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Freitag, 18. April 2008

ARD-Tagesschau irritiert: Geplanter BKA-Spähangriff sei Länderpolizeien bereits möglich

Anders als in allen mir bekannten anderen Medien berichtet die ARD-Tagesschau derzeit auf ihrer Website und in der heutigen 20-Uhr-Ausgabe, dass im weiterhin nicht öffentlichen Entwurf (witzig in diesem Zusammenhang auch Wiefelspütz, der sich über die jetzige öffentliche Aufregung mokiert mit den Worten, dass die Videoüberwachung doch schon lange im Entwurf stand...) zum neuen BKA-Gesetz sich die geplante Videoüberwachung von Wohnräumen angeblich gar nicht unterscheide von dem, was der Polizei bereits in vielen Bundesländern laut dortiger Landespolizeigesetze möglich sei:

Viele Landespolizeien dürfen per Video spähen

In den meisten Ländern ist die optische Überwachung von Wohnungen längst Wirklichkeit. Auf eine FDP-Anfrage antwortete die Bundesregierung im März dieses Jahres: "Die Länderpolizeigesetze sehen (...) überwiegend bereits Regelungen zur optischen Wohnraumüberwachung vor." Beispielsweise regelt das Polizeiaufgabengesetz des Landes Bayern seit den 90er Jahren in den Artikeln 33 und 34 das Ausspähen von Wohnungen per Ton und Video. Auch in Rheinland- Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Hamburg und Brandenburg gibt es vergleichbare Gesetze. Mit der BKA-Novelle soll nun auch das Bundeskriminalamt solche Ermittlungsintrumente an die Hand bekommen. (Quelle: Tagesschau.de)


Nun stellt sich die Frage: Was trifft zu, welcher der folgenden Punkte ist richtig?
  • Ich bin blöd (okay, das ist unstrittig...) und habe bislang nicht mitbekommen, dass es diversen deutschen Länderpolizeien tatsächlich schon gesetzlich erlaubt ist, private Wohnräume präventiv und längerfristig per in den Wohnungen angebrachter, heimlicher Videokameras zu filmen und diese Videos auch aufzuzeichnen. Ich dachte, dies sei bislang höchstens zur Eigensicherung der Polizisten möglich und/oder ohne Videoaufzeichnung. Ansonsten kannte ich bislang nur die Möglichkeit für die Polizei, die Wohnungen von außen zu filmen (beispielsweise Wohnungseingänge). Um die allgemein übliche Videoüberwachung öffentlicher Plätze kann es ja im BKA-Entwurf nicht gehen, wenn man den bisherigen Informationen zum Gesetzentwurf in diversen Medien, denen der Entwurf heimlich zugeschoben wurde, vertrauen darf.
  • Oder im Entwurf zum BKA-Gesetz wird gar nirgends eine heimliche Wohnraumüberwachung per Videoaufzeichnung gefordert?
  • Oder die Tagesschau bringt hier mächtig was durcheinander, wenn sie die für das BKA geplanten Befugnisse mit den bestehenden Befugnissen der Länderpolizeien gleichsetzt und in fahrlässig ungenauer Weise davon spricht, dass "in den meisten Ländern die optische Überwachung von Wohnungen längst Wirklichkeit" sei? Ja, fragt sich nur: Welche optische Überwachung? Von außen? Mit oder ohne Aufzeichnung? Heimlich und/oder nur zur Eigensicherung der Einsatzkräfte? Und "geregelt" kann ebenfalls vieles heißen...

Wenn tatsächlich in den Bundesländern bereits eine präventive, heimliche Videoüberwachung inklusive Videoaufzeichnung in privaten Wohnräumen möglich sein sollte - so wie dies die ARD-Tagesschau suggeriert - mutet es mir nur seltsam an, dass neulich die Polizeichefs der Länder noch vehement genau solch eine gesetzliche Befugnis zum "großen Spähangriff" forderten, wie Spiegel.de berichtet. Nun kann es natürlich sein, dass Spiegel.de sich irrt oder dass die Forderung nach einem "großen Spähangriff" nur von denjenigen Polizeichefs geäußert wurde, in deren Ländern dies noch nicht möglich ist.

Die ARD-Tagesschau legt in ihrer Berichterstattung jedoch auch nahe, dass ein großer Spähangriff auch bereits der Polizei in NRW rechtlich zur Verfügung stünde. Dann frage ich mich, warum dieser Spähangriff nicht bei der Observierung der vermeintlichen Terroristen im Sauerland neulich bereits durchgeführt wurde und warum die Polizeichefs genau diesen Fall mit den "Sauerland-Terroristen" als Begründung heranziehen, mehr Befugnisse im Bereich der Videoüberwachung bekommen zu müssen (siehe oben verlinkter Spiegel.de-Bericht dazu)?

Zur Klärung all dieser Fragen bleibt wohl nichts anderes übrig, als darauf zu hoffen, dass der BKA-Gesetzentwurf irgendwann in seiner letztgültigen Fassung auch den demütigen Untertanen offiziell zur Verfügung gestellt wird. Von der ARD-Tagesschau erhoffe ich mir leider aufgrund früherer Erfahrungen mit dieser Sendung nicht unbedingt weitergehenderen Erklärungen und Aufklärungen zu diesen Ungereimtheiten. Ich lasse mich aber gerne positiv überraschen.

Und wer weitere Infos dazu hat, ob einzelne Länderpolizeien tatsächlich bereits heimlich und zu Präventionszwecken Videoaufzeichnungen längerfristig in den Privaträumen Verdächtiger anfertigen dürfen, den bitte ich um kurze Meldung in den Kommentaren. Danke!

Nachtrag: Die Darstellung, dass die BKA-Videoüberwachung doch im Grunde genommen nichts anderes sei als das, was verschiedene Länderpolizeien heute schon dürften, scheint vor allem aus der Feder des Sprechers des Bundesinnenministers zu stammen. Viele Medien übernehmen diese Sichtweise anscheinend mehr oder weniger so in ihrer Darstellung. Die Frankfurter Rundschau jedoch weist zumindest in einem Kommentar darauf hin, dass die geplanten Befugnisse des BKA sich doch dahingehend unterscheiden von den Videoüberwachungsbefugnissen verschiedener Landespolizeien, dass das BKA auch eben videoüberwachen können soll, wenn eine Straftat noch gar nicht begangen wurde, also präventiv:

[...] sei der Hinweis gestattet, dass die BKA-Kameras der Gefahrenabwehr dienen, also schon auf einen bloßen Verdacht hin und ohne handfeste Beweise für eine Straftat installiert werden können. Im Vergleich zu dem normalen polizeilichen Späheinsatz stellt dies doch einen erheblich tieferen Eingriff in die Unverletzbarkeit der Wohnung dar. (Quelle: FR-Online.de)


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Was wäre eigentlich eine "flächendeckende" Überwachung? Wogegen hilft Videoüberwachung?

Die Befürworter von technisch umfangreichen Überwachungsmaßnahmen, also Maßnahmen wie Online-Durchsuchung, großer Lauschangriff und nun auch Videoüberwachung in Privaträumen, führen als "Argument" immer wieder an, dass ja keine "flächendeckende Überwachung" geplant sei und deshalb die gesetzliche Erlaubnis zu Überwachungsmaßnahmen doch gar nicht so schlimm sei.

Aktuell beispielsweise bei der Diskussion um die neuen Befugnisse für das Bundeskriminalamt, wo Stefan Paris, der Sprecher von Bundesinnenminister Schäuble, die Kritik am BKA-Gesetz genau so zurückweist, wie man bei Süddeutsche.de lesen kann:

Es sei "mitnichten so, dass flächendeckend in diesem Land in Wohnräumen Wanzen oder Kameras installiert werden". (Quelle: Sueddeutsche.de)


Abgesehen davon, dass niemand, wirklich absolut niemand, behauptet oder befürchtet hat, dass das BKA seine Befugnisse dazu verwenden könnte oder würde, eine "flächendeckende" Überwachung zu realisieren (wie soll das überhaupt personell realisierbar sein?)...

Aber ab wann könnte man eigentlich in Deutschland von einer "flächendeckenden" Überwachung mit Wanzen und Kameras in Wohnräumen sprechen? Was könnte man "flächendeckend" nennen bei einem Volk mit geschätzt 80 Millionen Einwohnern? 1000 überwachte Wohnräume wären sicherlich noch nicht "flächendeckend", oder? Gibt es da irgendwelche klaren Definitionsmaßstäbe? Wie wäre es mit 100.000 Wohnräumen oder gar Haushalten? Wäre das flächendeckend? Oder gar erst eine Million Haushalte?

Dass die Verteidiger von mehr Überwachungsbefugnissen immer wieder das Scheinargument anführen, es gehe doch gar nicht um eine "flächendeckende" Überwachung, beweist, wie unehrlich sie die Diskussion führen und wie wenig ernst sie die Bedenken der Gegenseite nehmen.

Einige Leute aus der SPD fordern nun zudem konkrete Darstellungen von Situationen, in denen eine Videoüberwachung in Privaträumen unbedingt nötig sei, in denen also nur allein durch eine Videoüberwachung das Leben von Personen oder der Bestand der Bundesrepublik gerettet werden könne.

Drehbuchautoren von Action-Filmen und Agenten-Thrillern sollten genau aufpassen. Das ergibt sicherlich wunderbares Material für den nächsten James-Bond-Film, wenn die Unionsvertreter demnächst schildern, in welchen lebensnahen und realistischen Situationen nur die Videoüberwachung von Privaträumen die Rettung bringen würde.

Technorati-Tags: , , , , , , , , , , , Stefan Paris

Donnerstag, 17. April 2008

Nun also doch: SPD für Videoüberwachung in Privaträumen

Auch wenn es besserwisserisch klingt: Ich hatte darauf hingewiesen direkt am Tag der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung: Das Urteil war und ist selbst ein trojanisches Pferd. Das neue "Computergrundrecht" nutzt wenig. Schlimmer und schwerer wiegt, dass das Verfassungsgericht in seinem Urteil abrückte von der Überzeugung, dass es einen absolut geschützten Bereich der Privatsphäre gibt, in den der Staat niemals einbrechen dürfe.

Jetzt werden die Folgen dieses Urteils konkret sichtbar. Nicht umsonst jubelte Schäuble damals. Denn bald wird den Sicherheitsbehörden überwachungstechnisch alles erlaubt sein. Wenn die Polizei und die Staatsanwaltschaft und ein Richter meinen, dass da jemand verdächtig ist (Und wodurch kann man nicht alles verdächtig werden! Man schaue nur auf den Fall Andrej H.!), dann soll nach dem neuen BKA-Gesetz alles erlaubt sein: Automatische Rund-um-die-Uhr-Überwachung, sowohl Video als auch Audio, in den Privaträumen von Verdächtigen. Natürlich mitsamt heimlichem Einbruch in die Wohnung von Verdächtigen.

Süddeutsche.de berichtet aktuell als erste Zeitung über den wirklichen Umfang des neuen BKA-Gesetzes, so wie die SPD und die Union es nun anscheinend endgültig ausgehandelt haben: BKA-Gesetz - Geplant: Die totale Überwachung.

Eine Änderung an dem ausgehandelten Gesetzes-"Kompromiss" (der eher so aussieht, als ob Zypries Schäuble tief in die Augen geguckt hat und bei jedem Wunsch Schäubles ein schmachtendes "Ja, ich will" gehaucht hat), so melden andere Medien, sei trotz anderslautender Äußerungen aus den zweiten Reihen der SPD unwahrscheinlich. Der SPD geht es vermutlich schlicht und einfach um den Machterhalt. Die Befürchtung des Machtverlustes der SPD ist ja auch nicht so weit hergeholt, wo doch die Unionsparteien beim derzeitigen Wahlverhalten der Bevölkerung inzwischen immer eine Mehrheit zum Regieren finden - ob mit oder ohne SPD.

Wenn Deutschland auch in der Praxis in ausreichend zuverlässigem Maße ein funktionierender Rechtsstaat wäre, dann könnte man ja noch einwenden, dass die Behörden doch sicherlich trotz der weitreichenden Überweachungsbefugnisse das Verhältnismäßigkeitsprinzip befolgen werden. Sieht man sich aber an, wie die Befugnisse von den Behörden in der Praxis angewendet und missbraucht werden, wird einem nur schlecht. Man gucke nur, wegen welcher Kinkerlitzchen derzeit in Deutschland alles Telefonüberwachungen und Hausdurchsuchungen angeordnet werden und wie überarbeitet die Justiz ist und in welchem Ausmaß die Mittel fehlen, um das Funktionieren des Rechtsstaats auch tatsächlich zu gewährleisten, dann erscheint mir die vielfache Videoüberwachung von eigentlich unschuldigen Bürgern als sicher.

Süddeutsche.de berichtet im oben verlinkten Artikel:

Die Polizei hatte das Abhören in Wohnungen so stark zurückgefahren, weil sie die vom Verfassungsgericht vorgegebene Regelung für nicht praxis-tauglich hielt. Lieber verzichtete man ganz darauf. Das wird sich nun ändern. (Quelle: Sueddeutsche.de)


"Nicht praxis-tauglich" heißt nichts anderes als: Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts machten die Maßnahmen bislang für die Fälle, wo ein nicht so gravierender Verdacht bestand, zu aufwendig für die Polizei. Und das ist es, worum es eigentlich geht beim BKA-Gesetz: Es geht nicht darum, irgendwelche "Schutzlücken" zu füllen, sondern schlicht und einfach darum, dass der Personalaufwand der Polizei bei den Überwachungsmaßnahmen nicht mehr so hoch sein muss. Wenn automatisch erst einmal alles aufgezeichnet werden kann (ob Daten auf dem Computer oder Audio- und jetzt auch Videomitschnitte des Lebens des Verdächtigen) - nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung jetzt möglich - dann müssen Beamte nicht mehr vor Ort live mithören oder mitzuschauen, um die Überwachung dann abzubrechen, wenn der Überwachte private Dinge tut oder bespricht. Das spart Geld.

Geldsparen. Darum geht es. Nicht um Sicherheit. Die Sicherheit ihrer Bürger ist dieser Regierung einen Scheißdreck wert. Denn zur Sicherheit der Bürger gehört auch die Sicherheit vor staatlichem Machtmissbrauch. Und genau dieser Machtmissbrauch wird befördert durch derartige Kompetenzausweitungen für das BKA bei mangelnder Kontrolle und mangelnder Einschränkung und mangelnder Behinderung einer allumfassenden Beobachtung.

Der mangelhaft aufklärenden deutschen Presse, dem Bundesverfassungsgericht und dem deutschen Wähler, der weiterhin SPD und Union wählen wird - egal, was die machen und beschließen - sei Dank.

Nachtrag, 18.04.08: Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass der Gesetzentwurf nach den neuesten Informationen sogar die Videoüberwachung von Privaträumen völlig unverdächtiger Bürger möglichen machen soll, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Verdächtige in den Räumen von unverdächtigen Bürgern aktiv ist. Weitere Informationen dazu beispielsweise bei Netzeitung.de.

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Mittwoch, 9. April 2008

Neues Gesetz mit Nebenwirkungen - Warum IP-Adresssammler bald Musikverlage gründen werden

Viele Anbieter von Webseiten oder Dienstleistungen via Internet speichern bekanntlich die IP-Adressen ihrer Besucher und Nutzer. Beispielsweise Google (Blogspot.com gehört auch zu Google). Aber auch viele private Website-Betreiber speichern leider immer noch die IP-Adressen ihrer Besucher.

IP-Adressen verraten, aus welcher Region oder Stadt der IP-Adressenbesitzer kommt und wie lange er wo unterwegs war. Ein Dienstleister wie Google könnte theoretisch Surfer mittels der IP-Adressen über viele Webseiten und Websites hinweg verfolgen. Google jedoch käme beispielsweise theoretisch auch an die IP-Adresse von Surfern, die überhaupt nicht Google nutzen. Denn Google verkauft Werbebanner. Und viele Websites binden diese Werbebanner wiederum in ihre Webseiten ein. Jeder Surfer, der Werbung sieht, hat somit eventuell, ohne es zu merken, auch dem Anbieter des Werbebanners (beispielsweise Google) seine aktuelle IP-Adresse mitgeteilt. Ob aktuell von Werbebanner-Anbietern tatsächlich IP-Adressen von Surfern längerfristig gespeichert werden, ist mir unbekannt.

Wäre ich Google (oder ein anderer großer Suchmaschinenbetreiber oder Werbebanner-Anbieter) würde ich demnächst zusätzlich zu den vielen Unternehmungen noch in ein völlig neues Geschäftsfeld einsteigen: Musik. Denn ein Musikverlag könnte bald in Deutschland der Schlüssel sein, der Türöffner sein, um diese vielen gespeicherten IP-Adressen mit den realen Personendaten, also den Namen der Surfer, zu verbinden.

Union und SPD wollen nämlich übermorgen ein Gesetz beschließen, nach dem die Musikindustrie direkt einen Richter bitten kann, dass Internet-Provider die Adressdaten von Kunden rausrücken müssen, die in Tauschbörsen Urheberrechtsverletzungen begangen haben. So wäre für die Musikindustrie nicht mehr der Umweg über die Staatsanwaltschaften nötig, die bislang erst immer ein Strafverfahren eröffnen mussten, im Zuge dessen die Musikindustrie dann eventuell an die Adressdaten der Urheberrechtsverletzer kam. Golem.de berichtet über das neue Gesetz.

Mit den nach dem neuen Gesetz leichter zugänglichen Adressdaten der Websurfer ließen sich also schneller Schadensersatzansprüche gegenüber den Urheberrechtsverletzern durchsetzen. Dafür mag man ja eventuell sogar noch Verständnis aufbringen. Richtig problematisch wird dieser relativ einfache Zugang der Musikindustrie zu diesen Daten jedoch, wenn diese Daten, also wer wann mit welcher IP im Internet surfte, in die Hände von Leuten gelangen, die eine riesige Datenbank haben, in der für einen langen Zeitraum genauestens aufgezeichnet ist, welche IP-Adressen welche Internetseiten besuchten. Könnten Besitzer umfangreicher IP-Datenbanken diese IP-Adressen mit vollständigen Personendaten verbinden, wäre das der Traum professioneller Datensammler und der Albtraum für die Verbraucher.

Dieses zusätzliche Datenschutz-Risiko gehen Verletzer von Urheberrechten also demnächst in Deutschland ein. Ob dieses allgemein größere Risiko der "Raubkopierer" Opfer von Datenschutzverletzungen zu werden sich dann jedoch mildernd auf die gegen sie erhobenen Schadensersatzansprüche auswirkt, wage ich zu bezweifeln.

Ein unredlich handelnder Musikverlag könnte natürlich auch versuchen, gleich ganze IP-Adressbereiche vor einem Richter fälschlicherweise als angebliche "Raubkopierer" anzukreiden, nur um so an noch umfassendere Datensätze zu kommen.

Mal sehen, wie lange es also dauert bis zur Gründung von "Google Records". Der Name wäre zudem schön zweideutig. Womit ich natürlich nicht behaupten will, dass Google dann tatsächlich solcherart in Erfahrung gebrachte Personendaten illegal weiterverwenden würde.

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Sonntag, 6. April 2008

Das Zeug, das die im Bundesinnenministerium so zu sich nehmen, hat seltsame Nebeneffekte

Das Bundesinnenministerium sagt, dass derjenige, der in eine Badewanne voll Wasser steigt, nicht automatisch bade. Erst wenn derjenige sich auch schrubbt und etwas Badezusatz verwendet, könne man davon sprechen, dass man ein Bad genommen hat.

Ja, das sagt das Bundesinnenministerium.

Taz.de:

Inzwischen will das Innenministerium auch einen eher konventionellen Zugang zum Computer zulassen. Danach würde sich ein Polizeitechniker mit einem Dietrich Zugang zur Wohnung verschaffen, um vor Ort die Software auf den Computer aufzuspielen.

Das Justizministerium sieht darin jedoch eine heimliche Wohnungsdurchsuchung, die vom Grundgesetz nicht gedeckt wäre. Da der Polizeitechniker nicht weiß, wo der Computer steht, muss er möglicherweise in alle Räume schauen oder auch in Taschen und Schränke.

Das Innenministerium teilt diese Einschätzung nicht, so die Informationen der taz. Demnach würde die Wohnung nicht "durchsucht", sondern nur "betreten". (Quelle: Taz.de)


Und die im Grundgesetz eigentlich festgeschriebene "Unverletzlichkeit der Wohnung"? Ach, ich verstehe: Man wohnt ja nicht auf dem Fußboden - also da, wo die Polizisten mit ihren dreckigen Schuhen hintreten. Und man wohnt auch nicht im Flur, den die Polizisten auf dem Weg zum Arbeitszimmer oder Wohnzimmer oder Schlafzimmer oder Küche (wo halt der Computer steht) durchschreiten müssen.

Halt! Da geht's in den Keller! Und wie es da aussieht, das wollen Sie bestimmt nicht sehen. Hier entlang bitte! Ja, meine Wohnung ist sehr verwinkelt. Vorsicht! Das Gemälde! Warum haben Polizisten auch alle so breite Schultern? Ja, ich habe einen Haufen Schuhe. Ja, die stehen hier alle im Flur, weil ich woanders keinen Platz habe. Na, Sie haben doch lange Beine, da können Sie doch drüber steigen. Nicht die Türen so knallen! Weil das Fenster in der Küche auf ist, gibt es hier immer einen Zug. Der Nachbar oben schläft noch und ich will es mir mit dem nicht verderben, verstanden? Also schön leise sein. Na, der schöne weiße Teppich im Wohnzimmer ist jetzt wohl hin... Na, egal, geht ja um die Sicherheit von diesem Dingens, na, äh, ach ja, Deutschland. Da muss ein Teppich schon mal dran glauben. Teppich oder träum ich gilt hier halt nicht. Ja, an der Lampe stößt sich jeder neue Besucher erstmal den Kopf. Das hält die aber aus. So. Der Computer? Ach ja, nebenan. Bitte nicht das schmutzige Geschirr beachten. Ich komme ja auch nicht so einfach unangemeldet in ihre Wohnung. So, nun nur noch durchs Schlafzimmer. Ich hatte doch gesagt, dass die Wohnung verwinkelt ist. Hallo. Das ist Herbert. Der schläft immer da. Ja, konnten Sie nicht wissen, dass der da ist. Er ist taub und hört das Klingeln nicht und den besonderen Klingelknopf zum Betätigen der Lichtklingel haben Sie ja nicht gedrückt. *Knacks* Was machen Sie denn da am Schrank? Und wer soll das jetzt bezahlen? Sie sind doch heimlich hier! Wie soll ich denn nachher wissen, wer mir die Schranktür bezahlt? So. Nun sind wir da. Der Computer. Wie der an gemacht wird? Sollten Sie das nicht wissen? Da tut sich nichts? Tja, kein Wunder. Ist ja auch kaputt. Oder vielleicht besonders gesichert? Wer weiß. Aber ich nutze das Teil eh kaum. Eher schon mein Notebook. Und das habe ich unterwegs immer mit. Also so wie jetzt. Denn ich bin ja gar nicht da. Sie verwüsten, ich meine natürlich: betreten meine Wohnung ja ganz alleine. Die kleine Stiftkamera im Flur haben Sie aber nicht bemerkt, oder? Ist 'ne ganz einfache Installation für wenige Euro. Macht automatisch ein Foto, wenn jemand durch den Flur geht.

Nur im Badezimmer waren Sie nicht. Denn Sie wollten die Wohnung ja nicht "durchsuchen", also beispielsweise nach anwesenden Menschen. Durchsuchen dürfen Sie ja nicht. Sondern nur "betreten". Vielleicht war ich ja also doch da und hab von ihrer ganzen Betreterei nur nichts mitbekommen, weil ich immer während des Badens laut Musik auf dem Kopfhörer habe. Und auf dem Weg aus dem Bad trete ich dann nach einer Stunde Dauerbaden im Schlafzimmer auf die für mich rätselhafterweise plötzlich auf dem Teppich liegenden Scherben der zerdepperten Schranktür und blute den Teppich voll und wundere mich, dass meine Wohnung ein Eigenleben zu führen scheint. Ich friere. Vom Baden kommt's aber nicht, denn ich habe mich schon abgetrocknet. Ich glaube, ich brauche eine neue Wohnung. Fühle mich nicht mehr wohl hier.

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Mittwoch, 27. Februar 2008

Bundesverfassungsgericht gibt grünes Licht für Entwicklung neuer, staatlicher Überwachungswaffen

Na, toll. Da hat es sich Karlsruhe ja schön einfach gemacht.

Ein neues Grundrecht, das speziell die Privatsphäre der Daten auf Computern schützt, ist so überflüssig wie ein Grundrecht, das speziell die Bedürfnisse beispielsweise von Kindern schützen soll. Privatsphäre und Kinderrechte sind bereits - theoretisch zumindest - ausreichend als schützenswert im Grundgesetz definiert. Es ist natürlich schön, dass das Bundesverfassungsgericht jetzt dies noch einmal in Bezug auf die Privatsphäre klargestellt hat. Mehr als eine Klarstellung dessen, was bislang schon gültig war, ist meiner Meinung nach das postulierte neue "Computer-Grundrecht" jedoch nicht.

Letztlich kommt es bekanntlich auf den praktischen Umgang des Staates mit diesen Grundrechten an. Das ist das eigentliche Problem. Hier liegt die eigentliche Gefahr.

Ich kann deshalb den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts nur als eine Art Ablenkungsmanöver verstehen. Vielleicht möchte man mit dem postulierten neuen Grundrecht davon ablenken, dass man so nun auch den Zugriff des Staates auf das "ausgelagerte Gehirn" der Bürger erlaubt. Denn die Daten auf den privaten Computerfestplatten umfassen mittlerweile so intime und umfangreiche Details, dass das Anzapfen der Festplatte vermutlich noch mehr Einblicke in einen Menschen ermöglicht, als wenn man tatsächlich das Gehirn eines Menschen direkt anzapfen könnte. Und dieser Zugriff darf laut Karlsruhe also sogar heimlich erfolgen. Und das sogar präventiv, wenn "bestimmte Tatsachen" auf eine mögliche Gefahr hinweisen, die jedoch noch nicht einmal in der näheren Zukunft zu drohen braucht. Von diesen nicht näher bezeichneten "bestimmten Tatsachen" hängt also letztlich der Schutz unserer Grundrechte ab. Soll heißen: Meint eine Sicherheitsbehörde, dass da irgendwo eine Gefahr drohen könnte und sie deshalb mal ein wenig präventiv losschnüffeln sollte, dann kann sie das letztlich auch nach diesem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichts tun. Sie muss ausgeschnüffelte private Daten zwar anschließend löschen, darf sie nicht verwerten, aber das macht den zuvor erfolgten Einbruch in die Privatsphäre nicht rückgängig.

Hier zeigt sich leider eine eklatante Abkehr des Bundesverfassungsgerichts von seiner bisherigen Rechtssprechung! Beim Urteil zur akustischen Wohnraumüberwachung forderte es noch, dass die Überwacher das Abhören sofort und direkt einstellen müssten oder gar nicht erst damit beginnen dürften, wenn davon auszugehen ist, dass der Inhalt des Gespräches hauptsächlich privater Natur sein würde. Frau Leutheusser-Schnarrenberger führt dies in einem äußerst lesenswerten Kommentar aus. Die Erhebung selber galt dem Bundesverfassungsgericht damals also als verboten. Im Falle der Überwachung "informationstechnischer Geräte" dürften laut des neuen Urteils des Bundesverfassungsgerichts jetzt anscheinend jedoch Ermittler erst einmal alle Daten einer Festplatte präventiv ausforschen und kopieren. Nur nachträglich als privat identifizierte Daten dürften nicht weiterverwertet werden. Hier hat das Bundesverfassungsgericht also anscheinend dem Drängen von Schäuble und Co. massiv nachgegeben. Das Eindringen in den absolut geschützten Privatbereich ist nach dem heutigen Urteil also weit weniger tabu als zuvor. Das ist eine herbe Niederlage für den Datenschutz, für die bürgerlichen Freiheitsrechte und somit für die Demokratie in Deutschland.

Ach ja, einen Richtervorbehalt soll es auch noch geben für die Online-Durchsuchungen. Der Richtervorbehalt also, das Placebo des Rechtsstaates. Völlig wirkungslos, wie man gerade in jüngster Zeit anhand der vielen, maßlosen Hausdurchsuchungen sehen kann, wo schon der Streit um eine Rechnung über 70 Euro oder schlicht irgendwelche haltlosen Gerüchte zu Hausdurchsuchungen führen können - jeweils abgesegnet von irgendeinem überarbeiteten Richter, der in Bayern beispielsweise gerade einmal zwei Minuten Zeit hat, um sich mit den Anliegen der Staatsanwaltschaft zu beschäftigen.

Ich sehe also weiterhin die Gefahr, dass ein ausufernder Präventionswunsch staatlicher Sicherheitsbehörden die Freiheit im Land erstickt. Auch das neue Urteil des Bundesverfassungsgerichts zieht hier keine klaren Grenzen, sondern lässt Schäuble und Co. einen weiten Interpretationsspielraum. Auch in Zukunft werden also Bürger vom Staat verfolgt werden, wenn sich die Sicherheitsbehörden aus ihrem immer größer werdenden Datenberg irgendwelche Verdächtigungen zusammenreimen. Je mehr Daten sie haben, desto eher lassen sich Verdächtigungen konstruieren. Ein überarbeiteter Richter wird das Verdächtigungsspiel der Sicherheitsbehörden im Zweifelsfall kaum durchschauen.

Bislang trafen solche Verdächtigungen nur linke Gruppierungen, die - mit Hilfe beispielsweise des unsäglichen Paragraphen 129a - bis aufs letzte Hemd ausgeforscht wurden. Zumindest sperrt der deutsche Staat bislang noch nicht in großem Umfang wahllos Leute einfach ein (es sei denn man ist Soziologe und schreibt im Internet über Gentrifizierung). Aber auch der Verlust jeglicher Privatsphäre wirkt traumatisierend auf Betroffene und wird viele andere abschrecken, sich politisch zu betätigen.

Das Bundesverfassungsgericht lässt also das Tor, durch das der Staat noch stärker als bislang die Privatsphäre seiner Bürger verletzen darf, offen. Es hebt mal kurz den warnenden Zeigefinger - das war's aber auch schon.

Da kann man nur hoffen, dass bei den nächsten Wahlen eine linksradikale Regierung an die Macht kommt, die die staatlichen Schnüffel-Befugnisse einmal gegen das rechtskonservative Lager einsetzt. Vielleicht wachen diese Leute dann auf.

Gut wäre das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung nur gewesen, wenn darin gestanden hätte, dass folgende Kombination niemals erlaubt ist: Zugriff auf private Daten auf Festplatten UND heimlicher Zugriff UND Zugriff nur bei Verdacht (Prävention), dass eine Straftat eventuell in naher oder ferner Zukunft möglich sein könnte.

Aber alles drei hat Karlsruhe erlaubt und somit der Demokratie in Deutschland einen schweren Nackenschlag versetzt, dessen Auswirkungen wir alle freilich erst schleichend in den nächsten Jahren zu spüren bekommen werden.

Der Staat kann also weiter aufrüsten gegen einen kaum sichtbaren, eher imaginierten als tatsächlich vorhandenen Feind namens "Terrorist". Um den Missbrauch dieser neuen staatlichen Waffen gegen die Bürger zu verhindern, kann man nur politisch dafür werben, dass der Präventionsgedanke in seiner heutigen ausufernden Version eine Gefahr für den Rechtsstaat darstellt.

Denn es ist wie in den USA: Dort verteidigen die Bürger ihr Recht auf Waffenbesitzt mit dem Argument, dass bei einem Waffenverbot dann ja nur die Bösen illegal Waffen besitzen würden - und übersehen dabei, dass alleine das Vorhandensein von Waffen zu ihrer Anwendung führt - egal ob der Waffenbesitzer zu den "Guten" oder den "Bösen" zählt. Gelegenheit macht eben Diebe. Gelegenheiten in Form vorhandener Schusswaffen erzeugen Tote durch Schusswaffen. Gelegenheiten durch vorbereitete Schnüffelwerkzeuge erzeugen den totalen Polizei- und Überwachungsstaat. Mit "Gelegenheiten" meine ich dabei: Gegebenheiten, Vorraussetzungen, Möglichkeiten, technische Ausstattungen.

Das Karlsruher Urteil ist so leider gleichzusetzen mit einem grünen Licht für die Entwicklung neuer, staatlicher Überwachungswaffen.

Bleibt die Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht zumindest bei der Vorratsdatenspeicherung dem Schnüffelstaat wesentlich eindeutiger die rote Kelle zeigt.

Nachtrag: Mark Seibert scheint zu einer ähnlichen Einschätzung zu kommen wie ich. In den Kommentaren in Udo Vetters Lawblog wird auch heftig diskutiert, ob das Urteil nun eher positiv oder eher wenig hilfreich ist. Jens Ferner stellt fürs kommende Wochenende einen ausführlichen Blog-Eintrag in Aussicht, in dem er versuchen will für den juristischen Laien das Urteil zu erläutern. Bis dahin verweist er auf einen Kommentar von Heribert Prantl bei Süddeutsche.de, aus dem ich kurz zitieren möchte:

Gleichwohl läßt aber das Bundesverfassungsgericht in seiner nicht nur juristisch, sondern auch technisch kundigen Entscheidung die staatliche Online-Durchsuchung zu, aber nur unter strengen Voraussetzungen; sie hätten aber noch strenger sein können - und müssen. [...] Das höchste Gericht hat die neue Schutzbedürftigkeit des Internet-Bürgers erkannt: Der Artikel 10, der das Fernmeldegeheimnis schützt, tut dies nur für den laufenden Telekommunikationsverkehr. Der Artikel 13, der die Unverletztlichkeit der Wohnung schützt, schützt nicht vor der Infiltration der Computer.

Und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt nur einzelne Daten, nicht aber die Gesamtheit von Dateien und Informationen, wie sie im PC gespeichert sind. Diese Schutzlücke hat das Verfassungsgericht mit dem neuen Grundrecht geschlossen. Der PC gilt, weit mehr als das Telefon, mehr sogar als Wohnung und Schlafzimmer, als Inbegriff der Privatheit. (Quelle: Süddeutsche.de)


Heribert Prantl sieht also Lücken geschlossen durch das Gesetz. Für den Juristen mag sich dies so darstellen, aber für mich als juristischen Laien galt es bislang als selbstverständlich, dass das Grundgesetz nicht nur "Daten", sondern auch "Dateien" schützt und dass ein staatlicher Einbruch in die Wohnung, um heimlich einen Computer zu verwanzen, auch bereits eindeutig ein Verstoß gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung ist. Mein Computer steht zumindest innerhalb meiner Wohnung und nicht draußen vor der Tür.

Schade finde ich zudem, dass sich das Bundesverfassungsgericht hat anscheinend beeindrucken lassen von dem Vortrag mancher Leute, die behaupten, das Mittel der Online-Durchsuchungen sei absolut notwendig. Andere behaupten jedoch, dass es diese Notwendigkeit nicht geben würde, beispielsweise der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar in einem Interview mit Heute.de:

heute.de: Brauchen wir Online-Durchsuchungen, um Terroranschläge in Deutschland zu verhindern?

Schaar: Ich denke: nein. Das Instrument der Online-Durchsuchungen kann nicht isoliert betrachtet werden. Der Staat verfügt bereits über einen großen Instrumentenkasten. Ich glaube nicht, dass er noch eine weitere Methode braucht. Der Staat kann zum Beispiel die Telekommunikation überwachen, Computer beschlagnahmen und er kann das Internet durchsuchen. Da bedarf es meiner Meinung nach nicht noch zusätzlicher Instrumente. Vielmehr sehe ich eine Vollzugslücke. Es fehlen schon jetzt die Kapazitäten, um die Daten alle auszuwerten. Außerdem bedeutet das verstärkte Anhäufen von Daten nicht, dass dadurch ein Erkenntnisgewinn erzielt wird. (Quelle: Heute.de)
(via Ravenhorst)

Mutig und richtig wäre es gewesen, wenn das Bundesverfassungsgericht klarer gesagt hätte, dass eine technische Durchführung einer Online-Durchsuchung immer zu einer Verletzung des Kernbereichs der Privatsphäre führen muss (schließlich kann niemand entscheiden, welche Dateien privater Natur sind und welche nicht, bevor man sie nicht gesichtet hat) und dass diese spezielle Form der Verletzung der Privatsphäre angesichts vieler anderer technischer Ausforschungsmöglichkeiten des Staates deshalb letztlich immer unverhältnismäßig ist - vor allem, wenn sie heimlich geschieht und vor allem, wenn sie zudem auf Verdachtsbasis zur Prävention geschieht.

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Mittwoch, 23. Januar 2008

Merkels zügellose, wilde Fantasien

Wie sagte Merkel bei einem Wahlkampfauftritt in Osnabrück:

Was technisch an Überwachung möglich ist, das muss der Staat auch umsetzen. (Quelle: Lawblog.de)

Igitt!! Bäh! Pfui! Was wird dann aus dem ästhetischen Empfinden?! Und was soll das Ausland von uns denken? Vor allem die Gäste aus den USA, die Deutschland eh schon für ein ziemlich zügelloses Land halten? Ich würde dann dringend dafür plädieren, zumindest Merkel nicht alle diese technischen Überwachungsmöglichkeiten angedeihen zu lassen. Es wäre ein zu großes Opfer - für uns.

Wovon ich spreche? Na, davon, wie das aussehen würde, wenn man Merkels Geschwafel wirklich ernst nehmen würde. Anzuschauen im Weblog "Veni, Vidi, VISA": Wie die Zukunft von/in Deutschland aussieht.

(via FreiheIT-Blog, via Roothausen)

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Dienstag, 22. Januar 2008

Wer oder was treibt die Pläne zur Internet-Filterung wirklich an?

(Via EFF.org) Der große US-Telekommunikationskonzern AT&T erwägt anscheinend ernsthaft, den Wünschen der "Content"-Industrie (also Musikindustrie und Filmindustrie) zu folgen und eine umfassende Filterung des Internet-Verkehrs zu implementieren, um so urheberrechtlich geschütztes Material direkt bei der Durchleitung durchs Internet zu blockieren. Dazu müsste im Endeffekt jedes Datenpaket - egal ob damit eine E-mail transportiert wird, eine Webseite aufgerufen wird, ein Podcast heruntergeladen wird oder eine sonstige Datei herunter- oder heraufgeladen wird - "aufgemacht" und kontrolliert werden.

Tim Wu kommentiert die Pläne von AT&T bei Slate.com so:

Exactly what counts as copyright infringement can be a tough question for a Supreme Court justice, let alone whatever program AT&T writes to detect copyright infringement. Inevitably, AT&T will block legitimate materials (say, home videos it mistakes for Hollywood) and let some piracy through. Its filters will also inescapably degrade network performance. The filter AT&T will really need will be the one that blocks the giant flood of complaints and termination-of-service notices coming its way.

But the most serious problems for AT&T may be legal. Since the beginnings of the phone system, carriers have always wanted to avoid liability for what happens on their lines, be it a bank robbery or someone's divorce. Hence the grand bargain of common carriage: The Bell company carried all conversations equally, and in exchange bore no liability for what people used the phone for. Fair deal.

AT&T's new strategy reverses that position and exposes it to so much potential liability that adopting it would arguably violate AT&T's fiduciary duty to its shareholders. [...]

Even China's Internet, whose performance suffers greatly from its filtering, doesn't go as far as what AT&T is proposing. [...]

A different theory is that AT&T hopes that filtering out infringing material will help free up bandwidth on its network. What is so strange about this argument is that it suggests that AT&T wants people to use its product less. (Quelle: Slate.com)

Aus wirtschaftlicher Sicht gibt es also keine einleuchtende Erklärung für die Gedankenspiele von AT&T. Die einzige logische Erklärung für das Verhalten von AT&T, die dem Autor Tim Wu einfällt: AT&T handelt auf Grund einer politischen Agenda.

Politiker weltweit forcieren immer umfassendere Überwachungspläne. So zeigen sich jetzt auch Politiker auf EU-Ebene offen gegenüber Vorschlägen zur Implementierung von Internet-Filtern:Wieder schlägt der oberflächliche Wunsch nach Verbrechens-Prävention gnadenlos zu. Während der vermeintliche Nutzen von beispielsweise weniger Kinderpornografie sofort einleuchtet, sind die Gefahren eines möglicherweise umfassenden Internet-Überwachungsapparates nur schwer zu vermitteln.

Dass sich Politiker keine große Mühe geben, den Bürgern die Gefahren eines gefilterten Internets vor Augen zu führen, mag man noch nachvollziehen. Entweder ist es Faulheit (einfache Parolen wie "Pfui Kinderporno!" sind eben leichter in Wahlkämpfen zu verwerten als Warnungen vor den komplexen Folgen eines Überwachungs- und Präventionsstaates) oder manchen Politikern mag es auch ganz gut ins politische Konzept passen, wenn der Bürger gut kontrolliert wird.

Dass die Content-Industrie für Filterung ist... geschenkt.

Aber was genau bringt einen Telekommunikationsanbieter wie AT&T dazu, ernsthaft von sich aus die Implementierung von Internet-Filtern zu erwägen, wenn er damit sein Geschäft einem hohen Risiko aussetzt, weil er eventuell haftbar wird für die nicht gefilterten Inhalte und weil er damit die Integrität und Performance seines Netzwerkes gefährdert?

Der weltweit größte Telekommunikationsanbieter AT&T, der zudem dafür bekannt ist, zusammen mit anderen amerikanischen Providern fleißig an bestehenden Gesetzen vorbei mit den US-Geheimdiensten zusammenzuarbeiten, verfolgt also eventuell tatsächlich eine politische Agenda, obwohl die sich gegen das Interesse der Shareholder und gegen die Interessen der eigenen Kunden richtet.

Ist dies eventuell ein weiteres Puzzleteil bei der Lösung der Frage, wer oder was eigentlich wirklich hinter diesen Bemühungen im transatlantischen Raum steht, auf den verschiedensten Ebenen für ein Mehr an Überwachung der Bürger zu kämpfen?

Mir drängt sich immer mehr der Eindruck auf, dass es vor allem nationale und internationale Geheimdienste in einträchtiger Zusammenarbeit sind, die die Überwachungspläne in vielen Ländern (siehe beispielsweise jüngste Pläne von US-Geheimdiensten zur Kontrolle des Internets) von sich aus forcieren und die Politiker eher die Getriebenen sind und die Hilflosen sind, die - mit wenig Sachverstand ausgestattet - den Erläuterungen diverser Behördenchefs mehr oder weniger ausgeliefert sind.

Nur wenn hinter dem Vorhaben von AT&T Geheimdienste stehen, beispielsweise indem sie AT&T versichern, dass es finanzielle Ausgleichszahlungen oder Ausgleichsleistungen geben wird für ihr Filterbemühen, ergibt für mich das Verhalten von AT&T einen Sinn.

Warum die Geheimdienste eine immer umfassendere Überwachung anstreben (die ihnen ja auch letztendlich mehr Arbeit beschert), ist damit natürlich noch nicht beantwortet. Ist es wirklich schlicht der Wunsch, bei möglichen, zukünftigen Anschlägen die Hände in Unschuld waschen zu können mit der Begründung, man habe alles Menschenmögliche getan oder gefordert? Machen sie sich selbst nicht eher noch stärker angreifbar, wenn dann trotz all der vielen, neuen Befugnisse doch ein Anschlag passiert? Müssten die Geheimdienste nicht eigentlich wissen, dass sie mit den diversen Überwachungsmaßnahmen kaum gewiefte Terroristen schnappen werden und selbst Kinderporno-Tauscher vermutlich Mittel und Wege finden, um einem Internetfiltersystem aus dem Weg zu gehen?

Gibt es irgendwie eine Art "Naturgesetz", die die westlichen Geheimdienste zwingt, sich in ihrer Arbeitsweise den russischen Geheimdiensten, die anscheinend immer stärker verfilzt sind mit wirtschaftlichen Interessen, anzupassen?

Oder steckt hinter den diversen Überwachungsvorhaben national, sei es hier in Deutschland oder den USA und sei es auf EU-Ebene und im transatlantischen Raum nur eine zufällige Melange unterschiedlichster Interessen von vielen verschiedenen Seiten? Woher aber diese stetige Zunahme immer neuer, ausufernder Überwachungsvorhaben? Soweit ich das überblicke, gibt es keine Zunahme von Gefahren. Auch 15 Jahre Internet (korrekter: World Wide Web) haben bislang nicht zur Ausrottung der Menschheit geführt.

Wie auch immer... Mir erscheint das zunehmende Überwachungsgebimmel überall als äußerst seltsam und immer seltsamer werdend. Und mir erscheint es als nötig, nicht nur die einzelnen Vorhaben (Vorratsdatenspeicherung, BKA-Gesetz, Bundestrojaner, Internet-Filter und so weiter) zu betrachten, sondern auch nach weiteren Erklärungen für die Häufung solcher Vorhaben zu suchen. Wer was Erhellendes beitragen kann - die Kommentare sind offen.

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Mittwoch, 16. Januar 2008

Die neuen Gefährder: Strafverteidiger, Abgeordnete und Pfarrer?

(Via Fefe) Was Populismus ist, kann man derzeit gut anhand der Forderungen von Wahlkämpfer Roland Koch begutachten: Billige, nicht durchdachte Forderungen, die vor allem deshalb von Politikern geäußert werden, um bei uninformierten Bürgern Emotionen zu wecken. Um ernsthafte Problemlösung geht es bei populistischen Vorschlägen also nicht. Populistische Vorschläge sind also einerseits populär und andererseits ungeeignet. Ein Vorschlag, der also nur populär ist, ist noch nicht automatisch populistisch. Ebensowenig ein Vorschlag, der schlicht und einfach nur ungeeignet ist, irgendwelche Probleme zu lösen.

Daraus wird deutlich, dass all die diversen Überwachungsvorschläge, von Schäuble eben nicht populistisch sind. Schäuble selbst ist kein Populist. Andere Politiker versuchen jedoch natürlich, die Überwachungsvorschläge Schäubles zu "verpopulisieren", sie in die Sprache des politischen Populismus umzuformulieren. So entstehen dann die diversen Forderungen diverser Unions-Innenpolitiker, die "Online-Durchsuchung" beispielsweise auch gegen Besitzer von kinderpornografischen Bildern anzuwenden. Schäuble selbst hat so etwas nie gefordert.

Will ich hier Schäuble jetzt irgendwie in Schutz nehmen? Nein, ich will nur aufmerksam darauf machen, dass Schäuble und die Beamten von Bundeskriminalamt und Polizei und Geheimdiensten, die ihm zutragen, eine eigene Agenda jenseits des Populismus verfolgen.

Ist es also eine echte Sorge um die Sicherheit im Land, die Schäuble und die Beamten der Sicherheitsbehörden umtreibt und die zu solchen Forderungen wie der Ausweitung der Speicherfrist von Material von Videoüberwachungskameras, der Ausweitung des großen Lauschangriffes, Rasterfahndung, Online-Durchsuchung, Vorratsdatenspeicherung, großer Spähangriff aufs Innere von Privatwohnungen, heimliche Hausdurchsuchungen und die Infragestellung des rechtlichen Schutzes von Verdächtigen und so weiter führt?

Bislang konnte man vielleicht noch vermuten, dass hinter diesen Forderungen tatsächlich das Bedürfnis steckt, das Leben der Bürger sicherer zu machen, auch wenn viele Experten darauf hinwiesen, dass viele der geforderten Maßnahmen häufig eh von Terroristen ausgehebelt und umgangen werden könnten und dass die Maßnahmen nicht ohne gravierende Einbußen bei den bürgerlich-freiheitlichen Grundrechten umzusetzen wären.

Aber der Staat, so Schäuble, hätte doch nichts Böses im Sinn. Die bürgerlich-freiheitlichen Grundrechte würden schon beachtet werden, selbst wenn sie auf Gesetzesebene ausgehöhlt würden durch die neuen Regeln zur inneren Sicherheit.

Viele stimmten hier Schäuble noch zu. Populistisch an Schäubles Äußerungen war in diesem Moment höchstens sein Verweis auf die wie auch immer gestaltete "Anständigkeit", die man doch bitte schön als Maßstab nehmen könne, dürfe und solle. Wer sich als Bürger "anständig" verhält, dem passiere schon nichts. Der uninformierte Bürger nickt hier wieder und macht leider meist nicht den zweiten Gedankenschritt: Wer bestimmt eigentlich, was anständig ist und was nicht, wenn nicht mehr das Gesetz in Form der bürgerlich-freiheitlichen Grundrechte, die ja nun beschnitten werden sollen?

Ansonsten ist Schäuble alles andere als populistisch. Seine Pläne werden lieber leise durchgesetzt. Die Überwachungspläne werden leise realisiert, möglichst ohne große Diskussionen.

Wenn also hinter der Politik Schäubles kein Populismus steckt und wenn unabhängige Experten sagen, dass die Gesetzesvorhaben Schäubles kaum die innere Sicherheit erhöhen und wenn diese neuen Regeln stattdessen bürgerlich-freiheitliche Grundrechte beschneiden und wenn diese Grundrechte nicht durch ein mündliches Versprechen eines Ministers, dass der Staat sich schon anständig verhalten werde, ersetzt werden können..., dann stellt sich die Frage:

Was genau treibt Schäuble?

Immer wieder taucht diese Frage hier im Weblog und anderswo auf. Und nein, Schäuble hat kein mentales Problem, kein übersteigertes, persönliches Sicherheitsbedürfnis. Zumindest ist dies kein brauchbarer Erklärungsansatz für sein politisches Handeln. Das ist eine Desinformation. Hier geht es um weit wichtigere Dinge und um weit wichtigere Motive und Ziele.

Eine kleine, relativ unscheinbare Meldung von gestern wirkt nun auf mich persönlich zumindest so, wie wenn man an einer entscheidenden Stelle ein Puzzleteil eingefügt hätte und sich so ein klareres Bild abzeichnet. So berichtet der Tagesspiegel über eine Meldung, die heute wohl in der gedruckten Ausgabe der Taz stehen wird:

Eine neue Fassung für das geplante BKA-Gesetz sieht vor, dass künftig auch Abgeordnete, Strafverteidiger und Geistliche vorbeugend durch das Bundeskriminalamt abgehört werden können. (Quelle: Tagesspiegel.de)


Hier kippt die Verhältnismäßigkeit nun völlig. Die genannten Berufsgruppen (zumindest die Abgeordneten und Strafverteidiger) sind einerseits wichtige gesellschaftliche Säulen beim Schutz des Bürgers gegen staatliche Willkür. Diese Schutzfunktion würde massiv torpediert werden durch eine "vorbeugende" (also jenseits konkreter Anhaltspunkte!) staatliche Beschnüffelung dieser Berufsgruppen. Das muss ich hier wohl kaum näher ausführen. Und andererseits wird wohl kaum jemand ernsthaft behaupten, dass von diesen Berufsgruppen eine überproportionale Gefährdung der inneren Sicherheit ausgeht, oder? Wo also ist sie, die Verhältnismäßigkeit? Ist hier noch ein ehrlicher Wille auf der Seite von Schäuble zu erkennen, die innere Sicherheit zu erhöhen und gleichzeitig die freiheitlichen Grundrechte zu schützen?

Nein. Und damit wird dieser kleine Vorschlag im Rahmen des BKA-Gesetzes zu einem äußerst aussagekräftigen Hinweis, dass Schäuble ganz andere Interessen verfolgt. Und diese Interessen bestehen auch dann weiter, wenn die geplante Beschnüffelung der oben erwähnten Berufsgruppen zunächst einmal doch nicht Gesetz werden sollte.

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Samstag, 5. Januar 2008

Berichterstattung über BGH-Urteil: Auch manipuliert worden?

Schon interessant, wie die Medien gestern über das Urteil des Bundesgerichtshofs in Bezug auf die bundesweiten Großrazzien bei G8-Gegnern berichtet haben.

Es wurde - nicht überraschend - ungenau berichtet. Es wurden Dinge nahegelegt, die so nicht stimmen.

Aber überprüft selbst, ob ihr manipuliert worden seid. Das geht ganz einfach. Beurteilt einfach, ob folgende Aussagen richtig oder falsch sind:

1) Der BGH hat nur festgestellt, dass die Bundesanwaltschaft ihre Kompetenzen überschritten hat.

2) Die Bundesanwaltschaft war schlicht und einfach nur etwas übereifrig, tat dies aber aus dem ehrlichen Bedürfnis heraus, uns alle schützen zu wollen.

3) Der BGH hat in seinem Urteil gesagt, dass die Leute, bei denen die Wohnungen durchsucht wurden, zwar keine Terroristen wären, aber ansonsten schon kriminell wären.

Wer einer dieser Aussagen zustimmt, hat sich leider manipulieren lassen.

Zu 1) Es stimmt zwar, dass die Bundesanwaltschaft ihre Kompetenzen überschritten hat, das ist aber nicht der alleinige Punkt - auch wenn Wiefelspütz (SPD) und Bosbach (CDU) das als Vertreter der ebenfalls indirekt auf der Anklagebank sitzenden Bundesregierung (Wiefelspütz und Bosbach sitzen eigentlich nicht in der Regierung, sondern im Parlament, aber das macht heute keinen Unterschied mehr) so darstellen wollen. Wichtig ist beim Urteil des BGH vor allem, dass hier der Terrorismusvorwurf gegenüber den Personen, gegen die ermittelt wurde, falsch war. Und dieses "Falsch" ist mehr als nur eine reine Kompetenzüberschreitung. Dieses "Falsch" sagt vor allem aus, dass hier der Staat unter fadenscheinigsten Begründungen massiv in das Leben von Bürgern eingegriffen hat, gegen die ansonsten - ohne den Terrorismusvorwurf - nicht genügend greifbare Verdächtigungen vorlagen, um solche Eingriffe zu rechtfertigen. Erst der Terrorismusvorwurf machte es überhaupt in vielen Fällen möglich, dass die Polizei ankommen konnte mit Hausdurchsuchungen. So wurde in Berlin beispielsweise eine Buchhandlung durchsucht, weil dort ein Buch verkauft wurde, in dem angeblich Anleitungen zum Bauen von Brandsätzen stehen. Die Durchsuchung sollte dazu dienen, herauszubekommen, wer die Verfasser sind. Sowohl der Buchhandlung als auch den unbekannten Autoren wurde meines Wissens nach nicht vorgeworfen, selbst an jenen Sachbeschädigungen teilgenommen zu haben, um die es hinter dem ganzen Terror-Tohuwabohu eigentlich geht. Ohne den Terrorismusvorwurf, ohne also den Vorwurf, Mitglied in einer Terror-Vereinigung zu sein oder Unterstützer einer Terrorvereinigung zu sein, hätte die Polizei und Staatsanwaltschaft gar nicht die Buchhandlung durchsuchen können, weil dann schlicht der Ermittlungsansatz gefehlt hätte, um eine Hausdurchsuchung durchzuführen.

Der Vorwurf, jemand sei Terrorist oder würde Terroristen unterstützen, ist also nicht nur eine Kompetenzüberschreitung, sondern auch ein Schlüssel für die Polizei im Zweifelsfall gegen jedermann ermitteln zu dürfen und überall Hausdurchsuchungen durchführen zu können. Dieser staatlichen Willkür hat das Urteil des BGH einen Riegel vorgeschoben.

Zu 2) Wenn viele Bürger ungerechtfertigte Hausdurchsuchungen über sich ergehen lassen müssen und vom Staat als Terroristen hingestellt werden, obwohl sie das laut BGH nicht sind, dann schützt die Bundesanwaltschaft in diesem Fall nicht die Bürger, sondern verletzt ihre Rechte. Wenn SPD und Union dieses wichtige Faktum willentlich übersehen wollen, dann sagt dies viel aus über das Rechtsstaatsverständnis dieser Parteien. Wenn die Auffassungen von Wiefelspütz und Bosbach die Meinung der SPD und Union zu diesem Thema darstellen, dann kann man nur warnen vor diesen rechtsstaatsfeindlichen Parteien.

Zu 3) Der BGH hat nicht festgestellt, ob die Leute, bei denen die Hausdurchsuchungen stattfanden, tatsächlich kriminell sind, sondern sie hat nur festgestellt, dass die Taten, derer sie beschuldigt werden, zur mittleren Kriminalität zählen würden und dass die Beschuldigten somit keine Terroristen und auch keine Angehörige einer kriminellen Vereinigung seien.

Und? Manipuliert worden? Dann hätte ich einen Ratschlag: Weniger ZDF gucken. Das könnte schon ein wenig schützen vor weiteren Manipulationen. Und den Politikern der großen Koalition nicht trauen. Das hilft ebenfalls enorm.

Eigentlich ist es außerdem für sich genommen ein weiterer Skandal, dass nun nicht nur die Regierung, sondern auch anscheinend der Großteil des Parlaments in Form der SPD- und Unionsfraktionen, das rechtswidrige Verhalten der Bundesanwaltschaft weiter stützen. Wiefelspütz und Bosbach können ja kein rechtswidriges Verhalten erkennen. Sie sagen ja, man könne der Bundesanwaltschaft "keinen Vorwurf machen". Damit stellen sie sich eindeutig gegen das Urteil des BGH. Wenn dies die Ansicht der Regierung und großer Teile des Parlaments sind, dann heißt es gegenüber Parlament und Regierung noch kritischer zu sein.

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Freitag, 4. Januar 2008

BGH: Razzien gegen G8-Gegner waren rechtswidrig - Und die Folgen?

Die bundesweiten Großrazzien gegen linke Globalisierungskritiker im Vorfeld des letzten G8-Gipfels in Heiligendamm waren laut jetzt verkündetem Urteil des Bundesgerichtshofs rechtswidrig, wie beispielsweise Tagesschau.de berichtet:

Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen Globalisierungsgegner vor dem G8-Gipfel in Heiligendamm waren rechtswidrig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, die obersten Ankläger der deutschen Justiz seien in dem Fall gar nicht zuständig gewesen. Es bestünden "nachhaltige Zweifel", dass die Beschuldigten eine terroristische Vereinigung gebildet hätten. (Quelle: Tagesschau.de)


Oooch, manno! Schon wieder keine Terroristen! Von was soll die Bundesanwaltschaft denn leben, wenn nirgends Terroristen zu finden sind? Die Hoffnung, in den linken Kreisen Terroristen zu finden, dürfte damit erst einmal zerbröselt sein. Auch die Konstruktion von Innenstaatssekretär August Hanning, dass Molotowcocktail-Werfer Terroristen seien, weil sie damit ja auch eventuell Personen verletzen könnten (vorgetragen in einem dieser bemerkenswert unkritischen Interviews vom ARD-Journalisten-Darsteller Werner Sonne im ARD-Morgenmagazin), scheint kein Rettungsanker mehr zu sein für die Bundesanwaltschaft auf ihrer verzweifelten Suche nach ein paar Links-Terroristen in Deutschland.

Wird die Bundesanwaltschaft jetzt also mal langsam ihren eigentlichen Verpflichtungen nachkommen oder ihre Arbeitsverweigerung weiter aufrecht erhalten und Gespenstern nachjagen?

Wird es nach dieser erneuten Schlappe vor Gericht Konsequenzen geben für Generalbundesanwältin Monika Harms? Vermutlich nicht.

Wird die Bundesanwaltschaft ihr Vorgehen gegen linke Gruppierungen ändern? Vermutlich nicht. Warum sollte sie auch? Sie hat ja keine Konsequenzen zu befürchten.

Im Artikel bei Tagesschau.de heißt es weiter:

Bundesanwaltschaft und Polizei standen wegen der Maßnahmen vor und während des G8-Gipfels bereits seit längerem in der Kritik. (Quelle: Tagesschau.de)


Kritik gab es. Allerdings kaum in den etablierten deutschen Medien wie ARD, ZDF oder den großen Tageszeitungen, den selbsternannten "Wächtern der Demokratie" (von einigen Artikeln von Heribert Prantl und von der kurzen Aufregung über die "Geruchsprobenentnahme" einmal abgesehen). Aber wer berichtete in letzter Zeit noch beispielsweise von den tausenden Verfahren gegen die G8-Protestierer, bei denen sich Polizei und Staatsanwaltschaften absurdeste, vermeintliche Vergehen der G8-Protestierer aus den Fingern sogen, um nachträglich die vielen Verhaftungen rechtfertigen zu können? Die etablierten, "großen" Medien berichteten darüber kaum. Wer zeigt seinen Zuschauern oder Lesern, dass hier eine konzertierte Aktion des Staates gegen politische Kritiker stattfand, bei der versucht wurde die Kritiker zu kriminalisieren? Stattdessen herrschte meiner Beobachtung nach in den Medien eine insgeheime Zustimmung zum Vorgehen der Polizei und der Staatsanwaltschaften gegen diese nicht-bürgerlichen politischen Gruppierungen vor. Und genau diese antizipierte Zustimmung der Massenmedien dürfte mit ausschlaggebend dafür gewesen sein, dass Regierungspolitiker, Polizei und Staatsanwaltschaften so rabiat vorgingen gegen die Gipfel-Protestierer.

Forderungen wie die von Innenminister Schünemann nach einer Datei für linke Gewalttäter oder wie die pauschalen Beschuldigungen von Innenminister Schönbohm gegen die G8-Protest-Organisatoren oder wie die Rechtfertigungsversuche von Innenminister Caffier stießen in den etablierten Medien jedenfalls kaum auf eine nennenswerte kritische Betrachtung. Stattdessen wurde vielfach die Sicht der Regierungspolitiker und der Polizei in den etablierten Medien kritiklos eins zu eins übernommen.

Meine inständige Hoffnung ist, dass ARD, ZDF und die großen Tageszeitungen aus diesem Urteil des Bundesgerichtshofs lernen und nicht mehr vergessen, dass das, was Generalbundesanwältin Monika Harms macht und dass das, was das Bundeskriminalamt und die Länderpolizeien machen, nicht automatisch richtig ist.

Deutschland braucht mehr Aufklärung und Kritik gegenüber staatlichem Handeln in den etablierten Medien, auch wenn dies manchem Leser und Zuschauer nach der jahrzehntelangen Kritik-Abstinenz in den Medien befremdlich vorkommen mag und so das Bild vom guten, deutschen Staat beim Kunden erschüttert werden könnte.

Wurde über die Razzien im Vorfeld des G8-Gipfels noch zwar kritiklos, aber meist neutral berichtet, sah das dann später bei der Berichterstattung über die Proteste gegen den G8-Gipfel schon ganz anders aus. Es ist zu vermuten, dass der Versuch der Länderregierungen und der Bundesregierung, G8-Gegner durch die Großrazzien im Vorfeld zu kriminalisieren, bei den unkritischen Medien auf fruchtbaren Boden fiel. Bei vielen Journalisten kam die Botschaft an: G8-Gegner sind kriminell. Und so wurde dann häufig einseitig berichtet. Beispielsweise über angeblich erste Funde, die die Inszenierung der Großrazzien zu rechtfertigen schienen (Netzeitung.de: Brisante Funde belasten G8-Gegner - die "brisanten Funde" bestanden aus Material, das eventuell auch zum Bau von Brandsätzen verwendet werden könnte, sowie gefälschten Personaldokumenten). Und so wurde einseitig und ungenau berichtet über die Vorgänge auf der ersten Großdemonstration in Rostock im Vorfeld des G8-Gipfels und über die Proteste während des G8-Gipfels selbst.

Hier zur Erinnerung einige Artikel, auf die sich Tagesschau.de vielleicht oben bezieht. Artikel also, die sich kritisch mit dem Vorgehen der Polizei und mit der einseitigen Berichterstattung der Medien über die G8-Proteste auseinandersetzten:Hier in "Schieflage" gab es auch einige Artikel, die sich kritisch mit dem Vorgehen der Bundesanwaltschaft, der Polizei, der Politiker und der Medien rund um die Proteste zum G8-Gipfel in Heiligendamm auseinandersetzten: Liebe deutsche Medien, ihr habt was gut zu machen!

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Dienstag, 18. Dezember 2007

Willkommen in der Bastille!

Man merkt, dass die Zeiten sich ändern, wenn man Wiederholungen von Geschichtsdokus auf Phoenix plötzlich mit anderem Blick anschaut als früher.

Unsere Wahrnehmung wird geschärft durch unser Vorwissen und vernebelt durch fehlendes Vorwissen (ein Grund, vermute ich, für die Anti-Bildungspolitik der Unions-Parteien mit weniger Schuljahren, mehr Leistungsdruck, Lehrerwillkür und Unterdrückung des freien Willens bei den Schülern durch neue "Kopfnoten"). Auch altes Wissen erfährt eine Uminterpretation oder eine neue Gewichtung durch neue Erkenntnisse.

So kam am Wochenende eine Doku über den Anfang der französischen Revolution, die Erstürmung der Bastille also. Kennt man doch alles. Hat man doch in der Schule was drüber gelernt. Wie kann solch eine Doku also spannend sein?

Aber beim Anschauen rumort es im Hinterkopf. Es ist nicht nur die anschauliche Inszenierung der Dokumentation, die die ollen Kamellen von 1789 merkwürdig nah erscheinen lassen. Denn was stand eigentlich im Mittelpunkt damals, als das Volk vor der Wahl stand, dem königlichen Befehl zu gehorchen, oder die Übergabe der Bastille ans Volk gewaltsam durchzusetzen? Es war genau die Frage nach: Wollen wir Ordnung und Sicherheit oder Freiheit? Wollen wir ordentliche, königliche Polizei, die effizient gegen Kleinkriminelle vorgeht oder wollen wir die Unsicherheiten, die mit der Abschaffung der alten Ordnung einhergehen? 100 Jahre lang war Frankreich nach der Revolution zerstritten darüber, ob die Revolution die richtige "Entscheidung" gewesen war.

So kam gerade eben eine Doku über die Stasi-Herrschaft in der DDR.

Zu den Bildern einer heimlichen Wohnungsdurchsuchung durch die Stasi sagte die Stimme des Sprechers aus dem Off: "Für Verdächtige gibt es in der DDR keine Privatsphäre." Später dann der bekannte Ausschnitt aus einer Rede von Stasi-Chef Mielke als das Volk angefangen hatte, sich zu erheben gegen die Unfreiheit: "Ich liebe doch alle. Ich liebe doch alle Menschen! Ich setzte mich doch für alle ein!"

Überwachung als Liebestat. Das kennt man doch irgendwoher! Das kommt einem doch so verdammt vertraut vor.

Umfaller-Partei SPD und die CDU mit ihrer ehemaligen FDJlerin an der Spitze und die CSU sind es, die plötzlich - so als ob es nie eine DDR gegeben hätte - seit ungefähr einem Jahr ein neues, altes Lied anstimmen darüber, dass es für den Staat keine Lücken mehr geben dürfe, dass Datenschutz Täterschutz sei, dass man möglichst viele Daten der Bürger präventiv erheben und speichern müsse, dass man Terroristen ansonsten quasi einladen würde, wenn man irgendwo - und sei es auf den Festplatten der Bürger - Überwachungslücken bestehen lasse.
Und die obersten Polizisten stimmen ins Lied ein und fordern - ganz in seeliger Erinnerung an die guten alten Zeiten in der DDR - heimliche Wohnungsdurchsuchungen und heimliche Videoüberwachungen innerhalb von Wohnungen Verdächtiger und präventives Telefonabhören auch bei Menschen, bei denen es keinerlei handfeste Hinweise gibt, dass sie eines Verbrechens verdächtig sind.

Vor einigen Tagen sagte Jürgen Gehb, rechtspolitischer Sprecher der Union:

"Der Schutz der Privatsphäre ist zu einem Schutzschild für Verbrecher geworden, das Deutschland zu einem Biotop für Terroristen und organisierte Kriminelle macht." (Quelle: Welt.de)


Dagegen äußerte Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts laut "Hal Faber":

"In einem Staat, der keinen Rückzugsbereich der Privatheit übrig lasse, wolle er nicht leben." (Quelle: Heise.de)


Das Bundesverfassungsgericht ist zur Zeit das einzig verbliebene Bollwerk gegen die Regierung und gegen die mit ihr verbündeten windigen und gefährlichen parlamentarischen Rechtsstaats-Gefährder aus SPD, CDU und CSU.

Es herrscht Belagerungszustand. Anders als 1789 sitzen heute die Verteidiger und nicht die Gegner von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat in der Bastille eingeschlossen. Eine Flucht (Wohin? Ins Ausland? In die innere Emigration?), verehrter Herr Papier, ist kaum denkbar - falls sie solch einen Wunsch mit ihrer Äußerung andeuten wollten.

Nein, nein, nein. Keine Flucht. Nach 1984 kommt 1789/1989. Ich kann nur sagen: Vorsicht, Schäuble! Vorsicht Zypries! Vorsicht ihr Typen von der SPD, CDU und CSU! Vorsicht, ihr angeblich so biederen Chefs von BKA und LKAs! Treibt das Spielchen nicht zu weit!

Machen wir uns aber nichts vor. Der Terrorismus ist der willkommene Anlass, nicht der wirkliche Grund dafür, dass dieser Staat sich immer mehr von seinen freiheitlichen-demokratischen Grundsätzen entfernt. Die eigene Regierung stellt immer eine große potentielle Gefahr für eine Demokratie dar. Denn sie will in der Regel an der Macht bleiben und hat grundsätzlich die Mittel, dies auch gewaltsam durchzusetzen. Nur Regeln und Kontrolle hindern sie daran. Gibt man diese Regeln und Kontrollen auf, ergibt sich zwangsläufig eine Diktatur. Wäre Demokratie eine von Natur aus stabile Staatsform, gäbe es auf der Welt viel mehr davon. (Quelle: Antiterror.Blog.de)

Samstag, 8. Dezember 2007

Polizeichefs attackieren jetzt auch mit neuen Überwachungsforderungen das Grundgesetz

Eigentlich hatte ich vor, auch noch einen Artikel zu schreiben über die unmöglichen Antworten, die die Bundesregierung auf eine kleine, parlamentarische Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zur sogenannten "Quellen-Telekommunikationsüberwachung" gegeben hatte. Ich wollte mich aufregen darüber, dass die Bundesregierung es für völlig okay hält, wenn Polizeibeamte zum Zwecke der Überwachung von verschlüsselten Voice-over-IP-Telefongesprächen einfach heimlich in die Wohnung von Verdächtigen eindringen und dass dieses Eindringen angeblich mit der vom Gesetz garantierten "Unverletztlichkeit der Wohnung" nichts zu tun habe. So als ob die Beamten sich von der Wohnungstür direkt zum Computer teleportieren könnten, wie Kai Raven so trefflich schreibt, und nicht nach links und rechts schauen würden in der Wohnung und nur schnell die Schnüffelsoftware auf dem Computer installieren würden und das war's.

Dieses Spiel mit Interpretationen darüber, was die Unverletzlichkeit der Wohnung ist, ist zutiefst unwürdig für eine Regierung, die angeblich die Freiheitsrechte seiner Bürger schützen will. Entweder Sex oder kein Sex, entweder man betritt die Wohnung heimlich und verletzt dabei die Grenzen und Rechte des Wohnungsinhabers, oder man bleibt draußen. Wenn das kein Beispiel für das von George Orwell beschriebene "Zwiedenken" ist, dann weiß ich auch nicht. Verrückter als dieses Verdrehen einfacher Wahrheiten durch die Bundesregierung ist höchstens noch das - wie immer - lärmende Schweigen und stumme Echo, das derartige Äußerungen der Bundesregierung in den deutschen Medien hervorruft. Da muss der aufmerksame Beobachter doch zu dem Schluss kommen, dass hier nicht alles mit rechten Dingen zugeht.

Aber bevor man sich noch über die eine Sache richtig aufregen kann, folgt schon der nächste Klopper. Dieses Mal ausnahmsweise nicht von Schäuble und Merkel, sondern von den höchsten Polizeichefs Deutschlands.

So sollen die Chefs der deutschen Landeskriminalämter und natürlich Jörg Ziercke, Chef des Bundeskriminalamtes, nun auch den sogenannten "Großen Spähangriff" auf Wohnungen, sprich heimliche Videokameras in Wohnungen, gefordert haben, sowie auch die präventive Telefonüberwachung von Leuten, die noch überhaupt gar keiner Tat verdächtigt werden. Außerdem soll ihrer Meinung nach die Überwachung von Internetcafés intensiviert werden und der Einsatz von W-Lan-Catchern bundesweit möglich werden.

Spiegel.de berichtet über einen Bericht, der ab Montag in der Tote-Holz-Ausgabe vom Spiegel zu lesen sein wird.

Die Polizeichefs verlassen mit ihren Vorschlägen natürlich ganz klar den Boden des Grundgesetzes. Um das festzustellen, reicht es schon, die Urteilsbegründungen des Bundesverfassungsgericht zum "Großen Lauschangriff" zu kennen. Liest man die, wird auch deutlich, dass auch eine Änderung oder Erweiterung des Grundgesetzes kaum dazu führen kann, einen "Großen Spähangriff" zu realisieren, denn in jedem Fall wäre bei einem Großen Spähangriff noch mehr als beim Großen Lauschangriff die Würde des Menschen bedroht. Die ist jedoch als oberstes zu schützendes Gut im Artikel 1 des Grundgesetzes unabänderlich festgezurrt.

Natürlich könnte man das Grundgesetz als Ganzes abschaffen. Und genau darauf zielen meiner Meinung nach letztlich die diversen Vorstöße von bestimmten Ministern der Bundes- und Länderregierungen und von bestimmten Behördenchefs ab. Michael Stolleis hat es in einem Artikel bei Online-Merkur.de trefflich beschrieben, wie die neue Doktrin von einem angeblichen "Grundrecht auf Sicherheit" darauf abzielt den freiheitlichen Rechtsstaat letztlich abzuschaffen. Wir leben also in immer gefährlicher werdenden Zeiten. Und zwar nicht wegen irgendeines Terrorismus von Außen, sondern wegen eines Terrorismus von Innen, aus dem "Apparat" heraus. Hier wird mit dem Feuer gespielt. Und das Feuer haben nicht die Bürger, die für Freiheitsrechte und Rechtsstaat und Datenschutz einstehen, angezündet.

Geschichte wiederholt sich also. Wie bei der Weimarer Republik wird der Staat als zu schwach dargestellt und als hilflos dargestellt von den Feinden der Demokratie - einhergehend mit der Forderung, Rechtsstaat und Demokratie abzuschaffen, um angebliche Sicherheit herzustellen.

Das ganz praktische Problem bei den nun von den Polizeichefs geforderten Überwachungsbefugnissen lautet: Jeder normale Bürger kann sehr schnell durch dumme Zufälle oder übertriebenes Vorgehen der Behörden in ein Netz von Verdächtigungen geraten und müsste dann nach den Plänen dieser "ehrenwerten" Herren einen umfassenden Angriff auf seine persönliche Integrität, sein Selbstbild, seine Würde, sprich auf das, was ihn als Menschen ausmacht, hinnehmen. Man könnte auch von einer Folter durch Überwachung sprechen, deren traumatische Wirkung dann voll zur Entfaltung käme, wenn der Verdächtige erfährt, dass der Staat wochenlang oder gar monatelang in jede seiner Poren geblickt hat.

Worin bestünde noch der Unterschied zwischen einem Leben in einer voll überwachten Wohnung und dem Leben in einer Gefängniszelle? Ach, richtig: in der Gefängniszelle hat man mehr Privatsphäre und mehr Rechte. Man weiß da nämlich zumindest um seine Situation und kann anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und sich aktiv gegen seine Situation wehren. Wohl dem, der also schnell eingesperrt wird und wehe dem, gegen den nur schwache Verdächtigungen vorliegen und der deshalb über Monate heimlich intensiv überwacht wird, um so handfestere Beweise gegen ihn zu sammeln.

Weil nach der Einführung derartiger Überwachungsmethoden die tatsächliche Schwellenhöhe für den Einsatz der Methoden anschließend erheblichen Schwankungen unterliegt (man beachte nur den exorbitanten Anstieg der Telefonüberwachungen in Deutschland in den letzten zehn Jahren), wird alleine die Existenz der Möglichkeit, dass der Staat Bürgern jeglichen Rückzugsraum, jegliche Privatsphäre entziehen kann, schweren Schaden im Verhältnis normaler Bürger zu ihrem Staat anrichten.

Denn Privatsphäre ist kein Luxus, sondern sie ist eine wesentliche Bedingung für ein selbstbestimmtes Leben. Sie ist eine wesentliche Bedingung dafür, dass ich mich als autonomes Wesen erlebe. Sie ist die Bedingung, dass ich mir selbst gegenüber und anderen Menschen gegenüber ein bestimmtes Bild meiner Person aufbauen kann. Ein Mensch, der beständig in der Öffentlichkeit steht oder sich beständig überwacht wähnt (er braucht noch nicht einmal tatsächlich überwacht zu werden!), entwickelt langfristig ganz unzweifelhaft psychische Störungen, weil er keine Kontrolle mehr hat über einen wichtigen Teil seines Lebens, oder weil er meint, darüber keine Kontrolle mehr zu haben. Psychologen wissen, dass die eigene Identität von jedem Menschen aktiv hergestellt wird. Identität ist nicht einfach da, sie wird konstruiert. Eine selbstbestimmte Identität kann nur aufgebaut werden, wenn man auch die Macht über die Grenzen seiner Privatsphäre hat. Das erlebt spätestens jeder Mensch als heranwachsender Jugendlicher und das erzeugt unter anderem die bekannten Spannungen zwischen Kindern und Eltern. Wenn Teenager also anfangen, ihre Privatsphäre und ihre Identität unabhängig von den Eltern zu bestimmen. Privatsphäre macht das Erwachsensein, sprich das selbstbestimmte Leben aus und damit einen Großteil der Würde jedes Menschen.

Wer derartige Vorschläge macht wie unsere Polizeichefs, den fordere ich schlicht auf wegen seiner Ignoranz gegenüber der Wichtigkeit der Privatsphäre fürs Menschsein doch einfach einmal umzuziehen in den Zoo und sich wie die Affen in eine Unterkunft mit einer großen Glaswand an einer Wandseite einquartieren zu lassen, durch die dann alle Zoobesucher einen beim Wohnen und Leben zugucken können. Vielleicht wird ihm dann die Bedeutung der Privatsphäre als Fundament einer freiheitlichen Gesellschaft deutlicher.

Was für ein furchtbares Land, in dem Polizeichefs, vermutlich ohne Konsequenzen fürchten zu müssen, derartige Vorschläge machen!

Das wirklich Schlimme ist aus meiner Sicht, dass diese Vorschläge überhaupt gemacht wurden. So als ob die Polizeichfes nicht wüssten, dass ihre Vorschläge niemals am Bundesverfassungsgericht vorbei kämen. Diese Vorschläge sind also die pure Provokation. Ich befürchte, dass genau diese Provokation gewollt ist. Dass es also gar nicht wirklich um die Realisierung der vorgeschlagenen neuen Polizeibefugnisse geht (weil utopisch vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Großen Lauschangriff), sondern dass die Provokation selbst das eigentliche Ziel ist.

Vielleicht wollen die Polizeichefs bewusst das Vertrauen der Bürger in die Polizei unterminieren. Ich befürchte, dass hier eine ganz bewusste Strategie der Destabilisierung des Staates verfolgt wird - vielleicht mit Rückendeckung einiger Unions-Minister.

Der Bürger wird sich wegen dieser haltlosen Forderungen nach immer mehr Überwachung und immer weitergehenden Polizeibefugnissen nicht sicherer fühlen. Im Gegenteil. Meine Eltern beispielsweise wollen das gar nicht hören, wenn ich ihnen mal wieder eines dieser Beispiele erzähle, bei denen die Polizei über die Stränge schlug. So wie neulich in Bayern, als ein Sondereinsatzkommando das Haus einer Familie stürmte, weil die Polizei aufgrund vager Gerüchte gehört hatte, dass der Familienvater eventuell für einen Farbklecks am Geburtshaus des Papstes verantwortlich sein könnte. Es schaudert meine Eltern. Man merkt ihnen ihre Angst an.

Das Spiel geht also wie folgt: Die Bürger fühlen sich durch die Reden und Taten unserer Sicherheitsbehörden und "Sicherheits"-Politiker verunsichert. Diese Verunsicherung wird dann sogleich jedoch paradoxerweise wieder zum Kraftstoff für die Unterstützung noch weitergehender Befugnisse für die Sicherheitsbehörden. Ein sich selbst verstärkender Kreis, an dessem Ende die weitgehende Abschaffung bürgerlicher Freiheitsrechte steht. Hier zeigt sich ein Mechanismus, durch den sich eine Demokratie mit tatwilliger Unterstützung großer Bevölkerungsmehrheiten selbst abschafft.

Die verrückten Vorschläge der Polizeichefs sollten also spätestens jetzt all diejenigen aufrütteln, die bislang immer noch dachten, dass das Tamtam um Bundestrojaner und Vorratsdatenspeicherung und um Schäubles Vorschläge und Aussagen zur präventiven Tötung von Verdächtigen oder zur angeblichen Unausweichlichkeit von Guantanamo und all die anderen Vorschläge nur ein parteipolitisches Profilierungsspielchen war.

Es geht also bei der Frage um mehr Befugnisse für Polizei und Geheimdienste um nichts weniger als die Zukunft der Demokratie in Deutschland.

Nachtrag: (Via Antiterror.Blog.de) Das Bundeskriminalamt fordert jetzt wohl auch noch zusätzlich zum oben dargestellten Maßnahmenkatalog die heimliche Wohnungsdurchsuchung, wie Taz.de berichtet:

Stellen Sie sich vor, Sie kommen nach Hause. Der Sessel scheint aber nicht genau da zu stehen, wo er immer steht. Und die Zahnbürste liegt links vom Zahnputzbecher statt wie üblich rechts. War da etwa jemand in der Wohnung? Bisher konnte man ausschließen, dass die Polizei heimlich die Wohnung durchsucht hat [...]. Die Argumente für die heimliche Durchsuchung sind die gleichen wie für die geplante heimliche Ausspähung von Computer-Festplatten. Man würde gerne sofort wissen, was in der Wohnung zu finden ist, ohne aber den Verdächtigen und seine möglichen Hintermänner bereits zu warnen. Und wenn die Polizei sogar bald via Spionagesoftware auf Computer in der Wohnung zugreifen kann, warum sollte sie dann nicht erst recht mit einem Dietrich in die Räume eindringen und mal in den Schreibtisch und unters Bett schauen dürfen. Schließlich ist so ein Einbruch technisch ja viel einfacher. (Quelle: Taz.de)


Diese letzte Forderung komplettiert das Bild, das schon durch die weiter oben erwähnten Vorschläge sichtbar wurde. Die unrechtsstaatliche, undemokratische Einstellung der deutschen Polizeichefs kann kaum mehr überdeckt werden. Eigentlich wäre die sofortige Entlassung bis spätestens Montag Mittag fällig - aber die Vorschläge folgen ja der inhaltlichen Linie bestimmter einflussreicher Politiker in Deutschland. Ich kann mir jedoch keinen Bürger mit Restverstand vorstellen, der derartige Polizeibefugnisse begrüßen würde.

Die Vorschläge der Polizeichefs stellen eine gefährliche Eskalationsstufe dar. Man kann nur hoffen, dass sich dadurch bestimmte Hitzköpfe nicht provozieren lassen. Denn genau solch eine Wirkungsweise dieser polizeilichen Provokationen könnte manchem politischen Hasardeur nicht unwillkommen sein. Der Rest der vernunftbegabten Politiker sollte aufpassen, dass ihnen die Situation nicht entgleitet, falls Teile der Politik sich die unverantwortlichen Vorschläge der Polizeichefs zu eigen machen sollten.

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