehr einfach nur wie bisher via Wahlen loswerden könnt.

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Samstag, 8. März 2008

Zitat des Tages

Vermutlich alt, aber mir neu - Wiglaf Droste in der bald wegen gemeingefährlicher "Wortballungen" abgesetzten WDR3-Radiosendung "Das Tageszeichen" vom 28.02.2008:

Ich habe tote Fische gesehen, die es ablehnten sich in BILD einwickeln zu lassen.


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Donnerstag, 6. März 2008

ARD-Tagesschau mit sensationellen Infos zum Konflikt Kolumbien/Ecuador/Venezuela

Gestern Abend erstaunte mich die Berichterstattung der ARD-Tagesschau zum aktuellen Konflikt zwischen Kolumbien und dem Rest Südamerikas.

Die Tagesschau betitelte ihren kurzen Bericht mit den seltsamen Worten "Konflikt um Geiselbefreiung" und erläuterte, dass die Militäraktion Kolumbiens auf ecuadorianischem Gebiet eine "gewaltsame Geiselbefreiung" gewesen sei, ja dass Kolumbien tatsächlich auch Geiseln erfolgreich befreit hätte und dass diese Geiseln auf dem Gebiet Ecuadors gefangen gehalten worden wären.

Obwohl ich gerade intensiv online viele andere deutsche und auch internationale Medien abgesucht habe, fand ich nirgendwo sonst die Aussage, dass bei der kolumbianischen Militäraktion vor vier Tagen Geiseln befreit worden waren oder Kolumbien gar die Aktion als Geiselbefreiungsversuch dargestellt hatte. Es wird hingegen immer nur berichtet, dass Kolumbien mit seiner Aktion FARC-Rebellen/Terroristen getötet hatte.

Tagesschau.de selbst berichtete am 1. März über die Aktion Kolumbiens und sprach dabei von einem Luftangriff. Wie durch einen Luftangriff Geiseln befreit werden sollen, will mir nicht so recht einleuchten.

Besieht man sich den größeren Zusammenhang, wird sogar deutlich, dass die Aktion Kolumbiens vermutlich sogar die Lage der FARC-Geiseln erheblich verschlimmert hat. Denn kurz vor der Militäraktion hatte die FARC von sich aus Geiseln freigelassen und Ecuador stand in Verhandlungen mit der FARC, bei denen sich anscheinend weitere Geiselfreilassungen abzeichneten. Allgemein wird nun beklagt, dass Kolumbiens Aktion diese Verhandlungen torpediert hat.

Die Neue Zürcher Zeitung berichtet allgemein über die Lage der FARC-Geiseln anhand der Berichte von den vor Kolumbiens Aktion freigelassenen Geiseln.

Welt.de erläutert, dass Kolumbien keinerlei Einzelheiten über seine Aktion bekanntgegeben hat. Nur, dass einige FARC-Rebellen getötet wurden, scheint also der Presse bekannt zu sein.

Die Washington Times berichtet, dass Ecuador und Frankreich Kontakte zur FARC hatten und anscheinend über weitere Geisel-Freilassungen mit der FARC verhandelten und solche Freilassungen eventuell kurz bevorstanden, dass diese Verhandlungsbemühungen jetzt jedoch durch den Übergriff Kolumbiens womöglich vereitelt wurden.

Die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) hat laut AFP inzwischen "den kolumbianischen Militäreinsatz gegen Rebellen der FARC auf ecuadorianischem Boden als Verletzung der Souveränität Ecuadors bezeichnet".

Einen zusammenfassenden Bericht liefert auch Telepolis.de

Nur die Tagesschau stellt die Aktion Kolumbiens dar als einen Geiselbefreiungsversuch. Woher hat die Tagesschau nur diese Information? Und warum hat die Tagesschau diese Information exklusiv? Und wenn Kolumbien seine Aktion tatsächlich als Geiselbefreiungsversuch dargestellt haben sollte, wäre es dann für die Tagesschau nicht angebracht gewesen, diese Darstellung Kolumbiens kritisch zu hinterfragen? Von der Gefährdung der Verhandlungen um Geiselfreilassungen durch die Aktion Kolumbiens findet sich im Tagesschau-Bericht auch nichts.

Stefan Schaaf, der Südamerika-Korrespondent der Tagesschau, fiel mir schon einmal auf wegen seiner seltsamen Berichterstattung.

Nachtrag: Ein äußerst interessantes und aufschlussreiches Experten-Interview rund um die Hintergründe des Konfliktes zwischen Kolumbien, Ecuador und Venezuela liefert der Tagesspiegel: Die Verhandlungen sollten scheitern.

Ein paar Auszüge:

Es war das Ziel der Tötung, die Verhandlungen scheitern zu lassen. Raul Reyes wurde angegriffen, weil er der politische Kontaktmann der Farc ist. Die kolumbianische Regierung möchte um jeden Preis verhindern, dass es ein politisch vermitteltes Abkommen gibt, das die Farc aufwerten würde. [...] Reyes wurde anhand von Satellitentelefonaten geortet. Kolumbien hat offen zugegeben, dass der US-amerikanische Geheimdienst die Daten zur Verfügung gestellt hat. Man muss auch davon ausgehen, dass US-Rangers direkt am Boden, an der Leitung dieser Operation, beteiligt waren. [...] Die Rolle von Chavez in diesem Konflikt wird verkannt. Tatsächlich ist die Regierung Chavez die erste Regierung Venezuelas gewesen, die hochrangige kolumbianische Guerilla-Vertreter nach Kolumbien ausgeliefert hat. [...] Durch die Beschimpfungen hat sich Chavez als Vermittler nun natürlich diskreditiert. Mit seinen Drohgebärden gegenüber Kolumbien wollte Chavez auf die Souveränitätsverletzung der USA und Kolumbiens gegenüber Ecuador aufmerksam machen. Wenn Ecuador alleine protestiert hätte, wäre wahrscheinlich gar nichts passiert, denn Ecuador ist ein kleines Land. [...] In Lateinamerika gibt es ja eine Reihe von Beispielen, dass Linksregierungen durch Geheimoperationen gestürzt wurden, beispielsweise in Chile und Guatemala in den 50er und 70er Jahren. Das waren alles mafiose Projekte, mit Drogengeld finanzierte Kämpfe gegen Linksregierungen. [...] In Venezuela sind 200 Regierungsanhänger in den letzten Jahren getötet worden - mutmaßlich von kolumbianischen Todesschwadronen. (Quelle: Tagesspiegel.de)


Nachtrag 2, 7.03.2008: Bislang scheint die Tagesschau seltsamerweise keinen weiteren Gebrauch ihrer vermeintlich exklusiven Informationen über eine gewaltsame Geiselbefreiungsaktion durch Kolumbien zu machen. Wäre ich im Besitz einer derart exklusiven Information, würde ich sie hingegen immer wieder präsentieren, um der zahlenden Kundschaft (damit sind Sie, verehrter GEZ-zahlender Weblog-Leser, gemeint) zu zeigen, wie gut die Tagesschau arbeitet. Stattdessen herrscht nun Schweigen und Stille bei der Tagesschau und die Meldung in der 20-Uhr-Ausgabe der vorgestrigen Tagesschau, dass der Angriff Kolumbiens am 1. März auf ecuadorianisches Gebiet eine erfolgreiche Geiselbefreiungsaktion gewesen sei, erfährt keinerlei weitere Bestätigung - weder von Seiten der Tagesschau, noch von Seiten anderer Medien, wie mir scheint. Auch ein Zurückrudern der Tagesschau, also beispielsweise eine Korrekturmeldung, konnte ich bislang nirgends entdecken. Auch im dafür ja eigentlich gut geeigneten "Tagesschau-Blog" nicht. Ob also die 20-Uhr-Ausgabe der Tagesschau vorgestern an äußerst prominenter Stelle ihre Zuschauer vielleicht in extremer Art und Weise in die Irre geführt hat und der Übergriff Kolumbiens auf Ecuador also gar keine Befreiungsaktion gewesen war?

Dann wäre zu fragen: Wenn die Tagesschau es schon bei derart wichtigen Meldungen nicht schafft, korrekt zu berichten, wo dann noch alles nicht? Und wenn die Tagesschau nicht einmal solch eine bedeutsame Meldung korrigiert, welche Meldungen dann noch alles nicht? Und hätten bei der Tagesschau-Redaktion nicht einige Alarmglocken läuten müssen, als sie Informationen auf den Tisch bekam, Kolumbiens international heftig umstrittene und den Kontinent an den Rand eines Krieges bringende Militäraktion sei eine erfolgreiche Geiselbefreiung gewesen? Müssten solche Meldungen, die dem, was überall national und international sonst berichtet wird, derart fundamental widersprechen, nicht auch in besonderer Weise von der Tagesschau überprüft werden? Anscheinend nicht.

Der Umgang der Tagesschau-Redaktion mit dieser anscheinend eklatanten Falschmeldung in der vorgestrigen 20-Uhr-Ausgabe der Tagesschau wirft ein Schlaglicht auf die eben auch bei der Tagesschau, dem sogenannten "Flaggschiff" der ARD, häufig anzutreffende fragwürdige Qualität der Berichterstattung.

Ob sich das NDR-Medienmagazin "Zapp" mal dieses extremen Faux-Pas der hauseigenen Tagesschau annehmen wird? Darf ich raten? Vermutlich nicht.

Eine Falschmeldung über eine angeblich erfolgreiche, gewaltsame Geiselbefreiungsaktion durch Kolumbien ist keine Kleinigkeit. Es geht dabei beispielsweise auch um die Richtung der EU-Außenpolitik gegenüber Südamerika. Die EU hat bislang Kolumbien einseitig gestützt. Eine erfolgreiche, gewaltsame Geiselbefreiung durch Kolumbien würde diesen EU-Kurs weiter stützen und würde den Verhandlungskurs von Ecuador und Venezuela weiter in Misskredit bringen. Wer mehr darüber erfahren will, dem empfehle ich noch ein Interview im österreichischen "Standard" mit dem Ehemann von Ingrid Betancourt, der zur Zeit prominentesten Geisel der FARC.

Ein Auszug:

STANDARD: Welche Rolle sollte die EU spielen? Sie steht ja auf der Seite von Kolumbiens Präsident Uribe und beschränkt sich auf die Aufforderung zur bedingungslosen Freilassung.

Lecompte: Die EU sollte entschlossener für das Humanitäre eintreten, mit effektiveren Maßnahmen. Mit ihrer bisherigen Haltung trägt sie dazu bei, dass die Entführten ewig im Urwald bleiben. Ich wünsche mir, dass die EU so wie Frankreich handelt. Als Kolumbianerin und Französin ist Ingrid auch Europäerin. Deutschland mit seiner Kanzlerin sollte auch aktiver werden.

STANDARD: Gibt es in der kolumbianischen Regierung Leute, auf die Sie zählen können?

Lecompte: Nein, da gibt es keinerlei Unterstützung oder Solidarität. Sie setzen auf den Krieg, auf die militärische Befreiung der Geiseln, obwohl sie wissen, dass das einem Todesurteil gleichkommt. (Quelle: DerStandard.at)

Nachtrag 3, 7.03.2008: Wie ich heute erst sehe (ja, ich komme im Moment kaum dazu, meine abonnierten RSS-Feeds abzuklappern), ist die seltsame Tagesschau-Berichterstattung auch anderen aufgefallen. Ein Glück.
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Mittwoch, 27. Februar 2008

Bundesverfassungsgericht gibt grünes Licht für Entwicklung neuer, staatlicher Überwachungswaffen

Na, toll. Da hat es sich Karlsruhe ja schön einfach gemacht.

Ein neues Grundrecht, das speziell die Privatsphäre der Daten auf Computern schützt, ist so überflüssig wie ein Grundrecht, das speziell die Bedürfnisse beispielsweise von Kindern schützen soll. Privatsphäre und Kinderrechte sind bereits - theoretisch zumindest - ausreichend als schützenswert im Grundgesetz definiert. Es ist natürlich schön, dass das Bundesverfassungsgericht jetzt dies noch einmal in Bezug auf die Privatsphäre klargestellt hat. Mehr als eine Klarstellung dessen, was bislang schon gültig war, ist meiner Meinung nach das postulierte neue "Computer-Grundrecht" jedoch nicht.

Letztlich kommt es bekanntlich auf den praktischen Umgang des Staates mit diesen Grundrechten an. Das ist das eigentliche Problem. Hier liegt die eigentliche Gefahr.

Ich kann deshalb den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts nur als eine Art Ablenkungsmanöver verstehen. Vielleicht möchte man mit dem postulierten neuen Grundrecht davon ablenken, dass man so nun auch den Zugriff des Staates auf das "ausgelagerte Gehirn" der Bürger erlaubt. Denn die Daten auf den privaten Computerfestplatten umfassen mittlerweile so intime und umfangreiche Details, dass das Anzapfen der Festplatte vermutlich noch mehr Einblicke in einen Menschen ermöglicht, als wenn man tatsächlich das Gehirn eines Menschen direkt anzapfen könnte. Und dieser Zugriff darf laut Karlsruhe also sogar heimlich erfolgen. Und das sogar präventiv, wenn "bestimmte Tatsachen" auf eine mögliche Gefahr hinweisen, die jedoch noch nicht einmal in der näheren Zukunft zu drohen braucht. Von diesen nicht näher bezeichneten "bestimmten Tatsachen" hängt also letztlich der Schutz unserer Grundrechte ab. Soll heißen: Meint eine Sicherheitsbehörde, dass da irgendwo eine Gefahr drohen könnte und sie deshalb mal ein wenig präventiv losschnüffeln sollte, dann kann sie das letztlich auch nach diesem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichts tun. Sie muss ausgeschnüffelte private Daten zwar anschließend löschen, darf sie nicht verwerten, aber das macht den zuvor erfolgten Einbruch in die Privatsphäre nicht rückgängig.

Hier zeigt sich leider eine eklatante Abkehr des Bundesverfassungsgerichts von seiner bisherigen Rechtssprechung! Beim Urteil zur akustischen Wohnraumüberwachung forderte es noch, dass die Überwacher das Abhören sofort und direkt einstellen müssten oder gar nicht erst damit beginnen dürften, wenn davon auszugehen ist, dass der Inhalt des Gespräches hauptsächlich privater Natur sein würde. Frau Leutheusser-Schnarrenberger führt dies in einem äußerst lesenswerten Kommentar aus. Die Erhebung selber galt dem Bundesverfassungsgericht damals also als verboten. Im Falle der Überwachung "informationstechnischer Geräte" dürften laut des neuen Urteils des Bundesverfassungsgerichts jetzt anscheinend jedoch Ermittler erst einmal alle Daten einer Festplatte präventiv ausforschen und kopieren. Nur nachträglich als privat identifizierte Daten dürften nicht weiterverwertet werden. Hier hat das Bundesverfassungsgericht also anscheinend dem Drängen von Schäuble und Co. massiv nachgegeben. Das Eindringen in den absolut geschützten Privatbereich ist nach dem heutigen Urteil also weit weniger tabu als zuvor. Das ist eine herbe Niederlage für den Datenschutz, für die bürgerlichen Freiheitsrechte und somit für die Demokratie in Deutschland.

Ach ja, einen Richtervorbehalt soll es auch noch geben für die Online-Durchsuchungen. Der Richtervorbehalt also, das Placebo des Rechtsstaates. Völlig wirkungslos, wie man gerade in jüngster Zeit anhand der vielen, maßlosen Hausdurchsuchungen sehen kann, wo schon der Streit um eine Rechnung über 70 Euro oder schlicht irgendwelche haltlosen Gerüchte zu Hausdurchsuchungen führen können - jeweils abgesegnet von irgendeinem überarbeiteten Richter, der in Bayern beispielsweise gerade einmal zwei Minuten Zeit hat, um sich mit den Anliegen der Staatsanwaltschaft zu beschäftigen.

Ich sehe also weiterhin die Gefahr, dass ein ausufernder Präventionswunsch staatlicher Sicherheitsbehörden die Freiheit im Land erstickt. Auch das neue Urteil des Bundesverfassungsgerichts zieht hier keine klaren Grenzen, sondern lässt Schäuble und Co. einen weiten Interpretationsspielraum. Auch in Zukunft werden also Bürger vom Staat verfolgt werden, wenn sich die Sicherheitsbehörden aus ihrem immer größer werdenden Datenberg irgendwelche Verdächtigungen zusammenreimen. Je mehr Daten sie haben, desto eher lassen sich Verdächtigungen konstruieren. Ein überarbeiteter Richter wird das Verdächtigungsspiel der Sicherheitsbehörden im Zweifelsfall kaum durchschauen.

Bislang trafen solche Verdächtigungen nur linke Gruppierungen, die - mit Hilfe beispielsweise des unsäglichen Paragraphen 129a - bis aufs letzte Hemd ausgeforscht wurden. Zumindest sperrt der deutsche Staat bislang noch nicht in großem Umfang wahllos Leute einfach ein (es sei denn man ist Soziologe und schreibt im Internet über Gentrifizierung). Aber auch der Verlust jeglicher Privatsphäre wirkt traumatisierend auf Betroffene und wird viele andere abschrecken, sich politisch zu betätigen.

Das Bundesverfassungsgericht lässt also das Tor, durch das der Staat noch stärker als bislang die Privatsphäre seiner Bürger verletzen darf, offen. Es hebt mal kurz den warnenden Zeigefinger - das war's aber auch schon.

Da kann man nur hoffen, dass bei den nächsten Wahlen eine linksradikale Regierung an die Macht kommt, die die staatlichen Schnüffel-Befugnisse einmal gegen das rechtskonservative Lager einsetzt. Vielleicht wachen diese Leute dann auf.

Gut wäre das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung nur gewesen, wenn darin gestanden hätte, dass folgende Kombination niemals erlaubt ist: Zugriff auf private Daten auf Festplatten UND heimlicher Zugriff UND Zugriff nur bei Verdacht (Prävention), dass eine Straftat eventuell in naher oder ferner Zukunft möglich sein könnte.

Aber alles drei hat Karlsruhe erlaubt und somit der Demokratie in Deutschland einen schweren Nackenschlag versetzt, dessen Auswirkungen wir alle freilich erst schleichend in den nächsten Jahren zu spüren bekommen werden.

Der Staat kann also weiter aufrüsten gegen einen kaum sichtbaren, eher imaginierten als tatsächlich vorhandenen Feind namens "Terrorist". Um den Missbrauch dieser neuen staatlichen Waffen gegen die Bürger zu verhindern, kann man nur politisch dafür werben, dass der Präventionsgedanke in seiner heutigen ausufernden Version eine Gefahr für den Rechtsstaat darstellt.

Denn es ist wie in den USA: Dort verteidigen die Bürger ihr Recht auf Waffenbesitzt mit dem Argument, dass bei einem Waffenverbot dann ja nur die Bösen illegal Waffen besitzen würden - und übersehen dabei, dass alleine das Vorhandensein von Waffen zu ihrer Anwendung führt - egal ob der Waffenbesitzer zu den "Guten" oder den "Bösen" zählt. Gelegenheit macht eben Diebe. Gelegenheiten in Form vorhandener Schusswaffen erzeugen Tote durch Schusswaffen. Gelegenheiten durch vorbereitete Schnüffelwerkzeuge erzeugen den totalen Polizei- und Überwachungsstaat. Mit "Gelegenheiten" meine ich dabei: Gegebenheiten, Vorraussetzungen, Möglichkeiten, technische Ausstattungen.

Das Karlsruher Urteil ist so leider gleichzusetzen mit einem grünen Licht für die Entwicklung neuer, staatlicher Überwachungswaffen.

Bleibt die Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht zumindest bei der Vorratsdatenspeicherung dem Schnüffelstaat wesentlich eindeutiger die rote Kelle zeigt.

Nachtrag: Mark Seibert scheint zu einer ähnlichen Einschätzung zu kommen wie ich. In den Kommentaren in Udo Vetters Lawblog wird auch heftig diskutiert, ob das Urteil nun eher positiv oder eher wenig hilfreich ist. Jens Ferner stellt fürs kommende Wochenende einen ausführlichen Blog-Eintrag in Aussicht, in dem er versuchen will für den juristischen Laien das Urteil zu erläutern. Bis dahin verweist er auf einen Kommentar von Heribert Prantl bei Süddeutsche.de, aus dem ich kurz zitieren möchte:

Gleichwohl läßt aber das Bundesverfassungsgericht in seiner nicht nur juristisch, sondern auch technisch kundigen Entscheidung die staatliche Online-Durchsuchung zu, aber nur unter strengen Voraussetzungen; sie hätten aber noch strenger sein können - und müssen. [...] Das höchste Gericht hat die neue Schutzbedürftigkeit des Internet-Bürgers erkannt: Der Artikel 10, der das Fernmeldegeheimnis schützt, tut dies nur für den laufenden Telekommunikationsverkehr. Der Artikel 13, der die Unverletztlichkeit der Wohnung schützt, schützt nicht vor der Infiltration der Computer.

Und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt nur einzelne Daten, nicht aber die Gesamtheit von Dateien und Informationen, wie sie im PC gespeichert sind. Diese Schutzlücke hat das Verfassungsgericht mit dem neuen Grundrecht geschlossen. Der PC gilt, weit mehr als das Telefon, mehr sogar als Wohnung und Schlafzimmer, als Inbegriff der Privatheit. (Quelle: Süddeutsche.de)


Heribert Prantl sieht also Lücken geschlossen durch das Gesetz. Für den Juristen mag sich dies so darstellen, aber für mich als juristischen Laien galt es bislang als selbstverständlich, dass das Grundgesetz nicht nur "Daten", sondern auch "Dateien" schützt und dass ein staatlicher Einbruch in die Wohnung, um heimlich einen Computer zu verwanzen, auch bereits eindeutig ein Verstoß gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung ist. Mein Computer steht zumindest innerhalb meiner Wohnung und nicht draußen vor der Tür.

Schade finde ich zudem, dass sich das Bundesverfassungsgericht hat anscheinend beeindrucken lassen von dem Vortrag mancher Leute, die behaupten, das Mittel der Online-Durchsuchungen sei absolut notwendig. Andere behaupten jedoch, dass es diese Notwendigkeit nicht geben würde, beispielsweise der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar in einem Interview mit Heute.de:

heute.de: Brauchen wir Online-Durchsuchungen, um Terroranschläge in Deutschland zu verhindern?

Schaar: Ich denke: nein. Das Instrument der Online-Durchsuchungen kann nicht isoliert betrachtet werden. Der Staat verfügt bereits über einen großen Instrumentenkasten. Ich glaube nicht, dass er noch eine weitere Methode braucht. Der Staat kann zum Beispiel die Telekommunikation überwachen, Computer beschlagnahmen und er kann das Internet durchsuchen. Da bedarf es meiner Meinung nach nicht noch zusätzlicher Instrumente. Vielmehr sehe ich eine Vollzugslücke. Es fehlen schon jetzt die Kapazitäten, um die Daten alle auszuwerten. Außerdem bedeutet das verstärkte Anhäufen von Daten nicht, dass dadurch ein Erkenntnisgewinn erzielt wird. (Quelle: Heute.de)
(via Ravenhorst)

Mutig und richtig wäre es gewesen, wenn das Bundesverfassungsgericht klarer gesagt hätte, dass eine technische Durchführung einer Online-Durchsuchung immer zu einer Verletzung des Kernbereichs der Privatsphäre führen muss (schließlich kann niemand entscheiden, welche Dateien privater Natur sind und welche nicht, bevor man sie nicht gesichtet hat) und dass diese spezielle Form der Verletzung der Privatsphäre angesichts vieler anderer technischer Ausforschungsmöglichkeiten des Staates deshalb letztlich immer unverhältnismäßig ist - vor allem, wenn sie heimlich geschieht und vor allem, wenn sie zudem auf Verdachtsbasis zur Prävention geschieht.

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