Freitag, 18. April 2008

ARD-Tagesschau irritiert: Geplanter BKA-Spähangriff sei Länderpolizeien bereits möglich

Anders als in allen mir bekannten anderen Medien berichtet die ARD-Tagesschau derzeit auf ihrer Website und in der heutigen 20-Uhr-Ausgabe, dass im weiterhin nicht öffentlichen Entwurf (witzig in diesem Zusammenhang auch Wiefelspütz, der sich über die jetzige öffentliche Aufregung mokiert mit den Worten, dass die Videoüberwachung doch schon lange im Entwurf stand...) zum neuen BKA-Gesetz sich die geplante Videoüberwachung von Wohnräumen angeblich gar nicht unterscheide von dem, was der Polizei bereits in vielen Bundesländern laut dortiger Landespolizeigesetze möglich sei:

Viele Landespolizeien dürfen per Video spähen

In den meisten Ländern ist die optische Überwachung von Wohnungen längst Wirklichkeit. Auf eine FDP-Anfrage antwortete die Bundesregierung im März dieses Jahres: "Die Länderpolizeigesetze sehen (...) überwiegend bereits Regelungen zur optischen Wohnraumüberwachung vor." Beispielsweise regelt das Polizeiaufgabengesetz des Landes Bayern seit den 90er Jahren in den Artikeln 33 und 34 das Ausspähen von Wohnungen per Ton und Video. Auch in Rheinland- Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Hamburg und Brandenburg gibt es vergleichbare Gesetze. Mit der BKA-Novelle soll nun auch das Bundeskriminalamt solche Ermittlungsintrumente an die Hand bekommen. (Quelle: Tagesschau.de)


Nun stellt sich die Frage: Was trifft zu, welcher der folgenden Punkte ist richtig?
  • Ich bin blöd (okay, das ist unstrittig...) und habe bislang nicht mitbekommen, dass es diversen deutschen Länderpolizeien tatsächlich schon gesetzlich erlaubt ist, private Wohnräume präventiv und längerfristig per in den Wohnungen angebrachter, heimlicher Videokameras zu filmen und diese Videos auch aufzuzeichnen. Ich dachte, dies sei bislang höchstens zur Eigensicherung der Polizisten möglich und/oder ohne Videoaufzeichnung. Ansonsten kannte ich bislang nur die Möglichkeit für die Polizei, die Wohnungen von außen zu filmen (beispielsweise Wohnungseingänge). Um die allgemein übliche Videoüberwachung öffentlicher Plätze kann es ja im BKA-Entwurf nicht gehen, wenn man den bisherigen Informationen zum Gesetzentwurf in diversen Medien, denen der Entwurf heimlich zugeschoben wurde, vertrauen darf.
  • Oder im Entwurf zum BKA-Gesetz wird gar nirgends eine heimliche Wohnraumüberwachung per Videoaufzeichnung gefordert?
  • Oder die Tagesschau bringt hier mächtig was durcheinander, wenn sie die für das BKA geplanten Befugnisse mit den bestehenden Befugnissen der Länderpolizeien gleichsetzt und in fahrlässig ungenauer Weise davon spricht, dass "in den meisten Ländern die optische Überwachung von Wohnungen längst Wirklichkeit" sei? Ja, fragt sich nur: Welche optische Überwachung? Von außen? Mit oder ohne Aufzeichnung? Heimlich und/oder nur zur Eigensicherung der Einsatzkräfte? Und "geregelt" kann ebenfalls vieles heißen...

Wenn tatsächlich in den Bundesländern bereits eine präventive, heimliche Videoüberwachung inklusive Videoaufzeichnung in privaten Wohnräumen möglich sein sollte - so wie dies die ARD-Tagesschau suggeriert - mutet es mir nur seltsam an, dass neulich die Polizeichefs der Länder noch vehement genau solch eine gesetzliche Befugnis zum "großen Spähangriff" forderten, wie Spiegel.de berichtet. Nun kann es natürlich sein, dass Spiegel.de sich irrt oder dass die Forderung nach einem "großen Spähangriff" nur von denjenigen Polizeichefs geäußert wurde, in deren Ländern dies noch nicht möglich ist.

Die ARD-Tagesschau legt in ihrer Berichterstattung jedoch auch nahe, dass ein großer Spähangriff auch bereits der Polizei in NRW rechtlich zur Verfügung stünde. Dann frage ich mich, warum dieser Spähangriff nicht bei der Observierung der vermeintlichen Terroristen im Sauerland neulich bereits durchgeführt wurde und warum die Polizeichefs genau diesen Fall mit den "Sauerland-Terroristen" als Begründung heranziehen, mehr Befugnisse im Bereich der Videoüberwachung bekommen zu müssen (siehe oben verlinkter Spiegel.de-Bericht dazu)?

Zur Klärung all dieser Fragen bleibt wohl nichts anderes übrig, als darauf zu hoffen, dass der BKA-Gesetzentwurf irgendwann in seiner letztgültigen Fassung auch den demütigen Untertanen offiziell zur Verfügung gestellt wird. Von der ARD-Tagesschau erhoffe ich mir leider aufgrund früherer Erfahrungen mit dieser Sendung nicht unbedingt weitergehenderen Erklärungen und Aufklärungen zu diesen Ungereimtheiten. Ich lasse mich aber gerne positiv überraschen.

Und wer weitere Infos dazu hat, ob einzelne Länderpolizeien tatsächlich bereits heimlich und zu Präventionszwecken Videoaufzeichnungen längerfristig in den Privaträumen Verdächtiger anfertigen dürfen, den bitte ich um kurze Meldung in den Kommentaren. Danke!

Nachtrag: Die Darstellung, dass die BKA-Videoüberwachung doch im Grunde genommen nichts anderes sei als das, was verschiedene Länderpolizeien heute schon dürften, scheint vor allem aus der Feder des Sprechers des Bundesinnenministers zu stammen. Viele Medien übernehmen diese Sichtweise anscheinend mehr oder weniger so in ihrer Darstellung. Die Frankfurter Rundschau jedoch weist zumindest in einem Kommentar darauf hin, dass die geplanten Befugnisse des BKA sich doch dahingehend unterscheiden von den Videoüberwachungsbefugnissen verschiedener Landespolizeien, dass das BKA auch eben videoüberwachen können soll, wenn eine Straftat noch gar nicht begangen wurde, also präventiv:

[...] sei der Hinweis gestattet, dass die BKA-Kameras der Gefahrenabwehr dienen, also schon auf einen bloßen Verdacht hin und ohne handfeste Beweise für eine Straftat installiert werden können. Im Vergleich zu dem normalen polizeilichen Späheinsatz stellt dies doch einen erheblich tieferen Eingriff in die Unverletzbarkeit der Wohnung dar. (Quelle: FR-Online.de)


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Was wäre eigentlich eine "flächendeckende" Überwachung? Wogegen hilft Videoüberwachung?

Die Befürworter von technisch umfangreichen Überwachungsmaßnahmen, also Maßnahmen wie Online-Durchsuchung, großer Lauschangriff und nun auch Videoüberwachung in Privaträumen, führen als "Argument" immer wieder an, dass ja keine "flächendeckende Überwachung" geplant sei und deshalb die gesetzliche Erlaubnis zu Überwachungsmaßnahmen doch gar nicht so schlimm sei.

Aktuell beispielsweise bei der Diskussion um die neuen Befugnisse für das Bundeskriminalamt, wo Stefan Paris, der Sprecher von Bundesinnenminister Schäuble, die Kritik am BKA-Gesetz genau so zurückweist, wie man bei Süddeutsche.de lesen kann:

Es sei "mitnichten so, dass flächendeckend in diesem Land in Wohnräumen Wanzen oder Kameras installiert werden". (Quelle: Sueddeutsche.de)


Abgesehen davon, dass niemand, wirklich absolut niemand, behauptet oder befürchtet hat, dass das BKA seine Befugnisse dazu verwenden könnte oder würde, eine "flächendeckende" Überwachung zu realisieren (wie soll das überhaupt personell realisierbar sein?)...

Aber ab wann könnte man eigentlich in Deutschland von einer "flächendeckenden" Überwachung mit Wanzen und Kameras in Wohnräumen sprechen? Was könnte man "flächendeckend" nennen bei einem Volk mit geschätzt 80 Millionen Einwohnern? 1000 überwachte Wohnräume wären sicherlich noch nicht "flächendeckend", oder? Gibt es da irgendwelche klaren Definitionsmaßstäbe? Wie wäre es mit 100.000 Wohnräumen oder gar Haushalten? Wäre das flächendeckend? Oder gar erst eine Million Haushalte?

Dass die Verteidiger von mehr Überwachungsbefugnissen immer wieder das Scheinargument anführen, es gehe doch gar nicht um eine "flächendeckende" Überwachung, beweist, wie unehrlich sie die Diskussion führen und wie wenig ernst sie die Bedenken der Gegenseite nehmen.

Einige Leute aus der SPD fordern nun zudem konkrete Darstellungen von Situationen, in denen eine Videoüberwachung in Privaträumen unbedingt nötig sei, in denen also nur allein durch eine Videoüberwachung das Leben von Personen oder der Bestand der Bundesrepublik gerettet werden könne.

Drehbuchautoren von Action-Filmen und Agenten-Thrillern sollten genau aufpassen. Das ergibt sicherlich wunderbares Material für den nächsten James-Bond-Film, wenn die Unionsvertreter demnächst schildern, in welchen lebensnahen und realistischen Situationen nur die Videoüberwachung von Privaträumen die Rettung bringen würde.

Technorati-Tags: , , , , , , , , , , , Stefan Paris

Donnerstag, 17. April 2008

Nun also doch: SPD für Videoüberwachung in Privaträumen

Auch wenn es besserwisserisch klingt: Ich hatte darauf hingewiesen direkt am Tag der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung: Das Urteil war und ist selbst ein trojanisches Pferd. Das neue "Computergrundrecht" nutzt wenig. Schlimmer und schwerer wiegt, dass das Verfassungsgericht in seinem Urteil abrückte von der Überzeugung, dass es einen absolut geschützten Bereich der Privatsphäre gibt, in den der Staat niemals einbrechen dürfe.

Jetzt werden die Folgen dieses Urteils konkret sichtbar. Nicht umsonst jubelte Schäuble damals. Denn bald wird den Sicherheitsbehörden überwachungstechnisch alles erlaubt sein. Wenn die Polizei und die Staatsanwaltschaft und ein Richter meinen, dass da jemand verdächtig ist (Und wodurch kann man nicht alles verdächtig werden! Man schaue nur auf den Fall Andrej H.!), dann soll nach dem neuen BKA-Gesetz alles erlaubt sein: Automatische Rund-um-die-Uhr-Überwachung, sowohl Video als auch Audio, in den Privaträumen von Verdächtigen. Natürlich mitsamt heimlichem Einbruch in die Wohnung von Verdächtigen.

Süddeutsche.de berichtet aktuell als erste Zeitung über den wirklichen Umfang des neuen BKA-Gesetzes, so wie die SPD und die Union es nun anscheinend endgültig ausgehandelt haben: BKA-Gesetz - Geplant: Die totale Überwachung.

Eine Änderung an dem ausgehandelten Gesetzes-"Kompromiss" (der eher so aussieht, als ob Zypries Schäuble tief in die Augen geguckt hat und bei jedem Wunsch Schäubles ein schmachtendes "Ja, ich will" gehaucht hat), so melden andere Medien, sei trotz anderslautender Äußerungen aus den zweiten Reihen der SPD unwahrscheinlich. Der SPD geht es vermutlich schlicht und einfach um den Machterhalt. Die Befürchtung des Machtverlustes der SPD ist ja auch nicht so weit hergeholt, wo doch die Unionsparteien beim derzeitigen Wahlverhalten der Bevölkerung inzwischen immer eine Mehrheit zum Regieren finden - ob mit oder ohne SPD.

Wenn Deutschland auch in der Praxis in ausreichend zuverlässigem Maße ein funktionierender Rechtsstaat wäre, dann könnte man ja noch einwenden, dass die Behörden doch sicherlich trotz der weitreichenden Überweachungsbefugnisse das Verhältnismäßigkeitsprinzip befolgen werden. Sieht man sich aber an, wie die Befugnisse von den Behörden in der Praxis angewendet und missbraucht werden, wird einem nur schlecht. Man gucke nur, wegen welcher Kinkerlitzchen derzeit in Deutschland alles Telefonüberwachungen und Hausdurchsuchungen angeordnet werden und wie überarbeitet die Justiz ist und in welchem Ausmaß die Mittel fehlen, um das Funktionieren des Rechtsstaats auch tatsächlich zu gewährleisten, dann erscheint mir die vielfache Videoüberwachung von eigentlich unschuldigen Bürgern als sicher.

Süddeutsche.de berichtet im oben verlinkten Artikel:

Die Polizei hatte das Abhören in Wohnungen so stark zurückgefahren, weil sie die vom Verfassungsgericht vorgegebene Regelung für nicht praxis-tauglich hielt. Lieber verzichtete man ganz darauf. Das wird sich nun ändern. (Quelle: Sueddeutsche.de)


"Nicht praxis-tauglich" heißt nichts anderes als: Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts machten die Maßnahmen bislang für die Fälle, wo ein nicht so gravierender Verdacht bestand, zu aufwendig für die Polizei. Und das ist es, worum es eigentlich geht beim BKA-Gesetz: Es geht nicht darum, irgendwelche "Schutzlücken" zu füllen, sondern schlicht und einfach darum, dass der Personalaufwand der Polizei bei den Überwachungsmaßnahmen nicht mehr so hoch sein muss. Wenn automatisch erst einmal alles aufgezeichnet werden kann (ob Daten auf dem Computer oder Audio- und jetzt auch Videomitschnitte des Lebens des Verdächtigen) - nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung jetzt möglich - dann müssen Beamte nicht mehr vor Ort live mithören oder mitzuschauen, um die Überwachung dann abzubrechen, wenn der Überwachte private Dinge tut oder bespricht. Das spart Geld.

Geldsparen. Darum geht es. Nicht um Sicherheit. Die Sicherheit ihrer Bürger ist dieser Regierung einen Scheißdreck wert. Denn zur Sicherheit der Bürger gehört auch die Sicherheit vor staatlichem Machtmissbrauch. Und genau dieser Machtmissbrauch wird befördert durch derartige Kompetenzausweitungen für das BKA bei mangelnder Kontrolle und mangelnder Einschränkung und mangelnder Behinderung einer allumfassenden Beobachtung.

Der mangelhaft aufklärenden deutschen Presse, dem Bundesverfassungsgericht und dem deutschen Wähler, der weiterhin SPD und Union wählen wird - egal, was die machen und beschließen - sei Dank.

Nachtrag, 18.04.08: Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass der Gesetzentwurf nach den neuesten Informationen sogar die Videoüberwachung von Privaträumen völlig unverdächtiger Bürger möglichen machen soll, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Verdächtige in den Räumen von unverdächtigen Bürgern aktiv ist. Weitere Informationen dazu beispielsweise bei Netzeitung.de.

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Dienstag, 15. April 2008

BKA, SEK, Bundeswehr... wer hat noch nicht, wer will nochmal?

Manchmal wünsche ich mir, ich könnte auch Karikaturen zeichnen. Karikaturen treten die Eichenholztüren der Ignoranz mit größerem Erfolg ein als aneinander gereihte Wörter. Leider bewegen sich meine Zeichenkünste auf dem Niveau eines Dreijährigen.

Also hier eine "Karikatur" in Worten:

Im Hintergrund ein Verkaufsstand. Darüber ein Transparent mit der Aufschrift "Ausverkauf!". Hinter dem Stand als angebotene Ware: drei Personen mit umgebundenen Schärpen. Auf der Schärpe der ersten Person steht "SEK", auf der Schärpe der zweiten Person "Bundeswehr" und auf der der dritten Person "BKA".

Vor dem Stand links: Der SPD-Fraktionsvorsitzende Struck, der dem libyschen Staatschef Gaddafi einen Schwamm überreicht. Auf dem Schwamm steht "Antiterror-Maßnahmen". Struck sagt zu Gaddafi: "Du darfst unsere Ware leider erst anfassen, wenn du dir etwas das Blut abgewaschen hast, lieber Gaddafi." (Mehr dazu.)

Rechts neben dem Verkaufsstand: Schäuble im Rollstuhl hinter einem kleinen Tischchen. Vor dem Tischchen ein Chinese, der sich zum Tisch hinunterbeugt und einen Vertrag unterzeichnet. Der Chinese hält mit einer Hand eine gefesselte und geknebelte Person hinter sich fest. Schäuble zum Chinesen: "Die BKA-Beamten haben ihnen gefallen? Wie wäre es dann mit unserer neuen Bundeswehr? Fit auch für Einsätze im Inneren!" (Mehr dazu.)

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Sonntag, 13. April 2008

BKA in China: Der anständige Herr Schäuble und seine anständigen Kooperationspartner

Es ist eine Sache, wenn einzelne Bundeswehrsoldaten oder Polizisten inoffiziell und unerlaubt in ihrem Urlaub in Libyen Staatsbedienstete in den Künsten der Gewaltanwendung unterrichten. Es ist eine andere Sache, wenn das Bundesinnenministerium und das Bundeskriminalamt offiziell in China Staatsbedienstete in den Künsten der Gewaltanwendung unterrichten.

Zeit.de berichtet: Zweifelhafte Kooperation: BKA bildet Personenschützer in China aus.

Das Bundeskriminalamt meint, den Vorgang dadurch abwiegeln zu können, indem es betont, dass so etwas doch total alltäglich sei, dass solch eine Zusammenarbeit ein "üblicher Vorgang" sei.

Mord ist auch alltäglich. Dennoch gewöhne ich mich daran irgendwie nicht. Ich bin eben ein empfindliches Seelchen.

Es gibt niemand Ernstzunehmenden, der behautet, China sei ein Rechtsstaat. Es gibt sogar viele, die behaupten, dass das, was China macht, eher als Terrorismus bezeichnet werden kann. Was sagt also diese Zusammenarbeit aus über die Interessen und das Rechtsstaatsverständnis des BKA und des Bundesinnenministers Schäuble?

Das Bundesinnenministerium behauptet laut Zeit.de weiter, dass die BKA-Leute China nur helfen wollten bei den Vorbereitungen der Olympischen Spiele. Was China unter solch einer "Vorbereitung" versteht, und wozu China da das Wissen um den effizienten Einsatz von Polizeigewalt benötigt, konnte man jüngst wieder in einem Artikel der Frankfurter Rundschau nachlesen: China: Eine Welt - ein Alptraum.

Ich wiederhole mich, aber die Frage muss sein: Wieviel braucht es eigentlich noch, bis Schäuble endlich aus dem Amt geworfen wird?

Aber vielleicht steckt hinter dieser Kooperation mit China auf deutscher Seite ja mehr als das pure Interesse, ein paar zusätzliche Kröten zu verdienen und sich lieb zu stellen mit China? Vielleicht ist das BKA ja selbst scharf darauf, im Gegenzug von den Chinesen unterrichtet zu werden in Dingen, die in Deutschland seit dem zweiten Weltkrieg brach liegen? Beispielsweise darin, wie man effektiv und effizient und preiswert Gefangenenlager führt? Die Chinesen haben da eine äußerst interessante Lösung entwickelt: Man vermarktet einfach die Organe der zum Tode Verurteilten und stimmt die "Ernte" (sprich: die Hinrichtungen) ab mit der Nachfrage nach den Organen auf dem internationalen Schwarzmarkt. Mehr dazu.

Zumindest aber ist dieser Umgang der chinesischen Behörden mit unliebsamen Bürgern kein Hinderungsgrund für das BKA und das Bundesinnenministerium, China nicht zu unterstützen. Das BKA wird sich gesagt haben - und damit wohl auch Schäuble selbst: Was ist schon dabei? Diese chinesischen Behandlungsmethoden Gefangener und unliebsamer Personen sind in China halt ganz übliche Vorgänge. Und das, was so üblich ist, das ist in den Augen unseres Bundesinnenministers anscheinend auch immer das, was "anständig" ist und somit nach seinen ethischen Standards okay ist. Ja, ein Philosoph war er halt noch nie, unser Schäuble.

Eigentlich könnte und sollte diese Affaire Schäuble das politische Genick brechen. Aber stattdessen wird nun wieder zu beobachten sein, wie aus purem Machtinteresse in der deutschen Politik und in den angeschlossenen Medien die Sache heruntergespielt werden wird. Wetten?

Politik und ihr Geschäft ist heute so schmutzig wie langweilig, weil berechenbar. Idioten, Zyniker und Geschäftemacher befinden sich derzeit ganz weit oben in Deutschland in den politischen und medialen Machtzentren.

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