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Samstag, 5. Januar 2008

Berichterstattung über BGH-Urteil: Auch manipuliert worden?

Schon interessant, wie die Medien gestern über das Urteil des Bundesgerichtshofs in Bezug auf die bundesweiten Großrazzien bei G8-Gegnern berichtet haben.

Es wurde - nicht überraschend - ungenau berichtet. Es wurden Dinge nahegelegt, die so nicht stimmen.

Aber überprüft selbst, ob ihr manipuliert worden seid. Das geht ganz einfach. Beurteilt einfach, ob folgende Aussagen richtig oder falsch sind:

1) Der BGH hat nur festgestellt, dass die Bundesanwaltschaft ihre Kompetenzen überschritten hat.

2) Die Bundesanwaltschaft war schlicht und einfach nur etwas übereifrig, tat dies aber aus dem ehrlichen Bedürfnis heraus, uns alle schützen zu wollen.

3) Der BGH hat in seinem Urteil gesagt, dass die Leute, bei denen die Wohnungen durchsucht wurden, zwar keine Terroristen wären, aber ansonsten schon kriminell wären.

Wer einer dieser Aussagen zustimmt, hat sich leider manipulieren lassen.

Zu 1) Es stimmt zwar, dass die Bundesanwaltschaft ihre Kompetenzen überschritten hat, das ist aber nicht der alleinige Punkt - auch wenn Wiefelspütz (SPD) und Bosbach (CDU) das als Vertreter der ebenfalls indirekt auf der Anklagebank sitzenden Bundesregierung (Wiefelspütz und Bosbach sitzen eigentlich nicht in der Regierung, sondern im Parlament, aber das macht heute keinen Unterschied mehr) so darstellen wollen. Wichtig ist beim Urteil des BGH vor allem, dass hier der Terrorismusvorwurf gegenüber den Personen, gegen die ermittelt wurde, falsch war. Und dieses "Falsch" ist mehr als nur eine reine Kompetenzüberschreitung. Dieses "Falsch" sagt vor allem aus, dass hier der Staat unter fadenscheinigsten Begründungen massiv in das Leben von Bürgern eingegriffen hat, gegen die ansonsten - ohne den Terrorismusvorwurf - nicht genügend greifbare Verdächtigungen vorlagen, um solche Eingriffe zu rechtfertigen. Erst der Terrorismusvorwurf machte es überhaupt in vielen Fällen möglich, dass die Polizei ankommen konnte mit Hausdurchsuchungen. So wurde in Berlin beispielsweise eine Buchhandlung durchsucht, weil dort ein Buch verkauft wurde, in dem angeblich Anleitungen zum Bauen von Brandsätzen stehen. Die Durchsuchung sollte dazu dienen, herauszubekommen, wer die Verfasser sind. Sowohl der Buchhandlung als auch den unbekannten Autoren wurde meines Wissens nach nicht vorgeworfen, selbst an jenen Sachbeschädigungen teilgenommen zu haben, um die es hinter dem ganzen Terror-Tohuwabohu eigentlich geht. Ohne den Terrorismusvorwurf, ohne also den Vorwurf, Mitglied in einer Terror-Vereinigung zu sein oder Unterstützer einer Terrorvereinigung zu sein, hätte die Polizei und Staatsanwaltschaft gar nicht die Buchhandlung durchsuchen können, weil dann schlicht der Ermittlungsansatz gefehlt hätte, um eine Hausdurchsuchung durchzuführen.

Der Vorwurf, jemand sei Terrorist oder würde Terroristen unterstützen, ist also nicht nur eine Kompetenzüberschreitung, sondern auch ein Schlüssel für die Polizei im Zweifelsfall gegen jedermann ermitteln zu dürfen und überall Hausdurchsuchungen durchführen zu können. Dieser staatlichen Willkür hat das Urteil des BGH einen Riegel vorgeschoben.

Zu 2) Wenn viele Bürger ungerechtfertigte Hausdurchsuchungen über sich ergehen lassen müssen und vom Staat als Terroristen hingestellt werden, obwohl sie das laut BGH nicht sind, dann schützt die Bundesanwaltschaft in diesem Fall nicht die Bürger, sondern verletzt ihre Rechte. Wenn SPD und Union dieses wichtige Faktum willentlich übersehen wollen, dann sagt dies viel aus über das Rechtsstaatsverständnis dieser Parteien. Wenn die Auffassungen von Wiefelspütz und Bosbach die Meinung der SPD und Union zu diesem Thema darstellen, dann kann man nur warnen vor diesen rechtsstaatsfeindlichen Parteien.

Zu 3) Der BGH hat nicht festgestellt, ob die Leute, bei denen die Hausdurchsuchungen stattfanden, tatsächlich kriminell sind, sondern sie hat nur festgestellt, dass die Taten, derer sie beschuldigt werden, zur mittleren Kriminalität zählen würden und dass die Beschuldigten somit keine Terroristen und auch keine Angehörige einer kriminellen Vereinigung seien.

Und? Manipuliert worden? Dann hätte ich einen Ratschlag: Weniger ZDF gucken. Das könnte schon ein wenig schützen vor weiteren Manipulationen. Und den Politikern der großen Koalition nicht trauen. Das hilft ebenfalls enorm.

Eigentlich ist es außerdem für sich genommen ein weiterer Skandal, dass nun nicht nur die Regierung, sondern auch anscheinend der Großteil des Parlaments in Form der SPD- und Unionsfraktionen, das rechtswidrige Verhalten der Bundesanwaltschaft weiter stützen. Wiefelspütz und Bosbach können ja kein rechtswidriges Verhalten erkennen. Sie sagen ja, man könne der Bundesanwaltschaft "keinen Vorwurf machen". Damit stellen sie sich eindeutig gegen das Urteil des BGH. Wenn dies die Ansicht der Regierung und großer Teile des Parlaments sind, dann heißt es gegenüber Parlament und Regierung noch kritischer zu sein.

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Freitag, 4. Januar 2008

BGH: Razzien gegen G8-Gegner waren rechtswidrig - Und die Folgen?

Die bundesweiten Großrazzien gegen linke Globalisierungskritiker im Vorfeld des letzten G8-Gipfels in Heiligendamm waren laut jetzt verkündetem Urteil des Bundesgerichtshofs rechtswidrig, wie beispielsweise Tagesschau.de berichtet:

Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen Globalisierungsgegner vor dem G8-Gipfel in Heiligendamm waren rechtswidrig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, die obersten Ankläger der deutschen Justiz seien in dem Fall gar nicht zuständig gewesen. Es bestünden "nachhaltige Zweifel", dass die Beschuldigten eine terroristische Vereinigung gebildet hätten. (Quelle: Tagesschau.de)


Oooch, manno! Schon wieder keine Terroristen! Von was soll die Bundesanwaltschaft denn leben, wenn nirgends Terroristen zu finden sind? Die Hoffnung, in den linken Kreisen Terroristen zu finden, dürfte damit erst einmal zerbröselt sein. Auch die Konstruktion von Innenstaatssekretär August Hanning, dass Molotowcocktail-Werfer Terroristen seien, weil sie damit ja auch eventuell Personen verletzen könnten (vorgetragen in einem dieser bemerkenswert unkritischen Interviews vom ARD-Journalisten-Darsteller Werner Sonne im ARD-Morgenmagazin), scheint kein Rettungsanker mehr zu sein für die Bundesanwaltschaft auf ihrer verzweifelten Suche nach ein paar Links-Terroristen in Deutschland.

Wird die Bundesanwaltschaft jetzt also mal langsam ihren eigentlichen Verpflichtungen nachkommen oder ihre Arbeitsverweigerung weiter aufrecht erhalten und Gespenstern nachjagen?

Wird es nach dieser erneuten Schlappe vor Gericht Konsequenzen geben für Generalbundesanwältin Monika Harms? Vermutlich nicht.

Wird die Bundesanwaltschaft ihr Vorgehen gegen linke Gruppierungen ändern? Vermutlich nicht. Warum sollte sie auch? Sie hat ja keine Konsequenzen zu befürchten.

Im Artikel bei Tagesschau.de heißt es weiter:

Bundesanwaltschaft und Polizei standen wegen der Maßnahmen vor und während des G8-Gipfels bereits seit längerem in der Kritik. (Quelle: Tagesschau.de)


Kritik gab es. Allerdings kaum in den etablierten deutschen Medien wie ARD, ZDF oder den großen Tageszeitungen, den selbsternannten "Wächtern der Demokratie" (von einigen Artikeln von Heribert Prantl und von der kurzen Aufregung über die "Geruchsprobenentnahme" einmal abgesehen). Aber wer berichtete in letzter Zeit noch beispielsweise von den tausenden Verfahren gegen die G8-Protestierer, bei denen sich Polizei und Staatsanwaltschaften absurdeste, vermeintliche Vergehen der G8-Protestierer aus den Fingern sogen, um nachträglich die vielen Verhaftungen rechtfertigen zu können? Die etablierten, "großen" Medien berichteten darüber kaum. Wer zeigt seinen Zuschauern oder Lesern, dass hier eine konzertierte Aktion des Staates gegen politische Kritiker stattfand, bei der versucht wurde die Kritiker zu kriminalisieren? Stattdessen herrschte meiner Beobachtung nach in den Medien eine insgeheime Zustimmung zum Vorgehen der Polizei und der Staatsanwaltschaften gegen diese nicht-bürgerlichen politischen Gruppierungen vor. Und genau diese antizipierte Zustimmung der Massenmedien dürfte mit ausschlaggebend dafür gewesen sein, dass Regierungspolitiker, Polizei und Staatsanwaltschaften so rabiat vorgingen gegen die Gipfel-Protestierer.

Forderungen wie die von Innenminister Schünemann nach einer Datei für linke Gewalttäter oder wie die pauschalen Beschuldigungen von Innenminister Schönbohm gegen die G8-Protest-Organisatoren oder wie die Rechtfertigungsversuche von Innenminister Caffier stießen in den etablierten Medien jedenfalls kaum auf eine nennenswerte kritische Betrachtung. Stattdessen wurde vielfach die Sicht der Regierungspolitiker und der Polizei in den etablierten Medien kritiklos eins zu eins übernommen.

Meine inständige Hoffnung ist, dass ARD, ZDF und die großen Tageszeitungen aus diesem Urteil des Bundesgerichtshofs lernen und nicht mehr vergessen, dass das, was Generalbundesanwältin Monika Harms macht und dass das, was das Bundeskriminalamt und die Länderpolizeien machen, nicht automatisch richtig ist.

Deutschland braucht mehr Aufklärung und Kritik gegenüber staatlichem Handeln in den etablierten Medien, auch wenn dies manchem Leser und Zuschauer nach der jahrzehntelangen Kritik-Abstinenz in den Medien befremdlich vorkommen mag und so das Bild vom guten, deutschen Staat beim Kunden erschüttert werden könnte.

Wurde über die Razzien im Vorfeld des G8-Gipfels noch zwar kritiklos, aber meist neutral berichtet, sah das dann später bei der Berichterstattung über die Proteste gegen den G8-Gipfel schon ganz anders aus. Es ist zu vermuten, dass der Versuch der Länderregierungen und der Bundesregierung, G8-Gegner durch die Großrazzien im Vorfeld zu kriminalisieren, bei den unkritischen Medien auf fruchtbaren Boden fiel. Bei vielen Journalisten kam die Botschaft an: G8-Gegner sind kriminell. Und so wurde dann häufig einseitig berichtet. Beispielsweise über angeblich erste Funde, die die Inszenierung der Großrazzien zu rechtfertigen schienen (Netzeitung.de: Brisante Funde belasten G8-Gegner - die "brisanten Funde" bestanden aus Material, das eventuell auch zum Bau von Brandsätzen verwendet werden könnte, sowie gefälschten Personaldokumenten). Und so wurde einseitig und ungenau berichtet über die Vorgänge auf der ersten Großdemonstration in Rostock im Vorfeld des G8-Gipfels und über die Proteste während des G8-Gipfels selbst.

Hier zur Erinnerung einige Artikel, auf die sich Tagesschau.de vielleicht oben bezieht. Artikel also, die sich kritisch mit dem Vorgehen der Polizei und mit der einseitigen Berichterstattung der Medien über die G8-Proteste auseinandersetzten:Hier in "Schieflage" gab es auch einige Artikel, die sich kritisch mit dem Vorgehen der Bundesanwaltschaft, der Polizei, der Politiker und der Medien rund um die Proteste zum G8-Gipfel in Heiligendamm auseinandersetzten: Liebe deutsche Medien, ihr habt was gut zu machen!

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Dienstag, 30. Oktober 2007

Präventionswahn macht's möglich: LKA-Berlin schafft sich seine Arbeit selbst

Das Berliner Landeskriminalamt (LKA) ist besonders fleißig und anscheinend immer auf der Suche nach Schwerverbrechern. Beispielsweise nach solchen Schwerverbrechern, die Autoventile an Reifen parkender Autos manipulieren und so die Luft aus den Reifen der parkenden Autos lassen, so dass die Autos nicht ohne eine Verzögerung (Aufpumpen) wieder in Betrieb genommen werden können. Nicht schön solch ein Luftablassen, keine Frage. Aber ein Fall für den Staatsschutz, sprich das LKA?

Wie Welt.de berichtet, hat nun aber in einem anderen Fall LKA-Chef Haeberer den Fleiß seiner Untergebenen gezügelt. Allerdings erst nach einem Rüffel durch die Staatsanwaltschaft. So nahm das LKA zahlreiche journalistisch arbeitende Fotografen ins Visier, weil LKA-Beamte bei einer der zahlreichen Hausdurchsuchungen (vermutlich im linken Milieu) in Berlin ein "Antifa"-Plakat entdeckt hatten, auf dem Fotos von bekannten Neonazis abgebildet waren. Die LKA-Beamten sahen in dem Plakat einen Verstoß gegen das Kunsturheberrechtgesetz/Recht am eigenen Bild. Anscheinend kam hier die polizeiliche Erfahrung zum Tragen, dass Neonazis sich nicht freiwillig für ein Antifa-Plakat fotografieren lassen würden.

Also legten die LKA-Beamten dann auch gleich mal los mit ihren Ermittlungen. Und zwar gegen die oder den Fotografen der Portrait-Fotos. Allerdings scheint der Fotograf kein Copyright-Hinweis auf dem Plakat hinterlassen zu haben, so dass unklar war, von wem die gefährlichen Fotos stammten. Aber das LKA kennt ja anscheinend seine Pappenheimer, sprich gefährliche Fotografen, die für solch eine Untat des unerlaubten Fotografierens in Frage kommen könnten. So wurden schnell sogenannte "Personagramme" über zahlreiche Fotografen angelegt, die aus Sicht des LKA eventuell als Urheber der Fotografien in Frage kamen. Welt.de schreibt, was in diesen Personagrammen des LKA alles vermerkt wurde über die verdächtigten Fotografen, die teilweise beispielsweise für Berliner Morgenpost, Tagesspiegel, Bündnis 90/Die Grünen, Tageszeitung und den Fernsehsender RTL arbeiten:

Meldedaten und Autos wurden vor Ort überprüft, Arbeitgeber ermittelt, Observationsberichte geschrieben. Sogar Dialekte und körperliche Behinderungen sind auf den Blättern vermerkt. In einem neunseitigen Schlussbericht forderten die LKA-Ermittler Durchsuchungsbeschlüsse für Wohnungen, Fahrzeuge und Arbeitsstätten der Beschuldigten sowie das Recht, Handys beschlagnahmen zu dürfen. Strafanzeigen – aufgrund eines angeblich dringenden Tatverdachts – schrieb das LKA von Amts wegen am 3. März. (Quelle: Welt.de)


Erst die Staatsanwaltschaft machte dem Ermittlungs-Spuk ein Ende und konstatierte trocken, dass das fragliche Plakat ja nie veröffentlicht worden sei und überdies überhaupt gar keine Anzeigen von den auf dem Plakat abgebildeten Personen vorliegen würden. Damit die Polizei überhaupt Ermittlungen bei Verstößen gegen das "Recht am eigenen Bild" aufnehmen kann, muss, soweit ich weiß, eben erst einmal überhaupt eine Anzeige der abgebildeten Person vorliegen. Deshalb hätte es gar keine Straftat gegeben, gegen die die LKA-Beamten hätten ermitteln können, so die Staatsanwaltschaft.

Festhalten muss man also:
  • Der Präventionsgedanken hat sich schon so sehr in die Hirne mancher Polizeiapparate hinein gefressen, dass bei kleinstem Verdacht auf eine Straftat und selbst bei Fehlen einer Anzeige sofort mit umfangreichen Ausforschungen von Personen begonnen wird.
  • Auch gegenüber Journalisten (viele der Fotografen hatten Journalistenausweise) gibt es keine Scheu selbst bei derart geringem Anfangsverdacht sofort Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen zu fordern.
  • Die betroffenen Fotografen wurden teilweise bis heute nicht über die meiner Meinung nach rechtswidrigen Ermittlungen gegen sie informiert.
  • Die Berliner LKA-Beamten erkennen auf den ersten Blick, dass auf einem Foto dargestellte Personen zur Neonazi-Szene gehören. Das könnte man ja noch als professionell und gut geschult bewerten. Der übereifrige Einsatz, diese Personengruppe mittels eigenmächtigem Anstoßen von Ermittlungsverfahren zu schützen, lässt jedoch zumindest ungute Fragen und Befürchtungen aufkommen. Vielleicht kannten die LKA-Beamten die dargestellten Neonazis ja auch aus anderen als rein professionellen Gründen?
  • Die Hausdurchsuchung, bei denen das fragliche Plakat gefunden wurde, wurde sicherlich nicht durchgeführt, um dieses Plakat zu finden. Das Plakat ist also ein weiteres Beispiel für einen sogenannten "Zufallsfund". Das heißt: Eigentlich suchte die Polizei bei der Hausdurchsuchung offiziell wohl nach anderen Dingen. Aber in Deutschland kann die Polizei bei einer Hausdurchsuchung auch andere Straftaten im Nachhinein verfolgen, sofern sie bei der Hausdurchsuchung "zufällig" aufmerksam wird auf solche Straftaten. Ich sehe die Einbeziehung von Zufallsfunden als sehr problematisch an, weil das Instrument der Hausdurchsuchung so schnell missbraucht werden kann, um Personen auch ohne konkreten Anfangsverdacht durch und nach einer Hausdurchsuchung doch irgendetwas anzuhängen, auch wenn es zuvor keinen Kläger und keine Anzeige in Bezug auf die zufällig gefundene Straftat gab. Hier wird das meiner Meinung nach hochproblematische deutsche Polizeikonzept deutlich. Ein Konzept nämlich von einer Polizei, die sich als eigenmächtige Ordnungsmacht versteht und nicht vornehmlich als weisungsgebundener Dienstleister geschädigter Verbrechensopfer.
Das Fazit aus dieser Geschichte könnte also lauten: Ermittler schaffen sich ihre Arbeit inzwischen häufig selbst. Ein Anstieg der Kriminalität oder des Terrorismus ist inzwischen für ein Anwachsen des Arbeitspensums bei der Polizei gar nicht mehr nötig. Dieses Vorgehen der Polizei erhöht also nicht die Sicherheit der Bevölkerung, sondern höchstens die Arbeitsplatzsicherheit der Polizisten.

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Mittwoch, 10. Oktober 2007

Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Bürgerrechtlern und Linksextremisten

Daten-Speicherung.de bringt eine lesenswerte, detaillierte Auflistung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen Bürgerrechtlern und Linksextremisten: Von Linksextremisten und Bürgerrechtlern.

Bleibt die Frage, ob die Herrschaften in den Ermittlungsbehörden und im Umkreis einer gewissen Frau Harms ebenso differenziert denken können.

Ein Auszug aus der Auflistung bei Daten-Speicherung.de:

Aus Sicht der meisten Linksextremisten betrifft die Kritik von Bürgerrechtlern dagegen nur "einzelne Auswüchse" eines "korrupten Staates", den sie insgesamt ablehnen. Die Ursache liege im System, also in dem, was wir parlamentarische Demokratie, Rechtsstaat und freiheitlich-demokratische Grundordnung nennen. Vonnöten sei eine Revolution. Der "Kapitalismus" müsse "zerschlagen" werden. An Bürgerrechtlern wird kritisiert, sie würden um den Schutz der Freiheitsrechte "betteln", anstatt sie sich zu "erkämpfen" oder "einfach zu nehmen", was ihnen zustehe. Bürgerrechtler seien naiv, blind für die eigentlichen Ursachen der staatlichen Repression und erreichten ohnehin nichts, so die Kritik der Linksextremisten. (Quelle: Daten-Speicherung.de)


Oder anders ausgedrückt: Bürgerrechtler und Linksextremisten sehen beide die Schieflage. Bürgerrechtler wollen versuchen, die Schieflage wieder gerade zu rücken, Extremisten hingegen haben diese Hoffnung aufgegeben und hoffen eher, dass die Schieflage zum Umsturz führt.

Ich persönlich sehe bekanntlich auch viele Schieflagen:
  • Im System der Parteiendemokratie mit der ihr innewohnenden Gefahr, von kleinen Interessengruppen beispielsweise aus finanzstarken Wirtschaftskreisen oder von Vertretern aus Geheimdiensten und Sicherheitsbehörden vereinnahmt zu werden statt auf den Wählerwillen zu hören
  • In der derzeitigen Unkontrolliertheit der Geheimdienste und in zunehmendem Maße weiterer Sicherheitsbehörden
  • In der Etablierung eines Präventionsstaates, der Verbrechen noch vor ihrer Ausführung verhindern soll und so unweigerlich und immer mehr anfängt, Gesinnungen seiner Bürger auszuforschen und so die freie Meinungsbildung und Meinungsäußerung durch repressive Überwachungsmaßnahmen behindert
  • In der derzeitigen, furchtbaren Schwäche unserer Medien als Korrektiv zu wirken
  • In der Ausgrenzung von der Teilnahme am öffentlichen Geschehen von zu großen Bevölkerungsteilen wegen Verarmung
  • Und noch einiges mehr...
Ich hoffe aber weiterhin, dass vor allem dank Internet ganz langsam eine immer breiter werdende kritische Öffentlichkeit entsteht, die auf demokratischem Wege daran arbeitet, die Macht der Parteien als Institutionen zu schwächen, um den direkten Wählereinfluss zu stärken mit Mitteln der direkten Demokratie und mit Stärkung der Macht des einzelnen Abgeordneten gegenüber seiner Partei. Das Internet sehe ich als ein entscheidendes, neues Mittel, Systemschwächen wie Parteiendemokratie oder Medienversagen auszugleichen und zur Erneuerung demokratischer Spielregeln und zur Reform des demokratischen Systems beizutragen. Mein Credo ist also: Menschen sind nicht dumm, sie werden nur dumm gehalten. Wobei dieses Dummhalten die unterschiedlichsten Ursachen und Veruracher haben kann. Die Beseitigung der Dummheit und die Reformierung demokratischer Prinzipien bis hin zu einer Reform des politischen Systems selbst, werden ziemlich lange dauern. Aber Menschen sind von Natur aus neugierig. Man muss es nur verstehen, diese Neugier zu wecken. Man muss sie zumindest so weit erreichen, dass sie mitbekommen, dass es Dinge gibt, über die nachzudenken sich lohnt. Dann setzt bei vielen die Neugier ein.

Es mag schwieriger sein, Menschen zu erreichen, wenn diese gänzlich mit etwas anderem beschäftigt sind, sei es nun RTL2 zu gucken oder 16 Stunden am Tag hart zu arbeiten. Aber auch dies ist nicht unmöglich.

Das einzige, was die Menschen tatsächlich davon abhalten könnte, ihrer einmal geweckten Neugier Folge zu leisten, wäre die Angst Repressalien befürchten zu müssen, wenn sie sich kritisch informieren oder kritisch äußern. Und genau dies, die Entstehung von Angst also, ist leider das, was derzeit vor allem vom "Sicherheitsapparat" in Deutschland fabriziert wird. Seien es Vorschläge, die Grenzen des Rechtsstaates mit seinem Schutz bürgerlicher Rechte aufzuweichen oder einen Präventionsstaat zu etablieren, der als vermeintlich ewiger Guter zur Verbrechens- und Terrorbekämpfung immer umfassender Bürger beobachtet, bis hin zur Gesinnungsprüfung.

Freitag, 21. September 2007

CDU in Lübeck: Mit "Sicherheitsapparat" Extremisten destabilisieren

Die Lübecker Nachrichten berichten über eine öffentliche Veranstaltung im Rathaus der Stadt Lübeck, bei der der Kieler Verfassungsschutz über die Aktivitäten von Extremisten in und um Lübeck aufklärte:

In der von Stadt, Konrad-Adenauer-Stiftung und Kirchenkreis Lübeck organisierten Veranstaltung forderte Geißler [CDU-Innensenator von Lübeck; Anmerkung von mir], den "Sicherheitsapparat konsequent einzusetzen", um Extremisten zu verunsichern und zu destabilisieren. (Quelle: LN-Online.de)


Was ist an obiger Aussage vom Lübecker CDU-Innensenator Thorsten Geißler problematisch? Dass man gegen Extremisten vorgeht? Nein, das nicht. Sondern, dass man die Sicherheitsbehörden dazu einsetzen will, um Extremisten zu verunsichern, gar zu destabilisieren.

Mit "Extremist" kann Geißler sinnvollerweise hier nur Bürger gemeint haben, die politisch extreme Ansichten haben. Das Haben von politisch extremen Ansichten alleine ist jedoch nicht strafbar. Erst wenn man beispielsweise Gewalt anwendet oder zu Gewalt aufruft oder sonstige, klar definierte Delikte begeht, macht man sich strafbar. Das Bekämpfen von politischen Ansichten an sich ist in einem demokratischen Rechtsstaat Aufgabe der Politik und nicht des "Sicherheitsapparates". Der Verfassungsschutz informiert nur. Die Polizei ahndet Verbrechen und hält die öffentliche Ordnung aufrecht. Gibt es Straftaten, so muss sie handeln. Bei dem Feststellen von irgendwelchen politischen Gesinnungen ist es aber nicht Aufgabe der Sicherheitsbehörden, verunsichernd oder destabilisierend wirksam zu werden. Dies würde sogar der öffentlichen Ordnung entgegen wirken.

Mir scheint der Lübecker CDU-Innensenator ist noch nicht ganz angekommen in der Demokratie.

Oder Geißler entlarvt mit seinen Äußerungen eine Denke, die eventuell sogar weit verbreitet ist in der Union: Das Akzeptieren des Gedankens, Sicherheitsbehörden einzusetzen, um mit ihnen den politischen Gegner einschüchtern zu wollen. Ich hoffe nicht, dass dies auch ein heimlicher Wunsch mancher CDU-Bundespolitiker ist bei ihren Forderungen nach mehr Befugnissen für die Sicherheitsbehörden.

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