Donnerstag, 17. April 2008

Nun also doch: SPD für Videoüberwachung in Privaträumen

Auch wenn es besserwisserisch klingt: Ich hatte darauf hingewiesen direkt am Tag der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung: Das Urteil war und ist selbst ein trojanisches Pferd. Das neue "Computergrundrecht" nutzt wenig. Schlimmer und schwerer wiegt, dass das Verfassungsgericht in seinem Urteil abrückte von der Überzeugung, dass es einen absolut geschützten Bereich der Privatsphäre gibt, in den der Staat niemals einbrechen dürfe.

Jetzt werden die Folgen dieses Urteils konkret sichtbar. Nicht umsonst jubelte Schäuble damals. Denn bald wird den Sicherheitsbehörden überwachungstechnisch alles erlaubt sein. Wenn die Polizei und die Staatsanwaltschaft und ein Richter meinen, dass da jemand verdächtig ist (Und wodurch kann man nicht alles verdächtig werden! Man schaue nur auf den Fall Andrej H.!), dann soll nach dem neuen BKA-Gesetz alles erlaubt sein: Automatische Rund-um-die-Uhr-Überwachung, sowohl Video als auch Audio, in den Privaträumen von Verdächtigen. Natürlich mitsamt heimlichem Einbruch in die Wohnung von Verdächtigen.

Süddeutsche.de berichtet aktuell als erste Zeitung über den wirklichen Umfang des neuen BKA-Gesetzes, so wie die SPD und die Union es nun anscheinend endgültig ausgehandelt haben: BKA-Gesetz - Geplant: Die totale Überwachung.

Eine Änderung an dem ausgehandelten Gesetzes-"Kompromiss" (der eher so aussieht, als ob Zypries Schäuble tief in die Augen geguckt hat und bei jedem Wunsch Schäubles ein schmachtendes "Ja, ich will" gehaucht hat), so melden andere Medien, sei trotz anderslautender Äußerungen aus den zweiten Reihen der SPD unwahrscheinlich. Der SPD geht es vermutlich schlicht und einfach um den Machterhalt. Die Befürchtung des Machtverlustes der SPD ist ja auch nicht so weit hergeholt, wo doch die Unionsparteien beim derzeitigen Wahlverhalten der Bevölkerung inzwischen immer eine Mehrheit zum Regieren finden - ob mit oder ohne SPD.

Wenn Deutschland auch in der Praxis in ausreichend zuverlässigem Maße ein funktionierender Rechtsstaat wäre, dann könnte man ja noch einwenden, dass die Behörden doch sicherlich trotz der weitreichenden Überweachungsbefugnisse das Verhältnismäßigkeitsprinzip befolgen werden. Sieht man sich aber an, wie die Befugnisse von den Behörden in der Praxis angewendet und missbraucht werden, wird einem nur schlecht. Man gucke nur, wegen welcher Kinkerlitzchen derzeit in Deutschland alles Telefonüberwachungen und Hausdurchsuchungen angeordnet werden und wie überarbeitet die Justiz ist und in welchem Ausmaß die Mittel fehlen, um das Funktionieren des Rechtsstaats auch tatsächlich zu gewährleisten, dann erscheint mir die vielfache Videoüberwachung von eigentlich unschuldigen Bürgern als sicher.

Süddeutsche.de berichtet im oben verlinkten Artikel:

Die Polizei hatte das Abhören in Wohnungen so stark zurückgefahren, weil sie die vom Verfassungsgericht vorgegebene Regelung für nicht praxis-tauglich hielt. Lieber verzichtete man ganz darauf. Das wird sich nun ändern. (Quelle: Sueddeutsche.de)


"Nicht praxis-tauglich" heißt nichts anderes als: Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts machten die Maßnahmen bislang für die Fälle, wo ein nicht so gravierender Verdacht bestand, zu aufwendig für die Polizei. Und das ist es, worum es eigentlich geht beim BKA-Gesetz: Es geht nicht darum, irgendwelche "Schutzlücken" zu füllen, sondern schlicht und einfach darum, dass der Personalaufwand der Polizei bei den Überwachungsmaßnahmen nicht mehr so hoch sein muss. Wenn automatisch erst einmal alles aufgezeichnet werden kann (ob Daten auf dem Computer oder Audio- und jetzt auch Videomitschnitte des Lebens des Verdächtigen) - nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung jetzt möglich - dann müssen Beamte nicht mehr vor Ort live mithören oder mitzuschauen, um die Überwachung dann abzubrechen, wenn der Überwachte private Dinge tut oder bespricht. Das spart Geld.

Geldsparen. Darum geht es. Nicht um Sicherheit. Die Sicherheit ihrer Bürger ist dieser Regierung einen Scheißdreck wert. Denn zur Sicherheit der Bürger gehört auch die Sicherheit vor staatlichem Machtmissbrauch. Und genau dieser Machtmissbrauch wird befördert durch derartige Kompetenzausweitungen für das BKA bei mangelnder Kontrolle und mangelnder Einschränkung und mangelnder Behinderung einer allumfassenden Beobachtung.

Der mangelhaft aufklärenden deutschen Presse, dem Bundesverfassungsgericht und dem deutschen Wähler, der weiterhin SPD und Union wählen wird - egal, was die machen und beschließen - sei Dank.

Nachtrag, 18.04.08: Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass der Gesetzentwurf nach den neuesten Informationen sogar die Videoüberwachung von Privaträumen völlig unverdächtiger Bürger möglichen machen soll, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Verdächtige in den Räumen von unverdächtigen Bürgern aktiv ist. Weitere Informationen dazu beispielsweise bei Netzeitung.de.

Technorati-Tags: , , , , , , , , , , ,

0 Kommentar(e):