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Freitag, 27. Juni 2008

Das Urheberrecht sichert viele Arbeitsplätze... in der Justiz

Dieser lesenswerte Telepolis.de-Artikel schildert, welch total einfach Angelegenheit das Urheberrecht ist: Urheberrecht schlägt den Raab.

Ein Auszug:

In jährlich Tausenden von Zivilverfahren, in denen sich Künstler und Medienkonzerne gegenseitig verklagen, wird gerichtlich in teils jahrelanger Abwägung und mittels aufwändiger Expertengutachten im Einzelfall entschieden, was in solchen Fällen erlaubt ist und was nicht. Vorwürfe wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht bei der Schöpfung eigener Werke gab es in den letzten Jahren unter anderem gegen Peter Scholl-Latour, die Tannöd-Autorin Andrea Maria Schenkel, Dieter Bohlen, Dan Brown, die CSU und einen Münchner Mathematikprofessor. (Quelle: Telepolis.de)

Wirklich also ganz einfach das alles mit dem Urheberrecht.

Ich führe das mal vor.

Hier ein Kreis.

Ein simpler Kreis

Urheberrecht spielt hier natürlich keine Rolle. Erkennt man intuitiv einfach so sofort. Ja, so einfach ist das mit dem Urheberrecht.

Hier habe ich noch einige andere Kreise und Striche hinzugefügt.

Ein einfaches Gesicht

Kein Problem urheberrechtlich, oder?

Hier noch ein paar schwarze Farbkleckse.

Einfaches Gesicht mit schwarzen Flächen

Na und?

Ja und hier noch ein paar weitere schwarze Flächen und noch zwei Kreise hinzugefügt.

Eine Zeichnung, die Mickey Mouse ähnlich sehen könnte

Diese hässlichen Dinger habe ich alle selbst gezeichnet in circa 30 Minuten mit einem billigen Zeichenprogramm. Kein Problem also? Und was wäre, wenn ich die letzte Zeichnung "Michael Maus" nennen würde? Oder, weil es schicker klingt in Englisch, "Micki Mouse"? Immer noch kein Problem? Und was wäre, wenn ich die Zeichnung unter dem Namen Michael Maus verkaufen würde? Was wäre, wenn ich an die Zeichnung noch ein paar weitere Strich anfügen würde, sie animieren würde, das ganze etwas professioneller gestalten würde mit einem Vektorzeichenprogramm, so dass die Linien alle stufenlos und glatt sind und das dann verkaufen würde...?

Ja, ja. Alles ganz einfach mit dem Urheberrecht und für jedes Elternteil, dessen Kinder kreativ werden, sofort auf einen Blick zu erkennen, ob das, was das Kind so macht, noch legal ist oder schon illegal ist...

Diese Einfachheit des Erkennens kommt vermutlich daher, weil das Urheberrecht laut unserer (immer noch!) Bundesjustizministerin Zypries ein "Naturrecht" sei. Soll heißen: Das gab es laut Zypries angeblich schon immer.

Von wegen.

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Freitag, 14. März 2008

Eugenik okay? Bundesverfassungsgericht vergreift sich bei Begründung zum Inzestverbot

Mir wurde heute richtig schlecht. Lange habe ich hin und her überlegt, wie ich das in einen Weblog-Eintrag packen soll. Wüste Beschimpfungen lagen mir auf der Zunge, düstere Aussichten wollte ich schildern. Aber das würde auch nichts helfen. Also versuche ich es dann doch in einem möglichst zurückhaltenden Ton...

Mit einer der Hauptgründe für das unantastbare Festzurren der Menschenwürde in Artikel 1 des Grundgesetzes war meines Wissens, auf diese Weise jedwede eugenische Argumentation bei der Beurteilung von Menschen in Zukunft unmöglich zu machen. Ein wesentlicher Bestandteil des Nationalsozialismus war ja die Vorstellung, man könne würdiges von unwürdigem Leben unterscheiden und hätte das Recht, unwürdiges Leben auszulöschen. Wesentlicher Bestandteil dieser Hass-Religion war die sich als Wissenschaft gerierende Eugenik. Die Eugenik beurteilt den Wert menschlichen Lebens. Schon alleine dieser Versuch, den Wert menschlichen Lebens quantifizieren und beurteilen zu wollen, verletzt unausweichlich die Menschenwürde. Hinzu kommt, dass die Eugenik menschliches Leben allein nach biologistischen Gesichtspunkten bewerten will. Der Mensch ist jedoch mehr als das von "Gesunden" als reibungslos betrachtete Funktionieren des menschlichen Körpers.

Eigentlich ging es beim gestrigen Urteil des Verfassungsgerichtes nur darum, zu urteilen, ob der Gesetzgeber Inzest verbieten darf. Er darf es verbieten, sagte das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverfassungsgericht führt auch Gründe für diese Entscheidung an, die man akzeptieren kann.

Dann jedoch macht das Bundesverfassungsgericht etwas absolut Unglaubliches: In einem Teil seiner Begründung, warum der Gesetzgeber Inzest verbieten darf, betrachtet das Gericht wohlwollend mit als einen Rechtfertigungsgrund für das Inzestverbot die Gefahr, dass die Kinder aus inzestuösen Verbindungen einem höheren Risiko von Gendefekten ausgesetzt seien. Dass dem so ist, stimmt. Aber diese Tatsache, die Gefahr also, dass Gendefekte vererbt werden könnten, darf niemals und nirgends ein Grund dafür sein, Menschen zu verbieten, Kinder zu zeugen. Genau dies macht das Verfassungsgericht nun aber.

Das Urteil ist somit ein Schlag ins Gesicht von Menschen mit Erbkrankheiten. Zwar gibt es (noch) kein Gesetz, dass beispielsweise geistig behinderten Menschen oder Menschen mit Erbkrankheiten tatsächlich verbieten würde, Kinder zu zeugen. Aber nach dem gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte der Gesetzgeber nun - mit dem Wohlwollen des Verfassungsgericht, ohne also vom Verfassungsgericht aufgehalten werden zu können - solch ein Gesetz erlassen.

Die Eugenik hat also wieder ihr ekelhaftes Haupt erhoben in Deutschland. Der gestrige Urteilsspruch des Verfassungsgerichts wirkt wie Gift für die Menschenwürde.

Die Eugenik beurteilt Menschen nach biologistischen Gesichtspunkten. Jeder, der jedoch beispielsweise einmal mit Menschen zu tun hatte, die aus Sicht der sogenannten "Gesunden" angeblich beeinträchtigt seien in ihrem Leben - nehmen wir als Beispiel Menschen mit geistigen Behinderungen - wird bestätigen, dass eine biologistische Sichtweise geistig behinderten Menschen nicht gerecht wird. Eugenische Gesichtspunkte sind als Kriterium zur Beurteilung der Größe menschlichen Glücks, menschlicher Lebensfreude, des Ausmaßes eines sinnerfüllten Lebens und zur Abschätzung der Würde eines Menschen völlig ungeeignet.

Es ist eine absolute Schande für das Bundesverfassungsgericht, dass es die Eugenik heranzieht als einen Rechtfertigungsgrund für die Rechtmäßigkeit eines Gesetzes.

Die Urteile des Verfassungsgerichtes haben bekanntlich nicht nur rein juristische Folgen, sondern wirken auch prägend auf die allgemeinen Wertvorstellungen. Mit eine der ersten indirekten Auswirkungen dieses Fehlurteils könnte beispielsweise sein, dass Menschen mit geistigen Behinderungen nun noch weniger Unterstützung durch die Politik erfahren. Einrichtungen für Menschen mit geistigen Behinderungen könnte es beispielsweise jetzt schwerer fallen, gesellschaftlichen Rückhalt und das nötige Geld zu bekommen für die Unterstützung eines möglichst umfassend selbstbestimmten Lebens von geistig Behinderten. Denn zu solch einem selbstbestimmten Leben gehört auch die Ermöglichung uneingeschränkter Sexualität zwischen geistig Behinderten - ohne Zwangssterilisationen.

Ich hoffe, dass in den nächsten Tagen klare Worte der Ablehnung gegenüber diesem Urteil beispielsweise von Seiten der Behindertenverbände und auch von Seiten der christlichen Kirchen kommen.

Man könnte noch viel tiefer einsteigen in die Diskussion. Man könnte noch fragen, was überhaupt genau ein "Gendefekt" ist, wer das definiert. Man könnte fragen, welches Vererbungsrisiko genau noch als akzeptabel gilt und welches nicht und würde feststellen, dass man hier unmöglich klare Leitlinien finden kann. Die Heranziehung eugenischer Gesichtspunkte ist also nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch ohne tieferen praktischen Sinn. Eugenik ist letztlich Ideologie, nicht Wissenschaft. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht muss man leider annehmen, dass derzeit die meisten Mitglieder des Zweiten Senats Anhänger dieser menschenverachtenden Ideologie sind. Weitere Urteile, die die Menschenwürde beschädigen, sind somit leider zu erwarten.

Christiane Link von Behindertenparkplatz.de scheint ähnlich entsetzt zu sein wie ich. Auch die Kommentatoren in ihrem Blog können es nicht fassen.

Bei Zeit.de äußert sich Rechtsprofessor Joachim Renzikowski, der Vertreter des Klägers, und sieht ebenfalls große Gefahren für die Menschenwürde heraufdämmern durch dieses Fehlurteil: Beklemmendes Urteil

Joachim Renzikowski: Das Bundesverfassungsgericht hält eugenische Erwägungen heute für zulässig und stuft mit seinem Urteil die Zeugung von Kindern als Straftatbestand ein. Das darf nicht sein. Den Wortlaut der Begründung muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: "Die ergänzende Heranziehung dieses Gesichtspunktes (also der Eugenik) zur Rechtfertigung der Strafbarkeit des Inzests ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil er historisch für die Entrechtung von Menschen mit Erbkrankheiten und Behinderungen missbraucht worden ist."

Der Gesetzgeber kann also bei Strafe die Zeugung von Kindern verbieten, wenn bei ihnen ein nennenswertes Risiko besteht, einen genetischen Defekt zu bekommen. Zumindest hätte das Verfassungsgericht nichts dagegen. Es sagt mit seinem Urteilsspruch auch, das Inzest-Verbot würde dem Schutz der Volksgesundheit dienen. Das bedeutet im weiteren Sinne: Wenn der Gesetzgeber bei Strafe verbieten würde, dass Eltern, die an einer Erbkrankheit leiden, Kinder zeugen, wäre das für das Verfassungsgericht in Ordnung. Zumindest wurde heute mit dem Urteil einer solchen Entwicklung kein Riegel vorgeschoben. (Quelle: Zeit.de)


Und hier die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.

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Mittwoch, 27. Februar 2008

Bundesverfassungsgericht gibt grünes Licht für Entwicklung neuer, staatlicher Überwachungswaffen

Na, toll. Da hat es sich Karlsruhe ja schön einfach gemacht.

Ein neues Grundrecht, das speziell die Privatsphäre der Daten auf Computern schützt, ist so überflüssig wie ein Grundrecht, das speziell die Bedürfnisse beispielsweise von Kindern schützen soll. Privatsphäre und Kinderrechte sind bereits - theoretisch zumindest - ausreichend als schützenswert im Grundgesetz definiert. Es ist natürlich schön, dass das Bundesverfassungsgericht jetzt dies noch einmal in Bezug auf die Privatsphäre klargestellt hat. Mehr als eine Klarstellung dessen, was bislang schon gültig war, ist meiner Meinung nach das postulierte neue "Computer-Grundrecht" jedoch nicht.

Letztlich kommt es bekanntlich auf den praktischen Umgang des Staates mit diesen Grundrechten an. Das ist das eigentliche Problem. Hier liegt die eigentliche Gefahr.

Ich kann deshalb den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts nur als eine Art Ablenkungsmanöver verstehen. Vielleicht möchte man mit dem postulierten neuen Grundrecht davon ablenken, dass man so nun auch den Zugriff des Staates auf das "ausgelagerte Gehirn" der Bürger erlaubt. Denn die Daten auf den privaten Computerfestplatten umfassen mittlerweile so intime und umfangreiche Details, dass das Anzapfen der Festplatte vermutlich noch mehr Einblicke in einen Menschen ermöglicht, als wenn man tatsächlich das Gehirn eines Menschen direkt anzapfen könnte. Und dieser Zugriff darf laut Karlsruhe also sogar heimlich erfolgen. Und das sogar präventiv, wenn "bestimmte Tatsachen" auf eine mögliche Gefahr hinweisen, die jedoch noch nicht einmal in der näheren Zukunft zu drohen braucht. Von diesen nicht näher bezeichneten "bestimmten Tatsachen" hängt also letztlich der Schutz unserer Grundrechte ab. Soll heißen: Meint eine Sicherheitsbehörde, dass da irgendwo eine Gefahr drohen könnte und sie deshalb mal ein wenig präventiv losschnüffeln sollte, dann kann sie das letztlich auch nach diesem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichts tun. Sie muss ausgeschnüffelte private Daten zwar anschließend löschen, darf sie nicht verwerten, aber das macht den zuvor erfolgten Einbruch in die Privatsphäre nicht rückgängig.

Hier zeigt sich leider eine eklatante Abkehr des Bundesverfassungsgerichts von seiner bisherigen Rechtssprechung! Beim Urteil zur akustischen Wohnraumüberwachung forderte es noch, dass die Überwacher das Abhören sofort und direkt einstellen müssten oder gar nicht erst damit beginnen dürften, wenn davon auszugehen ist, dass der Inhalt des Gespräches hauptsächlich privater Natur sein würde. Frau Leutheusser-Schnarrenberger führt dies in einem äußerst lesenswerten Kommentar aus. Die Erhebung selber galt dem Bundesverfassungsgericht damals also als verboten. Im Falle der Überwachung "informationstechnischer Geräte" dürften laut des neuen Urteils des Bundesverfassungsgerichts jetzt anscheinend jedoch Ermittler erst einmal alle Daten einer Festplatte präventiv ausforschen und kopieren. Nur nachträglich als privat identifizierte Daten dürften nicht weiterverwertet werden. Hier hat das Bundesverfassungsgericht also anscheinend dem Drängen von Schäuble und Co. massiv nachgegeben. Das Eindringen in den absolut geschützten Privatbereich ist nach dem heutigen Urteil also weit weniger tabu als zuvor. Das ist eine herbe Niederlage für den Datenschutz, für die bürgerlichen Freiheitsrechte und somit für die Demokratie in Deutschland.

Ach ja, einen Richtervorbehalt soll es auch noch geben für die Online-Durchsuchungen. Der Richtervorbehalt also, das Placebo des Rechtsstaates. Völlig wirkungslos, wie man gerade in jüngster Zeit anhand der vielen, maßlosen Hausdurchsuchungen sehen kann, wo schon der Streit um eine Rechnung über 70 Euro oder schlicht irgendwelche haltlosen Gerüchte zu Hausdurchsuchungen führen können - jeweils abgesegnet von irgendeinem überarbeiteten Richter, der in Bayern beispielsweise gerade einmal zwei Minuten Zeit hat, um sich mit den Anliegen der Staatsanwaltschaft zu beschäftigen.

Ich sehe also weiterhin die Gefahr, dass ein ausufernder Präventionswunsch staatlicher Sicherheitsbehörden die Freiheit im Land erstickt. Auch das neue Urteil des Bundesverfassungsgerichts zieht hier keine klaren Grenzen, sondern lässt Schäuble und Co. einen weiten Interpretationsspielraum. Auch in Zukunft werden also Bürger vom Staat verfolgt werden, wenn sich die Sicherheitsbehörden aus ihrem immer größer werdenden Datenberg irgendwelche Verdächtigungen zusammenreimen. Je mehr Daten sie haben, desto eher lassen sich Verdächtigungen konstruieren. Ein überarbeiteter Richter wird das Verdächtigungsspiel der Sicherheitsbehörden im Zweifelsfall kaum durchschauen.

Bislang trafen solche Verdächtigungen nur linke Gruppierungen, die - mit Hilfe beispielsweise des unsäglichen Paragraphen 129a - bis aufs letzte Hemd ausgeforscht wurden. Zumindest sperrt der deutsche Staat bislang noch nicht in großem Umfang wahllos Leute einfach ein (es sei denn man ist Soziologe und schreibt im Internet über Gentrifizierung). Aber auch der Verlust jeglicher Privatsphäre wirkt traumatisierend auf Betroffene und wird viele andere abschrecken, sich politisch zu betätigen.

Das Bundesverfassungsgericht lässt also das Tor, durch das der Staat noch stärker als bislang die Privatsphäre seiner Bürger verletzen darf, offen. Es hebt mal kurz den warnenden Zeigefinger - das war's aber auch schon.

Da kann man nur hoffen, dass bei den nächsten Wahlen eine linksradikale Regierung an die Macht kommt, die die staatlichen Schnüffel-Befugnisse einmal gegen das rechtskonservative Lager einsetzt. Vielleicht wachen diese Leute dann auf.

Gut wäre das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung nur gewesen, wenn darin gestanden hätte, dass folgende Kombination niemals erlaubt ist: Zugriff auf private Daten auf Festplatten UND heimlicher Zugriff UND Zugriff nur bei Verdacht (Prävention), dass eine Straftat eventuell in naher oder ferner Zukunft möglich sein könnte.

Aber alles drei hat Karlsruhe erlaubt und somit der Demokratie in Deutschland einen schweren Nackenschlag versetzt, dessen Auswirkungen wir alle freilich erst schleichend in den nächsten Jahren zu spüren bekommen werden.

Der Staat kann also weiter aufrüsten gegen einen kaum sichtbaren, eher imaginierten als tatsächlich vorhandenen Feind namens "Terrorist". Um den Missbrauch dieser neuen staatlichen Waffen gegen die Bürger zu verhindern, kann man nur politisch dafür werben, dass der Präventionsgedanke in seiner heutigen ausufernden Version eine Gefahr für den Rechtsstaat darstellt.

Denn es ist wie in den USA: Dort verteidigen die Bürger ihr Recht auf Waffenbesitzt mit dem Argument, dass bei einem Waffenverbot dann ja nur die Bösen illegal Waffen besitzen würden - und übersehen dabei, dass alleine das Vorhandensein von Waffen zu ihrer Anwendung führt - egal ob der Waffenbesitzer zu den "Guten" oder den "Bösen" zählt. Gelegenheit macht eben Diebe. Gelegenheiten in Form vorhandener Schusswaffen erzeugen Tote durch Schusswaffen. Gelegenheiten durch vorbereitete Schnüffelwerkzeuge erzeugen den totalen Polizei- und Überwachungsstaat. Mit "Gelegenheiten" meine ich dabei: Gegebenheiten, Vorraussetzungen, Möglichkeiten, technische Ausstattungen.

Das Karlsruher Urteil ist so leider gleichzusetzen mit einem grünen Licht für die Entwicklung neuer, staatlicher Überwachungswaffen.

Bleibt die Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht zumindest bei der Vorratsdatenspeicherung dem Schnüffelstaat wesentlich eindeutiger die rote Kelle zeigt.

Nachtrag: Mark Seibert scheint zu einer ähnlichen Einschätzung zu kommen wie ich. In den Kommentaren in Udo Vetters Lawblog wird auch heftig diskutiert, ob das Urteil nun eher positiv oder eher wenig hilfreich ist. Jens Ferner stellt fürs kommende Wochenende einen ausführlichen Blog-Eintrag in Aussicht, in dem er versuchen will für den juristischen Laien das Urteil zu erläutern. Bis dahin verweist er auf einen Kommentar von Heribert Prantl bei Süddeutsche.de, aus dem ich kurz zitieren möchte:

Gleichwohl läßt aber das Bundesverfassungsgericht in seiner nicht nur juristisch, sondern auch technisch kundigen Entscheidung die staatliche Online-Durchsuchung zu, aber nur unter strengen Voraussetzungen; sie hätten aber noch strenger sein können - und müssen. [...] Das höchste Gericht hat die neue Schutzbedürftigkeit des Internet-Bürgers erkannt: Der Artikel 10, der das Fernmeldegeheimnis schützt, tut dies nur für den laufenden Telekommunikationsverkehr. Der Artikel 13, der die Unverletztlichkeit der Wohnung schützt, schützt nicht vor der Infiltration der Computer.

Und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt nur einzelne Daten, nicht aber die Gesamtheit von Dateien und Informationen, wie sie im PC gespeichert sind. Diese Schutzlücke hat das Verfassungsgericht mit dem neuen Grundrecht geschlossen. Der PC gilt, weit mehr als das Telefon, mehr sogar als Wohnung und Schlafzimmer, als Inbegriff der Privatheit. (Quelle: Süddeutsche.de)


Heribert Prantl sieht also Lücken geschlossen durch das Gesetz. Für den Juristen mag sich dies so darstellen, aber für mich als juristischen Laien galt es bislang als selbstverständlich, dass das Grundgesetz nicht nur "Daten", sondern auch "Dateien" schützt und dass ein staatlicher Einbruch in die Wohnung, um heimlich einen Computer zu verwanzen, auch bereits eindeutig ein Verstoß gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung ist. Mein Computer steht zumindest innerhalb meiner Wohnung und nicht draußen vor der Tür.

Schade finde ich zudem, dass sich das Bundesverfassungsgericht hat anscheinend beeindrucken lassen von dem Vortrag mancher Leute, die behaupten, das Mittel der Online-Durchsuchungen sei absolut notwendig. Andere behaupten jedoch, dass es diese Notwendigkeit nicht geben würde, beispielsweise der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar in einem Interview mit Heute.de:

heute.de: Brauchen wir Online-Durchsuchungen, um Terroranschläge in Deutschland zu verhindern?

Schaar: Ich denke: nein. Das Instrument der Online-Durchsuchungen kann nicht isoliert betrachtet werden. Der Staat verfügt bereits über einen großen Instrumentenkasten. Ich glaube nicht, dass er noch eine weitere Methode braucht. Der Staat kann zum Beispiel die Telekommunikation überwachen, Computer beschlagnahmen und er kann das Internet durchsuchen. Da bedarf es meiner Meinung nach nicht noch zusätzlicher Instrumente. Vielmehr sehe ich eine Vollzugslücke. Es fehlen schon jetzt die Kapazitäten, um die Daten alle auszuwerten. Außerdem bedeutet das verstärkte Anhäufen von Daten nicht, dass dadurch ein Erkenntnisgewinn erzielt wird. (Quelle: Heute.de)
(via Ravenhorst)

Mutig und richtig wäre es gewesen, wenn das Bundesverfassungsgericht klarer gesagt hätte, dass eine technische Durchführung einer Online-Durchsuchung immer zu einer Verletzung des Kernbereichs der Privatsphäre führen muss (schließlich kann niemand entscheiden, welche Dateien privater Natur sind und welche nicht, bevor man sie nicht gesichtet hat) und dass diese spezielle Form der Verletzung der Privatsphäre angesichts vieler anderer technischer Ausforschungsmöglichkeiten des Staates deshalb letztlich immer unverhältnismäßig ist - vor allem, wenn sie heimlich geschieht und vor allem, wenn sie zudem auf Verdachtsbasis zur Prävention geschieht.

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Mittwoch, 23. Januar 2008

Sensation! In Hessen dürfen jetzt auch Computer wählen!

Die Computer dürfen in Hessen mitwählen. Einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Einsatz von Wahlcomputern bei der bevorstehenden Landtagswahl in Hessen wies der hessische Staatsgerichtshof ab, wie beispielsweise die Berliner Zeitung berichtet.

Welche Partei die Wahlcomputer wohl wählen werden? Ob die Computer auch so Angst haben vor Kriminalität? Also wenn ich Wahlcomputer wäre, würde ich CDU wählen, die Partei, die für möglichst viel Überwachung überall eintritt. Deshalb wäre wohl mit der CDU auch eine Videoüberwachung von Wahllokalen sicherlich am ehesten durchzusetzen. Und Videoüberwachung in Wahllokalen fände ich als Wahlcomputer super. So verletzlich und gefährdet ich doch bin.

Die Richter meinten:

Die Antragstellerin habe die Gefahr nicht nachweisbarer Manipulationen "nicht substanziiert vorgetragen", so die Richter. (Quelle: BerlinOnline.de)


Was für eine Einladung! Ob es demnächst eine neue, völlig unbekannte Partei geben wird, die plötzlich in einigen Wahlbezirken total mysteriöserweise absolut genau die gleiche Stimmanzahl hat wie eine der bekannteren Parteien? Ob das dann von einem Gericht als "substanziiert vorgetragen" bewertet würde?

Disclaimer: Falls obiges Szenario tatsächlich einmal eintreten sollte, so habe ich nichts damit zu tun. Ich kann noch nicht einmal programmieren. In Hessen wohne ich auch nicht. Und etwas wie auch immer "substanziiert vortragen" ist eine mir gänzlich fremde Tätigkeit. Ich kann nur unsubstanziiert herumspinnen. Jeder mitlesende Journalist wird dies mit heftigstem Nicken bestätigen. Bitte, liebe Polizei, führt also präventiv keine Quellen-Telekommunikationsüberwachung bei mir durch. Ich nutze auch kein Skype oder sonstiges VoIP mehr. Einbrechen in die Wohnung zum Verwanzen meines Computers ist also nicht nötig.

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Mittwoch, 16. Januar 2008

Die neuen Gefährder: Strafverteidiger, Abgeordnete und Pfarrer?

(Via Fefe) Was Populismus ist, kann man derzeit gut anhand der Forderungen von Wahlkämpfer Roland Koch begutachten: Billige, nicht durchdachte Forderungen, die vor allem deshalb von Politikern geäußert werden, um bei uninformierten Bürgern Emotionen zu wecken. Um ernsthafte Problemlösung geht es bei populistischen Vorschlägen also nicht. Populistische Vorschläge sind also einerseits populär und andererseits ungeeignet. Ein Vorschlag, der also nur populär ist, ist noch nicht automatisch populistisch. Ebensowenig ein Vorschlag, der schlicht und einfach nur ungeeignet ist, irgendwelche Probleme zu lösen.

Daraus wird deutlich, dass all die diversen Überwachungsvorschläge, von Schäuble eben nicht populistisch sind. Schäuble selbst ist kein Populist. Andere Politiker versuchen jedoch natürlich, die Überwachungsvorschläge Schäubles zu "verpopulisieren", sie in die Sprache des politischen Populismus umzuformulieren. So entstehen dann die diversen Forderungen diverser Unions-Innenpolitiker, die "Online-Durchsuchung" beispielsweise auch gegen Besitzer von kinderpornografischen Bildern anzuwenden. Schäuble selbst hat so etwas nie gefordert.

Will ich hier Schäuble jetzt irgendwie in Schutz nehmen? Nein, ich will nur aufmerksam darauf machen, dass Schäuble und die Beamten von Bundeskriminalamt und Polizei und Geheimdiensten, die ihm zutragen, eine eigene Agenda jenseits des Populismus verfolgen.

Ist es also eine echte Sorge um die Sicherheit im Land, die Schäuble und die Beamten der Sicherheitsbehörden umtreibt und die zu solchen Forderungen wie der Ausweitung der Speicherfrist von Material von Videoüberwachungskameras, der Ausweitung des großen Lauschangriffes, Rasterfahndung, Online-Durchsuchung, Vorratsdatenspeicherung, großer Spähangriff aufs Innere von Privatwohnungen, heimliche Hausdurchsuchungen und die Infragestellung des rechtlichen Schutzes von Verdächtigen und so weiter führt?

Bislang konnte man vielleicht noch vermuten, dass hinter diesen Forderungen tatsächlich das Bedürfnis steckt, das Leben der Bürger sicherer zu machen, auch wenn viele Experten darauf hinwiesen, dass viele der geforderten Maßnahmen häufig eh von Terroristen ausgehebelt und umgangen werden könnten und dass die Maßnahmen nicht ohne gravierende Einbußen bei den bürgerlich-freiheitlichen Grundrechten umzusetzen wären.

Aber der Staat, so Schäuble, hätte doch nichts Böses im Sinn. Die bürgerlich-freiheitlichen Grundrechte würden schon beachtet werden, selbst wenn sie auf Gesetzesebene ausgehöhlt würden durch die neuen Regeln zur inneren Sicherheit.

Viele stimmten hier Schäuble noch zu. Populistisch an Schäubles Äußerungen war in diesem Moment höchstens sein Verweis auf die wie auch immer gestaltete "Anständigkeit", die man doch bitte schön als Maßstab nehmen könne, dürfe und solle. Wer sich als Bürger "anständig" verhält, dem passiere schon nichts. Der uninformierte Bürger nickt hier wieder und macht leider meist nicht den zweiten Gedankenschritt: Wer bestimmt eigentlich, was anständig ist und was nicht, wenn nicht mehr das Gesetz in Form der bürgerlich-freiheitlichen Grundrechte, die ja nun beschnitten werden sollen?

Ansonsten ist Schäuble alles andere als populistisch. Seine Pläne werden lieber leise durchgesetzt. Die Überwachungspläne werden leise realisiert, möglichst ohne große Diskussionen.

Wenn also hinter der Politik Schäubles kein Populismus steckt und wenn unabhängige Experten sagen, dass die Gesetzesvorhaben Schäubles kaum die innere Sicherheit erhöhen und wenn diese neuen Regeln stattdessen bürgerlich-freiheitliche Grundrechte beschneiden und wenn diese Grundrechte nicht durch ein mündliches Versprechen eines Ministers, dass der Staat sich schon anständig verhalten werde, ersetzt werden können..., dann stellt sich die Frage:

Was genau treibt Schäuble?

Immer wieder taucht diese Frage hier im Weblog und anderswo auf. Und nein, Schäuble hat kein mentales Problem, kein übersteigertes, persönliches Sicherheitsbedürfnis. Zumindest ist dies kein brauchbarer Erklärungsansatz für sein politisches Handeln. Das ist eine Desinformation. Hier geht es um weit wichtigere Dinge und um weit wichtigere Motive und Ziele.

Eine kleine, relativ unscheinbare Meldung von gestern wirkt nun auf mich persönlich zumindest so, wie wenn man an einer entscheidenden Stelle ein Puzzleteil eingefügt hätte und sich so ein klareres Bild abzeichnet. So berichtet der Tagesspiegel über eine Meldung, die heute wohl in der gedruckten Ausgabe der Taz stehen wird:

Eine neue Fassung für das geplante BKA-Gesetz sieht vor, dass künftig auch Abgeordnete, Strafverteidiger und Geistliche vorbeugend durch das Bundeskriminalamt abgehört werden können. (Quelle: Tagesspiegel.de)


Hier kippt die Verhältnismäßigkeit nun völlig. Die genannten Berufsgruppen (zumindest die Abgeordneten und Strafverteidiger) sind einerseits wichtige gesellschaftliche Säulen beim Schutz des Bürgers gegen staatliche Willkür. Diese Schutzfunktion würde massiv torpediert werden durch eine "vorbeugende" (also jenseits konkreter Anhaltspunkte!) staatliche Beschnüffelung dieser Berufsgruppen. Das muss ich hier wohl kaum näher ausführen. Und andererseits wird wohl kaum jemand ernsthaft behaupten, dass von diesen Berufsgruppen eine überproportionale Gefährdung der inneren Sicherheit ausgeht, oder? Wo also ist sie, die Verhältnismäßigkeit? Ist hier noch ein ehrlicher Wille auf der Seite von Schäuble zu erkennen, die innere Sicherheit zu erhöhen und gleichzeitig die freiheitlichen Grundrechte zu schützen?

Nein. Und damit wird dieser kleine Vorschlag im Rahmen des BKA-Gesetzes zu einem äußerst aussagekräftigen Hinweis, dass Schäuble ganz andere Interessen verfolgt. Und diese Interessen bestehen auch dann weiter, wenn die geplante Beschnüffelung der oben erwähnten Berufsgruppen zunächst einmal doch nicht Gesetz werden sollte.

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Montag, 7. Januar 2008

Jugendgewalt? Ich habe die Lösung!

Bei der jährlichen Krawallveranstaltung der CSU im wilden Bad Kreuth, soll laut Süddeutsche.de gesagt worden sein, dass die SPD selbst zu einem Sicherheitsrisiko würde, wenn sie nicht wie die Union härtere Strafen im Jugendstrafrecht unterstütze:

Landesgruppenchef Peter Ramsauer forderte die SPD auf, offenkundige Defizite bei der Inneren Sicherheit zu beheben. Wenn die SPD bei der Verschärfung des Jugendstrafrechts nicht mitgehe, mache sie "sich selbst zu einem Sicherheitsrisiko in Deutschland". [...] CSU-Chef Erwin Huber forderte die SPD ebenfalls zum Einlenken beim Jugendstrafrecht auf: "Wenn sich die SPD hier verweigert, dann macht sie sich schuldig an der inneren Sicherheit in Deutschland." Die jüngsten Gewalttaten zeigten, dass die Gesetze nicht ausreichten. (Quelle: Süddeutsche.de)


Ob die CSU dann demnächst die SPD aus Deutschland ausweisen wird?

Viel interessanter als dieser CSU-Angriff gegen die SPD ist jedoch der anscheinend tatsächlich ernst gemeinte Glaube der CSU, dass es irgendwo an den Gesetzen einen Mangel geben würde und dass dieser Mangel zu Gewalttaten führen würde. Soweit ich die CSU verstehe (nicht einfach, ich weiß), meint sie damit vor allem, dass härtere Strafen zu weniger Gewalttaten führen würden.

Manche Experten meinen es würde ausreichen, dass es überhaupt eine Strafe gibt (bei Jugendlichen: dass die Strafe schnell auf die Tat folgt - was heute schon möglich wäre) und dass die Höhe der Strafe nicht so ausschlaggebend sei. Ist ein Verhalten mit Strafen bedroht, nehme - mehr oder weniger unabhängig von der Höhe der Strafe - die Häufigkeit dieses Verhaltens ab, einfach weil die meisten "normalen" Bürger nicht straffällig werden wollen. Ganz egal, ob sie für ihr Verhalten also nur 6 Monate oder 1 Jahr bekämen, die meisten Menschen würden schon bei der Androhung von 6 Monaten Haft auf kriminelles Handeln verzichten. Nur ein kleiner Rest, der würde sich sagen: Pah, 6 Monate? Das ist doch nichts! Ich höre erst mit meinem kriminellen Verhalten auf, wenn 1 Jahr Haft droht!

Die wirklichen, wahren Experten von der Union, die sagen jedoch, dass es doch aber Wischiwaschi-Politik sei, nichts gegen diesen kleinen Rest zu unternehmen, der sich von niedrigen Strafen nicht beeindrucken lässt. Je mehr Strafe, desto weniger Gewalttäter! Das scheint ihr Motto zu sein.

Und ich sage, es ist Wischiwaschi-Politik, dann immer nur in kleinen Schritten die Strafen wieder mal etwas zu erhöhen, denn irgendwelche Gestalten werden sich auch von einem Jahr mehr Haft, oder dann von zwei oder drei oder zehn Jahren mehr Haft nicht beeindrucken lassen. Soll man gegen diesen Rest an Gewalttätern dann etwa wieder nichts machen?

Dabei liegt die Lösung so nahe! Hört doch auf mit diesen jährlichen Anhebungen der Strafhöhe! Erspart uns dieses immer wiederkehrende politische Theater! Warum nicht gleich und sofort die Todesstrafe für jedes Verbrechen, ja für jeden Gesetzesverstoß einführen? Todesstrafe also für Körperverletzung, Todesstrafe für Widerstand gegen die Staatsgewalt, Todesstrafe für Steuerhinterziehung, für zu schnelles Fahren, für Handy am Steuer und für Rauchen in der Nichtraucherzone. Dann wäre die Abschreckung maximal und - nach Logik der Union - die Kriminalität minimal. Die "Politik" der inneren Sicherheit "à la Union" hätte ihr Ziel erreicht, wäre an ihr Ende gekommen und bräuchte sich nur noch darum zu kümmern, dass die vielen Leichen ordnungsgemäß entsorgt werden.

Dann würde endlich Ruhe herrschen und Deutschland wäre endlich, endlich, endlich sicher.

Wir hätten dann zwar ein verschärftes "Rentner-Problem", weil Rentner vermutlich proportional seltener straffällig werden als die jüngere Bevölkerung, aber man bräuchte den Eintritt ins Rentenalter ja anschließend einfach auch nur als einen Verstoß gegen ein neu zu schaffendes Gesetz ("Das Überschreiten des 67igsten Lebensjahres ist verboten") zu definieren und schon wäre man auch dieses Problem los.

Und natürlich bin ich nicht der erste (irgendwann mal via Alarmschrei.de gefunden), der diesen Einfall hatte. Hier auch noch der Link zur Homepage dieses berühmten Vordenkers.

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Samstag, 5. Januar 2008

Berichterstattung über BGH-Urteil: Auch manipuliert worden?

Schon interessant, wie die Medien gestern über das Urteil des Bundesgerichtshofs in Bezug auf die bundesweiten Großrazzien bei G8-Gegnern berichtet haben.

Es wurde - nicht überraschend - ungenau berichtet. Es wurden Dinge nahegelegt, die so nicht stimmen.

Aber überprüft selbst, ob ihr manipuliert worden seid. Das geht ganz einfach. Beurteilt einfach, ob folgende Aussagen richtig oder falsch sind:

1) Der BGH hat nur festgestellt, dass die Bundesanwaltschaft ihre Kompetenzen überschritten hat.

2) Die Bundesanwaltschaft war schlicht und einfach nur etwas übereifrig, tat dies aber aus dem ehrlichen Bedürfnis heraus, uns alle schützen zu wollen.

3) Der BGH hat in seinem Urteil gesagt, dass die Leute, bei denen die Wohnungen durchsucht wurden, zwar keine Terroristen wären, aber ansonsten schon kriminell wären.

Wer einer dieser Aussagen zustimmt, hat sich leider manipulieren lassen.

Zu 1) Es stimmt zwar, dass die Bundesanwaltschaft ihre Kompetenzen überschritten hat, das ist aber nicht der alleinige Punkt - auch wenn Wiefelspütz (SPD) und Bosbach (CDU) das als Vertreter der ebenfalls indirekt auf der Anklagebank sitzenden Bundesregierung (Wiefelspütz und Bosbach sitzen eigentlich nicht in der Regierung, sondern im Parlament, aber das macht heute keinen Unterschied mehr) so darstellen wollen. Wichtig ist beim Urteil des BGH vor allem, dass hier der Terrorismusvorwurf gegenüber den Personen, gegen die ermittelt wurde, falsch war. Und dieses "Falsch" ist mehr als nur eine reine Kompetenzüberschreitung. Dieses "Falsch" sagt vor allem aus, dass hier der Staat unter fadenscheinigsten Begründungen massiv in das Leben von Bürgern eingegriffen hat, gegen die ansonsten - ohne den Terrorismusvorwurf - nicht genügend greifbare Verdächtigungen vorlagen, um solche Eingriffe zu rechtfertigen. Erst der Terrorismusvorwurf machte es überhaupt in vielen Fällen möglich, dass die Polizei ankommen konnte mit Hausdurchsuchungen. So wurde in Berlin beispielsweise eine Buchhandlung durchsucht, weil dort ein Buch verkauft wurde, in dem angeblich Anleitungen zum Bauen von Brandsätzen stehen. Die Durchsuchung sollte dazu dienen, herauszubekommen, wer die Verfasser sind. Sowohl der Buchhandlung als auch den unbekannten Autoren wurde meines Wissens nach nicht vorgeworfen, selbst an jenen Sachbeschädigungen teilgenommen zu haben, um die es hinter dem ganzen Terror-Tohuwabohu eigentlich geht. Ohne den Terrorismusvorwurf, ohne also den Vorwurf, Mitglied in einer Terror-Vereinigung zu sein oder Unterstützer einer Terrorvereinigung zu sein, hätte die Polizei und Staatsanwaltschaft gar nicht die Buchhandlung durchsuchen können, weil dann schlicht der Ermittlungsansatz gefehlt hätte, um eine Hausdurchsuchung durchzuführen.

Der Vorwurf, jemand sei Terrorist oder würde Terroristen unterstützen, ist also nicht nur eine Kompetenzüberschreitung, sondern auch ein Schlüssel für die Polizei im Zweifelsfall gegen jedermann ermitteln zu dürfen und überall Hausdurchsuchungen durchführen zu können. Dieser staatlichen Willkür hat das Urteil des BGH einen Riegel vorgeschoben.

Zu 2) Wenn viele Bürger ungerechtfertigte Hausdurchsuchungen über sich ergehen lassen müssen und vom Staat als Terroristen hingestellt werden, obwohl sie das laut BGH nicht sind, dann schützt die Bundesanwaltschaft in diesem Fall nicht die Bürger, sondern verletzt ihre Rechte. Wenn SPD und Union dieses wichtige Faktum willentlich übersehen wollen, dann sagt dies viel aus über das Rechtsstaatsverständnis dieser Parteien. Wenn die Auffassungen von Wiefelspütz und Bosbach die Meinung der SPD und Union zu diesem Thema darstellen, dann kann man nur warnen vor diesen rechtsstaatsfeindlichen Parteien.

Zu 3) Der BGH hat nicht festgestellt, ob die Leute, bei denen die Hausdurchsuchungen stattfanden, tatsächlich kriminell sind, sondern sie hat nur festgestellt, dass die Taten, derer sie beschuldigt werden, zur mittleren Kriminalität zählen würden und dass die Beschuldigten somit keine Terroristen und auch keine Angehörige einer kriminellen Vereinigung seien.

Und? Manipuliert worden? Dann hätte ich einen Ratschlag: Weniger ZDF gucken. Das könnte schon ein wenig schützen vor weiteren Manipulationen. Und den Politikern der großen Koalition nicht trauen. Das hilft ebenfalls enorm.

Eigentlich ist es außerdem für sich genommen ein weiterer Skandal, dass nun nicht nur die Regierung, sondern auch anscheinend der Großteil des Parlaments in Form der SPD- und Unionsfraktionen, das rechtswidrige Verhalten der Bundesanwaltschaft weiter stützen. Wiefelspütz und Bosbach können ja kein rechtswidriges Verhalten erkennen. Sie sagen ja, man könne der Bundesanwaltschaft "keinen Vorwurf machen". Damit stellen sie sich eindeutig gegen das Urteil des BGH. Wenn dies die Ansicht der Regierung und großer Teile des Parlaments sind, dann heißt es gegenüber Parlament und Regierung noch kritischer zu sein.

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Freitag, 4. Januar 2008

BGH: Razzien gegen G8-Gegner waren rechtswidrig - Und die Folgen?

Die bundesweiten Großrazzien gegen linke Globalisierungskritiker im Vorfeld des letzten G8-Gipfels in Heiligendamm waren laut jetzt verkündetem Urteil des Bundesgerichtshofs rechtswidrig, wie beispielsweise Tagesschau.de berichtet:

Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen Globalisierungsgegner vor dem G8-Gipfel in Heiligendamm waren rechtswidrig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, die obersten Ankläger der deutschen Justiz seien in dem Fall gar nicht zuständig gewesen. Es bestünden "nachhaltige Zweifel", dass die Beschuldigten eine terroristische Vereinigung gebildet hätten. (Quelle: Tagesschau.de)


Oooch, manno! Schon wieder keine Terroristen! Von was soll die Bundesanwaltschaft denn leben, wenn nirgends Terroristen zu finden sind? Die Hoffnung, in den linken Kreisen Terroristen zu finden, dürfte damit erst einmal zerbröselt sein. Auch die Konstruktion von Innenstaatssekretär August Hanning, dass Molotowcocktail-Werfer Terroristen seien, weil sie damit ja auch eventuell Personen verletzen könnten (vorgetragen in einem dieser bemerkenswert unkritischen Interviews vom ARD-Journalisten-Darsteller Werner Sonne im ARD-Morgenmagazin), scheint kein Rettungsanker mehr zu sein für die Bundesanwaltschaft auf ihrer verzweifelten Suche nach ein paar Links-Terroristen in Deutschland.

Wird die Bundesanwaltschaft jetzt also mal langsam ihren eigentlichen Verpflichtungen nachkommen oder ihre Arbeitsverweigerung weiter aufrecht erhalten und Gespenstern nachjagen?

Wird es nach dieser erneuten Schlappe vor Gericht Konsequenzen geben für Generalbundesanwältin Monika Harms? Vermutlich nicht.

Wird die Bundesanwaltschaft ihr Vorgehen gegen linke Gruppierungen ändern? Vermutlich nicht. Warum sollte sie auch? Sie hat ja keine Konsequenzen zu befürchten.

Im Artikel bei Tagesschau.de heißt es weiter:

Bundesanwaltschaft und Polizei standen wegen der Maßnahmen vor und während des G8-Gipfels bereits seit längerem in der Kritik. (Quelle: Tagesschau.de)


Kritik gab es. Allerdings kaum in den etablierten deutschen Medien wie ARD, ZDF oder den großen Tageszeitungen, den selbsternannten "Wächtern der Demokratie" (von einigen Artikeln von Heribert Prantl und von der kurzen Aufregung über die "Geruchsprobenentnahme" einmal abgesehen). Aber wer berichtete in letzter Zeit noch beispielsweise von den tausenden Verfahren gegen die G8-Protestierer, bei denen sich Polizei und Staatsanwaltschaften absurdeste, vermeintliche Vergehen der G8-Protestierer aus den Fingern sogen, um nachträglich die vielen Verhaftungen rechtfertigen zu können? Die etablierten, "großen" Medien berichteten darüber kaum. Wer zeigt seinen Zuschauern oder Lesern, dass hier eine konzertierte Aktion des Staates gegen politische Kritiker stattfand, bei der versucht wurde die Kritiker zu kriminalisieren? Stattdessen herrschte meiner Beobachtung nach in den Medien eine insgeheime Zustimmung zum Vorgehen der Polizei und der Staatsanwaltschaften gegen diese nicht-bürgerlichen politischen Gruppierungen vor. Und genau diese antizipierte Zustimmung der Massenmedien dürfte mit ausschlaggebend dafür gewesen sein, dass Regierungspolitiker, Polizei und Staatsanwaltschaften so rabiat vorgingen gegen die Gipfel-Protestierer.

Forderungen wie die von Innenminister Schünemann nach einer Datei für linke Gewalttäter oder wie die pauschalen Beschuldigungen von Innenminister Schönbohm gegen die G8-Protest-Organisatoren oder wie die Rechtfertigungsversuche von Innenminister Caffier stießen in den etablierten Medien jedenfalls kaum auf eine nennenswerte kritische Betrachtung. Stattdessen wurde vielfach die Sicht der Regierungspolitiker und der Polizei in den etablierten Medien kritiklos eins zu eins übernommen.

Meine inständige Hoffnung ist, dass ARD, ZDF und die großen Tageszeitungen aus diesem Urteil des Bundesgerichtshofs lernen und nicht mehr vergessen, dass das, was Generalbundesanwältin Monika Harms macht und dass das, was das Bundeskriminalamt und die Länderpolizeien machen, nicht automatisch richtig ist.

Deutschland braucht mehr Aufklärung und Kritik gegenüber staatlichem Handeln in den etablierten Medien, auch wenn dies manchem Leser und Zuschauer nach der jahrzehntelangen Kritik-Abstinenz in den Medien befremdlich vorkommen mag und so das Bild vom guten, deutschen Staat beim Kunden erschüttert werden könnte.

Wurde über die Razzien im Vorfeld des G8-Gipfels noch zwar kritiklos, aber meist neutral berichtet, sah das dann später bei der Berichterstattung über die Proteste gegen den G8-Gipfel schon ganz anders aus. Es ist zu vermuten, dass der Versuch der Länderregierungen und der Bundesregierung, G8-Gegner durch die Großrazzien im Vorfeld zu kriminalisieren, bei den unkritischen Medien auf fruchtbaren Boden fiel. Bei vielen Journalisten kam die Botschaft an: G8-Gegner sind kriminell. Und so wurde dann häufig einseitig berichtet. Beispielsweise über angeblich erste Funde, die die Inszenierung der Großrazzien zu rechtfertigen schienen (Netzeitung.de: Brisante Funde belasten G8-Gegner - die "brisanten Funde" bestanden aus Material, das eventuell auch zum Bau von Brandsätzen verwendet werden könnte, sowie gefälschten Personaldokumenten). Und so wurde einseitig und ungenau berichtet über die Vorgänge auf der ersten Großdemonstration in Rostock im Vorfeld des G8-Gipfels und über die Proteste während des G8-Gipfels selbst.

Hier zur Erinnerung einige Artikel, auf die sich Tagesschau.de vielleicht oben bezieht. Artikel also, die sich kritisch mit dem Vorgehen der Polizei und mit der einseitigen Berichterstattung der Medien über die G8-Proteste auseinandersetzten:Hier in "Schieflage" gab es auch einige Artikel, die sich kritisch mit dem Vorgehen der Bundesanwaltschaft, der Polizei, der Politiker und der Medien rund um die Proteste zum G8-Gipfel in Heiligendamm auseinandersetzten: Liebe deutsche Medien, ihr habt was gut zu machen!

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Dienstag, 4. Dezember 2007

Leckere Fragen für Journalisten an Schäuble - miez, miez, miez!

Ein Plastikteller mit trockenem KatzenfutterDas Veröffentlichen von leckerem Essen in Weblogs ist total in Mode. Da muss ich natürlich mitmachen. Ich habe die dargestellte Speise jedoch nicht für mich selbst angerichtet, sondern möchte sie hiermit großzügigerweise an Bedürftige spenden.

Ich kritisiere ja sehr häufig die deutschen Medien hier in meinem kleinen Weblog. Und ich weiß: Das ist fies. So rumkritisieren kann jeder. Noch dazu als anonymer Schmierfink.

Aber ich bin doch gar nicht so. Eigentlich bin ich ein ganz netter Mensch, lässt mich zumindest meine Katze (jeder Blogger hat eine Katze, zumindest virtuell, Katze 2.0) morgens wissen, wenn sie um meine Beine streicht, um mich zu erpressen, ihr endlich was zum Futtern zu geben. Blödes Vieh.

Also, liebe Medien, liebe Journalisten, dann will ich euch auch mal ein bisschen Katzenfutter vor die Socken werfen. In Form von drei kleinen Fragen, die ihr bei nächster Gelegenheit an unseren Denkverbot-freien Bundesinnenminister, dessen Name ein Anagramm von "Belausche" ist, verfüttern dürft:

1.) Schäuble behauptet, dass es bei der geplanten Online-Durchsuchung (Bundestrojaner) nur um die Terrorabwehr geht und verneint vehement, dass es dabei auch um solch profane Dinge wie Steuerfahndung gehen könnte. Er betont dies mit dem Hinweis, wir würden in einem Rechtsstaat leben. Was sagt Herr Schäuble aber zu den von den Unions-Ländern mitgetragenen Empfehlungen der Bundesratsausschüsse, die Online-Durchsuchung auch für gewerbsmäßige Steuerhinterziehung einzusetzen? (Via Hanno's Blog)

2.) Was sagt Schäuble zu dem nun offenbar gewordenen Anspruch der USA, Menschen, die in den USA gesucht werden, auch an bestehenden Auslieferungsverträgen vorbei notfalls aus anderen Ländern heraus zu kidnappen, um sie so vor ein amerikanisches Gericht zu stellen? Findet er diese Praxis akzeptabel? Findet er sie nur für Terror-Verdächtige akzeptabel (Stichwort "Guantanamo", das er ja anscheinend gar nicht mal so schlecht findet), oder findet er diese Praxis auch für gewöhnliche Kriminelle akzeptabel, so wie die USA dies tun? Gefährdet dieses Vorgehen der USA nicht den Aufbau eines internationalen Sicherheitsraums von dem Schäuble träumt, wenn die Staaten innerhalb dieses Sicherheitsraums so unterschiedliche Auffassungen von einem Rechtsstaat haben? Oder ist es ihm egal, wenn deutsche Bürger durch die Teilnahme Deutschlands an solch einem internationalen Sicherheitsraum in ihren Grundrechten verletzt werden könnten?

3.) Was sagt Schäuble zu dem jüngsten Urteil des Kanadischen Bundesgerichtes, dass es Kanada entgegen eines Abkommens mit den USA fortan verboten sei, Menschen an die USA auszuliefern, weil die USA im Umgang mit Verdächtigen und Flüchtlingen nicht mehr die internationalen Menschenrechtsstandards einhalten (das kanadische Gericht warf den USA "Folter" vor und ausufernde Beobachtungslisten mit haltlosen Terrorverdächtigungen gegen unbescholtene Menschen)?

Ich weiß, Schäuble wird sich um die klare Beantwortung dieser Fragen drücken. Dann überlegt mal, liebe Journalisten, wie ihr ihn trotzdem dazu bringt, auf die Fragen einzugehen. Schließlich redet er immer von der Aufhebung des Unterschieds zwischen Innerer und Äußerer Sicherheit. Und in puncto "Äußere Sicherheit" wird man um das Thema USA wohl kaum herumkommen. Aber was rede ich, ihr seid doch die Journalisten! Und nun guten Appetit!

Copyright-Hinweis: Die Urheberrechte an obigem Foto besitzt "thomwatson". Das Foto unterliegt einer Creative-Commons-Lizenz.

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Montag, 3. Dezember 2007

Die Eremiten-Höhle als letzter Hort des politischen Dissenses

Eremiten-Haus in der Bergwand des Gorge de Galamus in SüdfrankreichIn letzter Zeit liest man ja häufiger in manchen Medien abschätzige Bemerkungen über Blogger, gerade auch über politische Blogger. Der Vorwurf geht ungefähr so: Diese Blogger seien alle pseudo-politische und bequeme Sesselfurzer, weil sie sich nur im Netz politisch betätigen und ansonsten kaum auf Demos gehen und keiner politischen Gruppierung oder irgendwelchen Vereinen angehören.

Dazu kann ich nur sagen: Fallt darauf nicht herein, liebe Mitblogger und Blogleser! Das ist eine Falle. Wir sollen gelockt werden ins Verderben! Wir sollen herausgelockt werden aus unseren Blogger-Höhlen, damit man unser habhaft wird. Ganz klare Sache das.

Die politische Zukunft gehört in Deutschland nämlich den Eremiten. Sie werden die letzte Zuflucht, der letzte Hort politischen Dissenses sein, wenn alle Demoteilnehmer längst gefilmt und ihre Personaldaten in diversen Polizeidatenbanken zum Futter von heimlichen Ermittlungsverfahren wurden. Sie werden die Inseln des Widerspruchs sein, wenn alle Mitglieder von Bürgerinitiativen oder sonstigen kritischen Vereinen längst unter Anklage stehen wegen Bildung von kriminellen Vereinigungen und ihr Vermögen beschlagnahmt wird und die Angehörigen rund um die Uhr überwacht werden.

Ich kann nur dazu raten: Schreibt Weblogs aber haltet ansonsten eure Klappe! Keine Kontakte per E-mail, per Chat, per Brief, per Telefon und erst recht nicht in Form von realen Treffen in der physischen Welt zu anderen Leuten als euren engsten Freunden und Verwandten und Arbeitskollegen! Eure Weblog-Artikel reden ja in unpersönlicher Weise zur ganzen Welt und haben keinen bestimmten Adressaten. Macht anonymes Kommentieren in euren Weblogs möglich, dann bleibt euer Weblog eine unverbindliche Plattform, auf der sich nichts bilden kann. Keine irgendwie gearteten Mitgliedschaften jedenfalls.

Kommuniziert mit der Welt jenseits eurer drei, vier engsten Freunde und jenseits eures engsten Familienkreises und jenseits eurer Arbeitskollegen nur mit öffentlichen Blogpostings. Keine Heimlichkeiten, keine weiteren Kontakte mit irgendwem. Auch freundliches Zunicken Fremden auf der Straße gegenüber oder gegenüber der Kassiererin im Supermarkt sind zu unterlassen.

Alles andere könnte - wie bei jedem normalen Bürger, wie bei jedem Nicht-Eremiten - gegen euch verwendet werden. Jeder andere Kontakt könnte dem Staat verdächtig sein. Und ihr selbst könnt ja auch nicht wissen, ob die oberflächliche, lockere Bekanntschaft neulich in der Kneipe nicht irgendwo in irgendwelche kriminelle Aktivitäten verwickelt ist. Und schon wäret auch ihr dran und verdächtig der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.

Spinnt der jetzt total, der Solon?

Nicht ich spinne, sondern das deutsche Gesetz spinnt. Aber lest selbst (Hervorhebungen von mir):

Im Wesen organisierter Kriminalität liegt es, dass ihren Akteuren konkrete Tatbeiträge zu den tatsächlich verübten Verbrechen oft faktisch nicht nachgewiesen werden können. [...] in Deutschland löste man das Problem dadurch, dass man 1871 mit Schaffung des Strafgesetzbuches in § 129 die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung unter Strafe stellte.

Bald darauf wurde der Straftatbestand jedoch auch eingesetzt, um Sozialisten und Sozialdemokraten zu verfolgen. Im Nationalsozialismus erreichte der Missbrauch der Vorschrift zur Bekämpfung Oppositioneller ihren Höhepunkt. Praktisch jeder Andersdenkende, der sich mit anderen zusammen tat, wurde mit der Begründung, er plane die Bildung einer kriminellen Vereinigung, kriminalisiert.

Der Straftatbestand wurde im Laufe seiner Geschichte mehrfach erweitert. Ursprünglich stand nur die Bildung einer kriminellen Vereinigung unter Strafe, später wurden noch die Unterstützung und 1964 die Werbung neuer Mitglieder oder Unterstützer für eine kriminelle Vereinigung unter Strafe gestellt.

Betroffenen von Ermittlungsverfahren und Verurteilungen waren in den ersten Jahren der Bundesrepublik vor allem Gegner der Wiederaufrüstung und Kommunisten. In der Zeit von 1950 bis 1968 gab es über 100.000 Ermittlungsverfahren und etwa 10.000 Verurteilungen wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung. [...]

In etwa fünf Prozent aller Ermittlungen wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung wird Anklage erhoben, etwa ein Prozent führt zur Verurteilung. Aus diesem Grund wird der § 129 StGB auch als "Schnüffelparagraph" bezeichnet, da die allermeisten Verfahren ohne Rechtfertigung eine staatliche Überwachung im Milieu der fast beliebig auswählbaren Betroffenen legalisieren, ohne dass diese sich (schon Mangels Kenntnis des Verfahrens) dagegen wehren können. Ein geringfügiger Anfangsverdacht ist ausreichend, um weitreichende Ermittlungsbefugnisse zu erhalten. Häufig führen die Ermittlungen zu so genannten "Zufallsfunden". [...]

Nahezu jede Tätigkeit, die eine kriminelle Vereinigung in irgendeiner Weise unterstützt, ist unter Strafe gestellt. Dabei musste die Vereinigung weder existieren noch jemals aktiv geworden sein. Auch was als kriminell, beziehungsweise terroristisch im Sinne der §§ 129, 129 a StGB angesehen wird, ist nicht klar definiert und hängt, wie die Geschichte zeigt, häufig von den politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ab. [...]

Häufig wird der Verdacht einer Kriminellen Vereinigung dazu benutzt, umfangreiche Ermittlungen einzuleiten. Ergebnis dieser Ermittlungen sind häufig aber nur Anklagen wegen "normaler" Delikte durch die bei den Ermittlungen gewonnenen Zufallsfunde. [...]

Auch das politische Ungleichgewicht bei den Ermittlungen wird immer wieder kritisiert. Hierzu stellte die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen 1996 eine Kleine Anfrage im Bundestag. Dabei ergab sich, dass zwischen 1990 und 1996 1116 Ermittlungsverfahren gegen linke Gruppierungen, aber nur 23 Ermittlungsverfahren nach § 129 StGB gegen rechte Gruppen eingeleitet wurden. (Quelle: Wikipedia.org)


Ach ja, übrigens: Gegen Andrej H., den Berliner Doktor der Soziologie, wird weiter ermittelt. Nun nicht mehr wegen Mitgliedschaft in einer Terror-Organisation, sondern wegen Mitgliedschaft in eben solch einer kriminellen Vereinigung. Er war halt unvorsichtig und hat sich mit Menschen getroffen, die er anscheinend nur flüchtig kannte.

Nur uns Blog-Eremiten kriegen sie nicht. Da haben sie nichts in der Hand. Selbst mit solch einem Terror-Paragrafen wie dem 129 StGB nicht. Denn wo es keinerlei persönliche Kontakte zu irgendwem gibt, kann es auch keine Mitgliedschaft in irgendeiner Vereinigung geben.

Copyright-Hinweis: Die Urheberrechte an obigem Foto besitzt Erwyn van der Meer, den ich nicht persönlich kenne. Ehrlich nicht. Das Foto unterliegt einer Creative-Commons-Lizenz.

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Sonntag, 2. Dezember 2007

Schäuble provoziert erneut mit angedachter Abschaffung des Rechtsstaates

(Via Fefe) Schäuble sagt mal wieder sozusagen "nichts". So sagte er gestern auf einem internationalen Sicherheits-Symposium in Werder bei Berlin nicht, er wolle in Deutschland so etwas wie Guantanamo. Wer ihn so versteht, hat Schäuble natürlich total falsch verstanden. Schäuble sagte nur laut Tagesschau.de:

Diejenigen, die sagen, Guantanamo ist nicht die richtige Lösung, müssen bereit sein, darüber nachzudenken was die bessere Lösung ist. Denn allein mit der Kritik ist kein Problem gelöst. (Quelle: Tagesschau.de)


Die Antwort ist einfach. Die bessere Lösung als Guantanamo heißt schlicht "Rechtsstaat". Wie schrieb vor kurzem der Ex-Verfassungsrichter Dieter Grimm bei Zeit.de:

Udo di Fabio hat zu Recht davor gewarnt, "das Recht in einen Ausnahmezustand hinein zu veralltäglichen oder vom Ausnahmezustand her konzeptionell zu denken".

Das gilt besonders für das "Feindstrafrecht", nach dem einige Juristen angesichts der Bedrohung durch Terroristen verlangen. Sie berufen sich darauf, dass der Terrorist sich selbst außerhalb der Rechtsordnung gestellt habe. Daraus folgt aber nicht, dass der Staat deswegen seinen Rechtsschutz schmälern dürfte. Der Staat, der seine Feinde außerhalb des Rechts stellt, hört damit auf, ein Rechtsstaat zu sein. (Quelle: Zeit.de)


Guantanamo ist dadurch gekennzeichnet, dass dort Menschen ohne Anklage festgehalten werden konnten und dass ihnen eben jener Rechtsschutz verwehrt wurde.

Schäubles Visionen kann man nur bekämpfen, wenn man klar macht, dass sein angedachtes "Feindstrafrecht" den Rechtsstaat massiv beschädigen würde. Das Problem ist, dass der Begriff "Rechtsstaat" so abstrakt ist. Nur wenige Bürger können sich vorstellen, dass der Staat sie eventuell unfair behandeln könnte. Denn erst dann wird die Notwendigkeit, dass man als einzelner Bürger Rechte vor dem Staat haben sollte, vor staatlicher Willkür geschützt sein sollte, hautnah erfahrbar.

Die Aufgabe ist also, den normalen CDU-Wählern klar zu machen, was "Rechtsstaat" heißt. Wir müssen ihnen anschaulich und leicht begreifbar vor Augen führen, was es heißt, als Bürger Schutz vor staatlicher Willkür zu haben. Korrekter: Wie wichtig es ist, diesen Schutz vor staatlicher Willkür mittels festgeschriebener Gesetze zu haben und nicht nur mittels der mündlichen Zusage von mehr oder weniger vertrauenswürdigen Politikern.

Ich stelle mir also vor, dass der unbedarfte Unions-Wähler sagt: "Ach, der Schäuble, der will doch nichts Böses! Komm, da verzichte ich auf 'ne schriftliche Garantie, dass der Staat mich nicht eventuell willkürlich einsperren darf. Auf so eine Idee kommt der Staat doch bestimmt nicht!"

Zwischen zwei Menschen mag solch eine Vertrauenshaltung ja löblich sein. Aber der Staat und seine Behörden sind keine Menschen. Es sind Systeme. Und Systeme brauchen faire und vor allem festgeschriebene Regeln, um jetzt und in Zukunft zu verhindern, dass jemand das System ausnutzt. Ein Vertrauen in Schäuble oder Merkel oder die CDU nutzt nichts und man tut diesen Leuten auch nicht persönlich weh, wenn man darauf besteht, dass die Regeln des Rechtsstaates weiterhin fair bleiben.

Ein Feindstrafrecht nach Schäuble würde jedoch die Fairness der Regeln für Terror-Verdächtige beseitigen. Verdächtig kann jedoch jeder sein. Ein Verdächtiger muss nichts verbrochen haben. Der Zufall kann ihn zum Verdächtigen gemacht haben. Die Polizei kann ihn fälschlicherweise als Verdächtigen ansehen. Das passiert leider sehr häufig. Es ist eben so, dass die Polizei am Anfang ihrer Ermittlungen im Unklaren tappt. Sie sucht und findet Anhaltspunkte. Häufig jedoch zeigt sich nach der weiteren Suche, dass die Anhaltspunkte in die Irre führten. Das ist normal, das ist Polizeiarbeit. Es gibt halt keine Hellseher bei der Polizei. Ein Verdächtiger ist also jemand, der noch nicht einer Tat überführt ist, der nur beim gegenwärtigen Stand der Ermittlungen als möglicher Täter nicht ausgeschlossen werden kann. Wäre der Verdächtige als Täter überführt, dann wäre er kein Verdächtiger mehr, sondern bald ein Verurteilter.

Mindert man also den Schutz der Verdächtigen vor staatlicher Willkür, überlässt man es letztlich dem Zufall, wer im Staat fair behandelt wird. Denn noch einmal: Verdächtigt werden geht ganz schnell. Soll also ein fairer Umgang des Staates mit seinen Bürgern vom Zufall abhängen? Solange man nicht verdächtig ist, ist alles okay, aber sobald man verdächtigt wird, verlöre man nach den Gedankenspielen der Theoretiker eines besonderen "Feindstrafrechts" den Schutz vor staatlicher Willkür - gerade dann, wenn man diesen Schutz am meisten nötig hätte!

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Samstag, 1. Dezember 2007

Telekommunikationsüberwachung: Jetzt fangen alle an Zypries zu kritisieren

Bundesjustizministerin Zypries warf den Kritikern an der Vorratsdatenspeicherung wiederholt vor, wenig Sachkunde zu besitzen.

In die Reihe der Unkundigen darf sich nun auch die gesamte Anwaltschaft Deutschlands und die Humanistische Union einreihen, nachdem sich zuvor schon der gesamte Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und auch ich persönlich mich als unkundig blamiert haben.

So äußert nun auch der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer im Namen der gesamten Anwaltschaft Deutschlands, dass das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung (von dem die Vorratsdatenspeicherung ein Teil ist) verfassungswidrig sei und bittet deshalb Bundespräsident Köhler, das Gesetz nicht zu unterschreiben.

So stellt nun auch die Humanistische Union noch einmal deutlich heraus, dass Frau Zypries bei der öffentlichen Präsentation dieses Gesetzes mehrfach nachweislich die Unwahrheit gesagt habe.

Genau wie dies zuvor schon der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vor kurzem in einer Presseerklärung deutlich gemacht hatte.

Und wie ich auch vor einigen Wochen schon feststellte.

Aber was sind wir schon? Wir alle sind nur kleine Lichter. Uns mangelt die Weisheit. Uns allen fehlt die Sachkunde (besonders natürlich den Anwälten). Wir alle sind nichts im Vergleich zum Ozean des Wissens und nichts im Angesicht des Berges der Weisheit und der Sachkunde, den nur Uneingeweihte und Ungläubige immer noch mit dem profanen Namen "Zypries" anzusprechen sich herausnehmen.

So warten wir denn und hoffen ein Zeichen gesendet zu bekommen. Herab vom Berge, hervor aus den Weiten des Ozeans. Und seien es auch nur harsche Worte wie die des Götter-Innenministers Schäuble, der da schon oft sagte, wir seien alle nur arme Hysteriker, Panikmacher und ohne Sinn und Verstand, bar jeden Expertenwissens.

Ein Wort nur, oh Zypries! Besänftige unsere Zweifel! Und solltest Du nirgends ein offenes Ohr finden, so suche und gib nicht auf! Und suche im ARD-Hauptstadtstudio und halte Ausschau nach dem Manne namens Werner Sonne! Er sicherlich wird zuhören und keine unflätigen Nachfragen stellen.

Amen.

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Mittwoch, 21. November 2007

Im Nebel der Datenschutz-Ignoranz geht so einiges verloren: Wahrheit, Vertrauen, Sicherheit

Buchstäblich halb Großbritannien ist in Angst, weil die dortigen Behörden beim Datenschutz geschlampt haben. Fehlender Datenschutz, nicht fehlende Terrorabwehr und nicht fehlende staatliche Schnüffelei waren der Auslöser für Angst und Schrecken: In Großbritannien sind nämlich zwei CDs auf dem Postweg verloren gegangen, auf denen wichtige Daten von der Hälfte der britischen Bürger gespeichert waren. Heise.de berichtet über die Details: Millionen Briten von Datenpanne betroffen. Und Christiane Link erklärt, warum die auf den CDs gespeicherten Daten für Briten alles andere als harmlos sind: Sorry liebe Eltern.

Zwei kleine, silbrig glänzende Scheibchen...

Heute passt in einen mittelgroßen Briefumschlag, was früher, ausgedruckt auf Papier, sicherlich etliche hundert Aktenordner gefüllt hätte.

Meine Vermutung ist ja, dass Schäuble & Co. teilweise einfach nicht realisieren, wie verletzlich digitale Daten sind. So leicht lassen sie sich kopieren, transportieren, manipulieren, automatisch auswerten und in Verbindung zueinander setzen. Alles buchstäblich auf Knopfdruck und in Sekundenschnelle. Vorgänge, die früher wegen ihres Arbeitsaufwandes selbst für eine ganze Behörde unmöglich waren durchzuführen (beispielsweise das Suchen nach Verknüpfungen in den in Papier-Akten niedergeschriebenen Daten) kann heute jeder Schüler machen, sofern er sich etwas auskennt mit Datenbankprogrammen oder statistischen Auswertungs- und Dataminingprogrammen wie beispielsweise SPSS.

Schäuble & Co. sehen nur die dunkle Seite der digitalen Daten: Dass die leichtere Informationsbeschaffung im Internetzeitalter vor allem eine Gefahr darstellt. Sie meinen jedoch nicht die Gefahr, dass die Daten der Bürger in falsche Hände geraten könnten. Nein, sie meinen die Gefahr, dass der Staat die Übersicht verliert bei seinen Überwachungsbemühungen darüber, wo sich die Bürger wie informieren und wie die Bürger sich - eventuell sogar anonym und "kryptiert" - untereinander, am Staat vorbei, austauschen. Das sei nach Schäuble & Co. die dunkle Seite des Informationszeitalters. Sie sehen den Staat als armen, blinden Deppen, der nicht mehr mitlesen kann, was die Bürger so treiben. (Nachtrag: DetlevT hat einmal ein paar Zitate von Schäuble, Ziercke und Co. zu diesem gefährlichen Internet-Ding gesammelt. Aber bitte nicht kurz vor dem zu Zubettgehen lesen, da sonst Albträume vorprogrammiert sind.)

Um der vermeintlichen Ohnmacht des Staates im Internetzeitalter zu entgehen, meinen Schäuble & Co. also, im Gegenzug so viel Daten über die Bürger wie möglich erheben und speichern und bei Bedarf auswerten zu müssen. Dass der Staat eventuell Missbrauch mit diesem Datenwust betreiben könnte, dass wird schlicht und einfach verneint von Schäuble & Co. Und dabei braucht es gar keine böse Absicht, wie die oben erwähnte, aktuelle Datenpanne in Großbritannien zeigt.

Ein Briefumschlag und zwei CDs ungesichert unterwegs auf dem Postweg... So einfach und unscheinbar sieht das Schindludertreiben mit digitalen Daten aus. Es sind keine gut geplanten Einbrüche in Behördenbüros nötig. Es sind keine angemieteten Lieferwagen nötig, die nachts Berge von Aktenordnern abtransportieren. Solch ein Raub würde am nächsten Tag sofort auffallen. Das Kopieren von digitalen Daten geht in Windeseile. Selbst Daten der halben Bevölkerung. Und anschließend merkt auch niemand, dass die Daten kopiert wurden. Die Originale sind ja noch da.

Ich möchte nicht wissen, wie oft schon behördliche Daten "verloren" gingen. Es braucht dazu gar kein ungeschützter Versand von CDs mit der Post. Ist die Behörde an ein Netzwerk angeschlossen, reichen oft wenige Mausklicks und Daten können da sein, wo sie nicht hingehören. Datenschlamperei bei Behörden gibt es auch in Deutschland, beispielsweise in Hamburg: Eklatante Sicherheitslücken im Behörden-Computernetz (Heise.de).

Aber Datenschützer können in Deutschland noch so detaillierte Untersuchungen anstellen und noch so oft warnen, wie just gerade wieder der Bundesdatenschützer: Datenschützer fordert Ende der Datensammelwut (Heise.de). Ihre Warnungen verhallen noch weitgehend ungehört. Es muss wohl erst auch hier in Deutschland eine aufsehenerregende Datenpanne passieren, von der viele Menschen betroffen sind.

Eigentlich bräuchten wir also viel schärfere Datenschutzgesetze und genaue Vorschriften, wie Firmen und Behörden mit Daten umgehen müssen. Und es bräuchte härtere Strafen bei Verstößen gegen den Datenschutz. Ich weiß, hab ich schon oft geschrieben hier im Weblog...

Wäre es nur reine Ignoranz gegenüber der Datenschutz-Problematik, so könnte man ja hoffen, dass irgendwann ein Lernprozess einsetzt. Aber die Art und Weise, wie Schäuble & Co. mit Kritik an ihnen umgehen, zeigt, dass von ihrer Seite absolut kein Interesse an einem Dialog besteht. Statt auf sachlich vorgetragene Kritik an diesem politischen Raubzug am Datenschutz zu antworten, statt sich also auf eine wirkliche, ehrliche Diskussion mit richtigen Argumenten einzulassen, weichen Schäuble & Co. immer wieder aus und wiederholen ihre Allgemeinplätze und Behauptungen oder wiederholen immer nur unverschämt, dass die Datenschützer und Kritiker keine Ahnung hätten. Mal selbst mit ein paar überzeugenden Argumenten zu antworten, die zumindest versuchen, zu beweisen, dass all die umfangreichen Daten über die Bürger tatsächlich nötig sind, das halten Schäuble & Co. nicht für nötig. Stattdessen betrügen und belügen Schäuble und sein Anhang in Form von Union und SPD das Volk und die Medien, wo sie nur können beim Thema Onlinedurchsuchung und Vorratsdatenspeicherung, wie dieser Artikel bei Tagesschau.de und dieser hervorragende Artikel bei Telepolis.de beweisen. Und nein, meine Rede von den Lügen ist keine Übertreibung. Einfach die beiden gerade verlinkten Artikel lesen...

Vielleicht wiegt der Vertrauensverlust in die Politik und in die Politiker, der durch das unaufrichtige Verhalten bei der Debatte rund um den Datenschutz von Schäuble, der Union und der SPD verursacht wird, noch schlimmer als jeder noch so große Missbrauch von Millionen von Datensätzen. Unsere Politiker wollen - aus welchen Gründen auch immer - nicht nur die bürgerlichen Freiheitsrechte unnötigerweise weiter beschneiden, sie tun dies vor allem in einer erschreckend undemokratischen Art und Weise. Wenn es geht, dann vermeidet man öffentliche Debatten und beschließt - wiederum zum Entsetzen beispielsweise des Bundesdatenschützers - ohne jegliche ehrliche Debatte in einer Nacht-und-Nebel-Aktion, dass die Bundespolizei nun Videoaufnahmen (beispielsweise auf Bahnhöfen) 30 Tage speichern darf: Datenschützer kritisiert Ausdehnung der bundesweiten Videoüberwachung (Heise.de).

Und wieder fangen die Politiker an zu lügen bei ihren Reden im Bundestag bei der Verabschiedung dieses Gesetzes und behaupten frech, dass diese Speicherung helfe, Terroranschläge zu verhindern. Und wieder lügen sie frech und spinnen weiter am Mythos, dass die Kofferbombenattentäter mittels Videoüberwachung gefasst worden seien.

Wie lange wird dieses Gerede vom sogenannten "knallharten Kurs" gegen Terrorismus und Kriminalität, den man angeblich mit dem Überwachungskram verfolge, noch verfangen beim Wähler? Am Wochenende trällerte es mal wieder auch die Bayerische Justizministerin Merk in einem Interview mit der "Welt am Sonntag":

[Merk:] Wenn es um innere Sicherheit geht, bin ich knallhart. Denn wir müssen alle Spielräume ausloten, die die Verfassung uns lässt, um so viel Sicherheit wie möglich zu bieten. [...] Ich will die Onlinedurchsuchung als Ermittlungsinstrument gerade auch für die Strafverfolgung. Ich kann nachvollziehen, wenn hier das Schreckbild des gläsernen Bürgers an die Wand gemalt wird. Aber dem ist nicht so. Ohne richterlichen Beschluss geht hier gar nichts. Und sollte wirklich jemals ein unbescholtener Bürger in eine derartige Überprüfung rutschen, wird das sofort korrigiert.

[Welt am Sonntag:] Aber Sie legen damit die Verfassung bis an ihre Grenze aus?

[Merk: ] Warum nicht? Wir müssen doch keinen Anstandsabstand einhalten, wie viele Gutmenschen meinen. (Quelle: Welt.de)


Wir sind die "Harten", die "Aufrechten", das soll dieses Gelaber vom "harten Kurs" wohl ausdrücken. So als ob Datenschützer und Bürgerrechtler, die angeblich dümmlichen "Gutmenschen" also, Weicheier seien.

Dieses Gerede vom "knallharten Kurs", von der stolzen "Härte" und so weiter, erinnert mich irgendwie an das machohafte Gehabe von jugendlichen Halbstarken, die sich bei 180 Sachen auf der Autobahn nicht anschnallen und die meinen, dass ABS und ESP ihr Auto lahmarschig machen und Airbags auch nur was für alte Tanten sind.

Fahrt schön gegen die Wand! Alle, die ihr Datenschutz für unnötig haltet und daran glaubt, dass der Staat niemals Daten missbraucht oder auch nur versehentlich verschludert. Ihr seid die Deppen, über die man morgen lachen wird oder denen man morgen die Hölle heiß machen wird, wenn noch mehr Bürger aufwachen und anfangen zu protestieren gegen diese Vereinnahmung ihrer Daten durch den Staat und gegen das dadurch bedingte Ausgeliefertsein an den Staat. Dann könnt ihr ja zeigen, wie "hart" ihr seid, wenn plötzlich keine Mehrheit mehr hinter euch steht.