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Donnerstag, 18. Juni 2009

Bundestag beschließt Internetzensur: Das Versagen der Demokratie

Der Bundestag hat also heute mit der Mehrheit der SPD- und Unionsabgeordneten beschlossen, dem Bundeskriminalamt (BKA) zu überlassen, weitgehend nach eigenem Ermessen den Zugang zu Internetseiten für deutsche Internetnutzer zu erschweren. Offiziell sollen nur Internetseiten "gesperrt" werden, auf denen Verbrechen an Kindern, speziell kinderpornografische Darstellungen, zu sehen sind.

SPD und Union meinen, so Kinder schützen zu können.

Ich habe beschlossen, in Zukunft keine schlechten Nachrichten mehr zu lesen, in der Hoffnung, so das Böse und Schlechte in der Welt bekämpfen zu können.

Qualifiziertere Wortmeldungen zum Thema gibt es beim "Arbeitskreis Zensur" (AK-Zensur) nachzulesen: AK-Zensur.de.

Hier nur noch einmal zusammengefasst die wesentlichen Kritikpunkte an dem heute vom Bundestag verabschiedeten "Zugangserschwerungsgesetz":

  • Wer wirklich auf der Suche nach kinderpornografischen Darstellungen und Schriften ist, kann und wird Mittel finden, Internetzensurmaßnahmen zu umgehen. Die Wirkung der Sperren ist also äußerst begrenzt.
  • Die Notwendigkeit zur Sperrung solcher Inhalte erschließt sich mir nicht, da es auch bislang kaum möglich war, im Internet versehentlich auf derartige Inhalte zu stoßen.
  • Die Sperren bringen außerdem bedenkliche Nebenwirkungen mit sich. Die bedenklichste Nebenwirkung ist, dass überhaupt erst einmal durch das Gesetz eine technische Infrastruktur bei den Internetzugangsprovidern installiert wird, die den Zugang zu ausgewählten Internetseiten erschwert. Diese Sperrinfrastruktur ist in Deutschland vollkommen neu.
  • Die zweite bedenkliche Nebenwirkung ist, dass eine Behörde, die der Exekutive angehört, nämlich das BKA, die Vollmacht erhält, in eigenem Ermessen zu entscheiden, ob eine Internetseite in ihren Augen kinderpornografisches Material enthält und ob sie dann den Zugang zu dieser Internetseite durch Hinzufügen der Seite auf eine Sperrliste erschweren soll. Diese Arbeit des BKA wird meiner Meinung nach nicht stark genug überwacht.
  • Die dritte bedenkliche Nebenwirkung ist, dass die bislang existierenden Methoden zur Sperrung von Inhalten im Internet nicht genau genug sind. Soll heißen: Man kann im Internet nicht so einfach beispielsweise einzelne, bestimmte Bilder, Fotos oder Textstellen auf einer Internetseite sperren. Es wird immer darauf hinauslaufen, dass man beim Versuch, beispielsweise bestimmte Bilder zu sperren, den Zugang zu einer ganzen Internetadresse und damit zu einer ganzen "Website" (Website ist nicht gleich Webseite!), zu einer ganzen Webpräsenz also, sperren wird. Beim Sperren von Kinderpornografie wird es also zu Kollateralschäden kommen. Ich befürchte, dass es kaum Websites gibt, die als einzigen Inhalt kinderpornografisches Material enthalten. Ich befürchte, dass das meiste kinderpornografische Material, das derzeit überhaupt noch öffentlich sichtbar irgendwo im Internet angeboten wird, meist versteckt unter Massen an legalen Inhalten auf großen Community-Webseiten oder großen Internetforen angeboten wird, auf denen es eben nicht um Kinderpornografie geht, sondern um ganz andere, legale Themen.
  • Die vierte bedenkliche Nebenwirkung ist, dass das BKA anfangen könnte, nicht nur den Zugang zu Websites zu erschweren, auf denen kinderpornografisches Material zu sehen ist, sondern auch den Zugang zu Websites, die wiederum auf Websites verweisen, auf denen kinderpornografisches Material zu sehen ist. Wenn das BKA diese Art der Sperre von verlinkenden Websites anfangen würde, müsste unbedingt immer der Kontext beachtet werden, in dem jemand auf Websites verlinkt, die kinderpornografisches Material anbieten: Hat er nur allgemein auf eine Website verlinkt, die auch kinderpornografisches Material beinhaltet? Oder hat er auf das Material verlinkt als Teil einer Dokumentation oder politischen Auseinandersetzung? Hätte beispielsweise die Whistleblower-Website Wikileaks.org nicht die Internetsperrlisten anderer Länder (die ja Links zu kinderpornografischem Material enthalten) veröffentlicht, wüsste heute niemand, dass auf vielen dieser Sperrlisten überwiegend Internetseiten standen, die eben keine Kinderpornografie enthielten. Sollte also das BKA anfangen, auch Websites zu sperren, die in irgendeiner Form, direkt oder indirekt auf kinderpornografisches Material verlinken, würde das BKA anfangen, äußerst komplexe Entscheidungen mit weitreichenden Folgen zu treffen und umzusetzen.

Die Politik erlaubt dem BKA also nun, weitgehend ohne Aufsicht komplizierte Entscheidungsprozesse durchzuführen und umzusetzen, bei denen Fehlentscheidungen massive Auswirkungen für die gesamte Gesellschaft haben könnten:

A) Die Entscheidung, ob es sich bei einem Inhalt um kinderpornografisches Material handelt, mag - zumindest bei dem sogenannten "harten" kinderpornografischen Material - noch relativ einfach und damit wenig fehleranfällig verlaufen.

B) Als zweiter Schritt muss dann vom BKA entschieden werden, ob die Website, auf der das Material gefunden wurde, auf die Sperrliste kommen soll. Diese Entscheidung ist schon wesentlich komplexer. Es muss beurteilt werden, ob man den Provider der Website schnell erreichen kann und ob dieser dann die Website löscht, damit sie nicht gesperrt werden muss. Es muss beurteilt werden, ob die Sperrung verhältnismäßig wäre, ob also wegen eines kinderpornografischen Bildes beispielsweise der Zugang zu einer riesigen Website, auf denen Millionen von Nutzern Inhalte veröffentlichen (zum Beispiel Blogspot.com, wo dieses Weblog hier gehostet wird) gesperrt werden soll. Es könnte natürlich sein, dass das BKA hier überhaupt keine Abwägungen trifft und sofort jede Website, auf der irgendwo kinderpornografisches Material angeboten wird, sperrt.

Noch schwieriger und komplexer werden die dem BKA zugemuteten Entscheidungsprozesse, wenn bald eventuell nicht mehr nur kinderpornografisches Material auf Sperrlisten landen soll, sondern wenn aus Politik, Wirtschaft und sonstigen Interessenverbänden Forderungen gestellt werden, die neue Zensurinfrastruktur auch zum Sperren weiterer unliebsamer Inhalte einzusetzen (Verstöße gegen das Urheberrecht, Aufrufe zur Gewalt, vermeintlich jugendgefährdende Inhalte wie angebliche "Killerspiele", Glücksspielangebote und so weiter). Jedes Mal müsste das BKA entscheiden, ob...

A) Ein Inhalt in die Kategorie der zu sperrenden Inhalte überhaupt rein gehört und, ob...

B) Die Sperrung der Website, auf der der Inhalt zu finden ist, anschließend überhaupt verhältnismäßig ist.

Bislang überließ man in Deutschland solche Entscheidungen öffentlich tagenden Gerichten. Aber selbst das mehrstufige, öffentliche Gerichtssystem, mit seinen anwaltlichen Vertretungen, Expertenanhörungen und einem genauen Regelwerk zeigte sich in der Vergangenheit häufig beinahe überfordert diese beiden Punkte A) und B) in anderen Kontexten zufriedenstellend zu bewältigen. Beispielsweise bei der Entscheidung, ob in einem Roman die Beschreibungen von Charakteren die Persönlichkeitsrechte von lebenden Personen betrifft (A) und wenn ja, welche Folgen dies hat (B), also ob der Roman als ganzes verboten werden muss oder ob nur bestimmte Stellen im Roman gelöscht werden sollen.

Leider bin ich mir sicher, dass bald viele Gruppen, Politiker und Verbände fordern werden, weitere Inhalte im Internet zu sperren. Nicht, weil das BKA dann so effizient und fehlerfrei all diese Inhalte beurteilen können wird, sondern gerade, weil das BKA dies eben nicht kann. Die Alternative nämlich, also die Durchsetzung ihrer Ansprüche auf dem althergebrachten Weg vor Gericht, ist diesen Gruppen, Politikern und Verbänden nämlich zu anstrengend. Es ist die Anstrengung, die diese Gruppen scheuen und es ist eben nicht die Gerechtigkeit, die sie suchen.

Schaue ich mir den gesamten politischen Prozess an,...

(Manipulierte Umfragen wurden als Beweise für die angeblich breite Befürwortung des Gesetzes veröffentlicht; Ministerinnen belogen die Öffentlichkeit nachweislich mit falschen Zahlen; die Regierung hatte nachweislich und nach eigener Auskunft keine Ahnung über das Ausmaß von Kinderpornografie oder die Wirksamkeit der angedachten Maßnahmen; Sperrbefürworter aus CDU und CSU unterstellten ihren politischen Gegnern, Verbrecher zu sein; alle Experten sprachen sich gegen Sperren aus; die Medien zeigten nur mäßiges Interesse; 130.000 namentlich und öffentlich auftretende Petitenten wurden diffamiert und die Institution des Petitionsausschusses von der Politik schlicht ignoriert und damit diskreditiert und so weiter)

... der nun also heute zum Beschluss des Bundestages geführt hat, eine neue Zensurinfrastruktur in Deutschland aufzubauen, dann befürchte ich, dass es in näherer Zukunft weitere Gruppen, Politiker und Verbände leicht haben werden, weitere Internetinhalte auf Sperrlisten setzen zu lassen, um so die komplexen Entscheidungen über derartige Sperren ganz bewusst dem überforderten BKA zu überlassen statt ordentlichen Gerichten.

Alleine die Tatsache, dass die Politik trotz der Diskussion der vergangenen Wochen das Zugangserschwerungsgesetz heute beschlossen hat, macht deutlich, dass der politische Prozess in Deutschland nicht mehr in der Lage ist rationale Entscheidungen hervorzubringen, die dem gesamtgesellschaftlichen Wohl - unter der Beachtung des Maßstabs der Verhältnismäßigkeit hinsichtlich der Rechte von gesellschaftlichen Einzelgruppierungen - dienen.

Meine Prognose lautet also: Das BKA wird demnächst auch im Auftrag der kleinen Urheberrechte-Verwerterindustrie Internetseiten sperren. Und das BKA wird demnächst auch zur Befriedigung der politischen Geltungssucht von Unionspolitikern vermeintlich jugendgefährdende Inhalte im Internet sperren. Und das BKA wird demnächst auch weiteren Raum für Fehlentscheidungen bekommen, indem es angewiesen wird Glücksspielseiten zu sperren. Und so weiter.

Gerichtsverfahren sind überholt. Heute überlässt man die Arbeit dem BKA und einem dürren Expertenrat, der mal alle paar Monate in ein paar kurzen Sitzungsstunden alibimäßig über die hunderten von Sperrentscheidungen des BKA einen Blick schweifen lässt.

Ich habe rechts unten im Weblog mal einen Counter installiert (aktiviertes Javasript nötig), auf dem ab heute jeder Tag gezählt wird, an dem bislang in Deutschland nur Kinderpornografie gesperrt wird. Mal sehen, wie lange er zählen muss, bis das Zugangserschwerungsgesetz geändert und erweitert wird. Ich befürchte, es wird weniger als 365 Tage dauern.

Mittwoch, 17. Juni 2009

Politiker tun gerne so als ob

Der iranische Wächterrat will ein total überflüssiges Gesetz verabschieden, mit dem ein virtueller Sichtschutz vor schlimme Internetseiten gestellt werden soll. Das schafft die schlimmen Internetseiten zwar nicht aus der Welt und erst recht nicht die Verbrechen, die auf ihnen gezeigt werden, aber zumindest wird so eine schicke, neue Zensur-Infrastruktur aufgebaut bei den Internetprovidern im Land.

Und die Scharia Partei Deutschlands und die Chamenei Diktator Union tun so, als ob sie 10 Tage bräuchten, um ein Wahlergebnis zu überprüfen, dass am Wahltag schon nach zwei Stunden fest stand.

Äh, Moment, da ist mir wohl was durcheinander geraten...

Kann ja mal passieren bei dieser Flut an Nachrichten derzeit über Filterungen und Zensur.

Eines ist beiden Ereignissen jedoch gemein: Oftmals handeln Politiker nicht um Probleme zu lösen, sondern um die Sauereien, die durch ihr Handeln erst entstanden, anschließend möglichst ohne eigenen Gesichtsverlust irgendwie wieder vergessen zu machen bei den Bürgern. Im Iran scheint dies jedoch nicht zu funktionieren derzeit.

In Deutschland jedoch schon. Denn obwohl das Vorhaben von Familienministerin von der Leyen, Internetseiten mit Kinderpornografie durch eine Sperre des Seitenaufrufs - also eben auf der Seite des normalen Internetnutzers und nicht auf der Seite des Kinderporno-Anbieters - zu bekämpfen, von allen Internetexperten und Rechtsexperten als nutzlos und gefährlich entlarvt wurde und obwohl die Alarmrufe von von der Leyen über die massive Verbreitung und die angebliche Suchtwirkung von Kinderpornografie als haltloses Geschwätz entlarvt wurden, wird nichtsdestotrotz ein Sperrgesetz kommen. Die Bürger werden es schlucken. Und das, obwohl die SPD und die CDU sogar befürworten, dass erst gelöscht und dann gesperrt werden soll. Aber das Gesetz muss jetzt halt her. Des gefürchteten Gesichtsverlusts der Politiker wegen. Denn wie sähe das aus, wenn die Parteien einfach sagen würden: Okay, wir haben uns geirrt, war eine blöde Idee... Da haben die Bürgerrechte und die Gewaltenteilung halt Pech gehabt. Und das BKA, die neue Zensurbehörde, freut sich. Wie immer, wenn SPD und CDU Gesetze verabschieden, mit denen sie den Bürger "beschützen" wollen.

Dann muss eben wieder das Bundesverfassungsgericht ran. Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass die nun angedachte Konstruktion eines irgendwie "unabhängigen" Rates, der die Zensurliste des BKA überwachen soll, ausreicht, um dem Standard des Grundgesetzes in puncto Gewaltenteilung und Artikel 5 gerecht zu werden.

Hier wie im Iran sind es also irgendwelche "Räte", die nun dem ganzen Mist einen neuen Anstrich geben sollen.

Ja, es sind halt dumme, extremistische Parteien, mit denen wir es da derzeit noch zu tun haben. Das Glück Deutschlands ist, dass auf Grund dieser Tatsache hierzulande nur das Verfassungsgericht Überstunden machen muss und nicht der normale Bürger auf den Straßen Kopf und Kragen riskieren muss, übernächtigt und heiser.

Fazit: Wie schön wäre es, wenn auch hierzulande die Hälfte der Bevölkerung unter 30 Jahre alt wäre.

Donnerstag, 7. Mai 2009

Die zynische Sündenbock-Politik von SPD und Union

Mir macht eine Politik Angst, die willkürlich ohne Sinn und Verstand harmlose Freizeittätigkeiten unschuldiger Bürger verbieten will. Es ist extrem verantwortunglose Politik, wahllos in das Leben von Bürgern, in diesem Fall in das Leben von Paintball-Spielern, einzugreifen, ihr Leben zu beschränken und sie zu kriminalisieren.

Es gibt keinerlei auch nur irgendwie geartete Hinweise (von Beweisen ganz zu schweigen), dass solche Tätigkeiten wie "Paintball" oder "Laserdrom" für Amokläufe oder sonstige Gewalttätigkeiten verantwortlich sind oder sein könnten. Aber sieht man sich die kritiklose Berichterstattung vor allem im Staatsfernsehen (ARD, ZDF) an, dann scheinen belastbare Argumente neuerdings nicht mehr wichtig zu sein. Es wird jedenfalls nicht gefragt, was beispielsweise Wissenschaftler zu solch einem Verbotsvorstoß sagen.

Es gibt alleine ein paar billige Analogieschlüsse, die als "Beweis" der Schuld von Paintball an Amokläufen herhalten müssen. Analogieschlüsse nach dem Motto:

  • Beim Paintball und beim Amoklauf hat jemand ein Ding in der Hand, mit dem er zielen kann und mit dem er etwas abfeuern kann. Das gleiche trifft jedoch beispielsweise auch auf Sportschützen zu.
  • Beim Paintball und beim Amoklauf gehen die Schützen in Deckung und agieren taktisch. Das gleiche trifft auf viele Mannschaftssportarten zu.
  • Beim Paintball und beim Amoklauf sind andere Menschen die jeweiligen Gegner. Das trifft ebenfalls auf viele andere Spiel- und Sportarten zu.
  • Beim Paintball (bei falscher Ausrüstung oder falschem Umgang) und beim Amoklauf können Menschen verletzt werden. Trifft ebenfalls auf viele andere Tätigkeiten zu.

Soll das als Begründung ausreichen?

Vielleicht sind es außerdem irgendwelche Fantasien, die sich die Politiker von SPD und Union machen über das, was beim Paintball angeblich passiert? Vielleicht stellen sie sich vor, dass Paintball-Spieler extrem aggressiv während ihrer Tätigkeit sind?

Ehrlich gesagt: Ich glaube nicht, dass die Politiker von SPD und Union tatsächlich von oben genannten oder ähnlichen Analogieschlüssen überzeugt sind oder so doof sind, sich bei der Gesetzgebung von ihren Schreckensfantasien leiten zu lassen.

Das würde aber heißen, dass Bosbach und Co. ganz bewusst Gesetze beschließen, von denen sie wissen, dass damit harmlose Tätigkeiten unschuldiger Bürger kriminalisiert werden.

Hier zeigt sich eine zutiefst zynische Einstellung dem Wähler gegenüber. Die Frage ist: Werden die Deutschen so doof sein und den ekelhaften Zynismus hinter dieser Politik tatsächlich nicht bemerken? Werden sie tatsächlich nicht bemerken, wie sie hier hinters Licht geführt werden? Oder werden sie es bemerken und dann in einer ähnlich zynischen Art und Weise achselzuckend hinnehmen, dass mal wieder Rechte einiger Bürger in sinnloser Weise eingeschränkt werden? Werden sie sich sagen: "Ich bin ja nicht betroffen. Ich spiele ja kein Paintball. Mir ist das egal."? Wenn ja, kann man nur sagen, dass sie letztlich die Politik bekommen, die sie verdienen. Das bedeutet aber auch, dass weiterhin und immer mehr Schüler in Amokläufen ihr Leben beenden und kleine gesellschaftliche Gruppen als Sündenböcke herhalten müssen.

Heute Paintball-Spieler, morgen vielleicht...

Wie gesagt: Mir macht das Angst.

Mittwoch, 2. Juli 2008

Gefährliche Gesetzgebung: Konservative EU-Abgeordnete treiben totale Internetüberwachung voran

Und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind anscheinend begeistert von den EU-Plänen, weil so auch gegen Verletzung von Urheberrechten im Internet massivst vorgegangen werden könnte. Aus dem gleichen Grund werden wohl auch die meisten privaten Medien über das, was gerade auf EU-Ebene geplant wird, nicht berichten.

Das Kartell aus Wirtschaft, großen Teilen der Politik und großen Teilen der Medien schlägt gerade unbemerkt vom Bürger und Wähler zu und arbeitet daran, die freie Kommunikation übers Internet in der EU abzuschaffen.

Klingt nach Verschwörungstheorie?

Dann bitte einfach die Berichterstattung bei Heise.de verfolgen. Dort wird zumindest noch berichtet.

Ausschnitt:

Bürgerrechtsorganisationen warnen die Abgeordneten des Europaparlaments vor der Verabschiedung bestimmter Änderungsvorschläge konservativer Abgeordneter für das Telekommunikations-Gesetzespaket, das die EU-Kommission im November vergangenen Jahres vorgestellt hatte. Die entscheidende Abstimmung findet am 7. Juli im federführenden Industrie-Ausschuss (ITRE) des Europaparlaments statt, danach erfolgen noch Abstimmungen im Binnenmarkt-Ausschuss (IMCO). Die Bürgerrechtler zeigen sich vor allem beunruhigt von einer Reihe von Änderungsanträgen seitens britischer Konservativer, die in jüngster Zeit in Umlauf gebracht wurden. Diese wollen die Nutzung "illegaler Inhalte" über ein staatlich lizenziertes Überwachungssystem verhindern. (Quelle: Heise.de)

Dieses Überwachungssystem soll unter anderem darin bestehen, dass Filter der Regierungen bei den Internetprovidern installiert werden und jeglichen Internetdatenverkehr durchleuchten und auf seine "Rechtmäßigkeit" hin bewerten. Internetnutzern, die "unrechtmäßige" Inhalte übers Internet verbreiten, soll der Internetzugang gekappt werden.

Mehr dazu auch in diesem Heise.de-Artikel.

Das werden die anderen EU-Abgeordneten nicht durchgehen lassen? Das erscheint mir leider nicht als sicher, weil die vormals harmlose Gesetzesinitiative trickreich mit ganzen 800 gefährlichen Änderungsvorschlägen aufgeblasen wurde, so dass den anderen EU-Abgeordneten vermutlich gar nicht klar ist, worüber sie da abstimmen.

Auch hier zeigt sich mal wieder wie schon so oft bei Gesetzesinitiativen, die eine Verschärfung der Überwachung zum Inhalt haben, dass der Gesetzgebungsprozess möglichst konfus gestaltet wird, um mit allerlei Tricks zu verheimlichen, was da eigentlich gesetzgeberisch auf den Weg gebracht wird. Man erinnere sich beispielsweise an die Verarschung der Bürger durch die Bundestagsabgeordneten von Union und SPD in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung. Hier wurde von Union und SPD behauptet, man könne ja leider die Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherung nicht verhindern... Oder an das Gesetz, das eine Ausweitung der Speicherfristen öffentlicher Überwachungskameras ermöglichte. Auch hier verarschten Union und SPD die Bürger und den Rest des Parlaments, indem sie die Gesetzesänderung klammheimlich an eine andere Gesetzesinitiative anhefteten, um so eine öffentliche Diskussion darüber zu verhindern.

Überwachung ist nicht populär. Deshalb müssen die Gesetzesinitiativen für mehr Überwachung und weniger Bürgerrechte immer möglichst ohne große öffentliche Diskussion über die Bühne gehen. Schäuble benennt solch eine eigentlich selbstverständliche, öffentliche Diskussion seiner Späh-Pläne dann gerne als "Verunsicherung" der Bürger.

Dieses Mal könnte es wirklich noch besser als früher klappen mit der Nicht-Öffentlichkeit der Gesetzesinitiativen. Denn vermutlich unterstützen auch Lobbyisten der Medien die geplante EU-weite Internetüberwachung aus Eigennutz. Meinen sie doch, dass dadurch Urheberrechtsverstöße unterbunden werden könnten, die sie als Urheberrechteverwerter schädigen.

Wer selbst mehr Öffentlichkeit herstellen will, kann dies versuchen, indem er die Abgeordneten direkt anschreibt. So erreicht man wenigstens die Abgeordneten, denen Demokratie und Meinungsfreiheit noch etwas wert sind und die ansonsten von dem Gesetzesinitiativ-Monster rund um die geplante Internetüberwachung unbedarfterweise hinters Licht geführt würden. Bürgerrechttler haben ein Wiki erstellt, in dem man Tipps und Adressen und Hinweise bekommt, wie man aktiv werden kann, wie man beispielsweise die EU-Abgeordneten warnen kann vor dem Gesetz, dass ihnen am 7. Juli zur Abstimmung vorgelegt werden soll.

Das wirklich Schlimme ist jedoch, dass es überhaupt so weit kommt. Dass also Abgeordnete aus europäischen Demokratien Gesetzesinitiativen vorantreiben, die die faktische Abschaffung der Meinungs- und Zensurfreiheit im Internet bedeuten. Dies wirft ein Schlaglicht auf den labilen Zustand der Demokratien in Europa. Die Feinde der Demokratie sitzen also teilweise - und nicht zu einem unerheblichen Teil - in den Parlamenten selbst. Diese Gesetzesinitiative auf EU-Ebene ist somit ein deutliches Zeichen dafür, dass das System der repräsentativen Demokratie sehr anfällig ist dafür, die demokratische Mitbestimmung der Bürger immer weiter zu minimieren. Denn natürlich ist die Implementierung umfassender Regierungs-Internetfilter, die als "unrechtmäßig" eingestufte Inhalte blockieren sollen, eine extreme Einschüchterungsmaßnahme in Richtung der Bürger.

Nachtrag: Weitere Quellen, die über die EU-Pläne berichten und/oder sie kommentieren:

Netzpolitik.org: Mitmachen: Europaweite Aktion gegen das Telekom-Paket

Ausschnitt:
Das Telekom-Paket wird bisher weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit diskutiert und steht kurz vor der Abstimmung. Wie das immer so ist, haben einflussreiche Lobbyisten über nahe Abgeordnete einige gefährliche Änderungseinträge eingebracht, die vor allem die Freiheit und Offenheit des Internets gefährden (Netzneutralität) und gefährliche Ideen wie Internetsperrungen und mehr Überwachung des Internets über die Hintertür einbauen. In einer gemeinsamen EU-weiten Aktion wollen wir viele Bürger mobilisieren, um bei den Abgeordneten für ein offene Internet zu werben. [...]

Diese Maßnahmen gehen noch weiter als die französischen "graduated response"-Pläne, die auf breite Ablehnung gestoßen war, auch am 10. April im Europäischen Parlament. Aus diesem Grund sind die jüngsten Änderungsvorschläge jetzt, Anfang Juli, wieder auf die Tagesordnung gebracht worden, und die Verfasser verwenden subtile Rhetorik und Querverweise, um den Text schwieriger verständlich zu machen (es werden mehr als 800 Änderungsvorschläge für fünf Richtlinen eingebracht).

"Die Politiker, die sich an diesen Sommermanövern beteiligen, zeigen ihre Missachtung für Europa und ihr Mandat. Sie vertrauen darauf, dass eine Woche vor der Sommerpause schon niemand hinschauen wird, wenn sie das Telekommunikations-Gesetzespaket von seinem ursprünglichen Ziel Konsumentenschutz abbringen. [...]" (Quelle: Netzpolitik.org)


Futurezone.ORF.at: EU-Pläne bedrohen das freie Internet

Ausschnitt:
In einer konzertierten Aktion wollen internationale Medienkonzerne und ihnen nahestehende Abgeordnete noch im Laufe dieses Sommers dafür sorgen, dass das Internet in der EU gefiltert werden kann. [...] Wie eine detaillierte Untersuchung der Politikwissenschaftlerin Monica Horten von der Universität Westminster zeigt, will eine Koalition aus Lobbyisten der US-amerikanischen und französischen Medienindustrie über ihr nahestehende EU-Abgeordnete zahlreiche subtile Änderungen in die umfangreichen Texte der betroffenen fünf Richtlinien einfließen lassen. [...] Der gesamte Datenverkehr im Netz soll systematisch und vollautomatisch überwacht werden. (Quelle: Futurezone.ORF.at)


Handelsblatt-Blog "Indiskretion Ehrensache": Big Brother EU

Ausschnitt:
Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten bei einem Fernsehsender. Und sie haben die Idee für eine wunderbare neue Sendung. Aber die dürfen Sie nicht einfach so zeigen: Erst muss die EU diese genehmigen. [...]

Irrwitzig? Big Brother? Undemokratische Triebe? Völlig undenkbar? Dann kennen Sie die EU nicht gut genug. [...]

Die EU aber will das Thema schnell noch eben durchs Sommerloch peitschen, auf dass niemand es merke. (Quelle: Blog.Handelsblatt.de/Indiskretion)


Welt-Online-Debatte (Don Dahlmann): EU schafft die Netzneutralität ab

Ausschnitt:
Der Provider soll [...] mit in die Verantwortung gezogen werden. Er soll quasi den Datenverkehr per Software abhören und gegebenfalls einschreiten, sollte es zum Beispiel zu einer Copyright Verletzung kommt. Das würde letztlich bedeuten, dass der Provider Filter einsetzen muss, und bestimmte Webseiten gesperrt werden und das er jeden einzelnen Internetuser scharf überwacht. [...]

Da sich die Medien immer noch nicht daran gewöhnt haben, dass große Teile der Politik nicht mehr in Landeshaupstädten gemacht wird, rauscht auch diese Sache an den meisten Leuten vorbei. (Quelle: Debatte.Welt.de)


Ravenhorst: EU-Mafia macht Ernst mit Kontrolle, Regulierung und Überwachung des Internets

Ausschnitt:
Die im Hintergrund von den Lobbies der Medien-Industrie angestoßenen Mechanismen werden in ähnlicher Form seit den 90er Jahren immer wieder gepusht. Auch die Rolle des Internet-Zugangsproviders als Hilfs-Sheriff der Urheberrechte-Verwalter, der Medien-Industrie und des Überwachungsstaates wird von den genannten Kreisen herbeigesehnt und vorangetrieben, seit es mit dem Internet steil bergauf ging.

Neu ist aber, dass nun diese Pläne konkret umgesetzt werden sollen und das auf höchster EU-Ebene, um sie dann wieder auf die nationale Ebene zurückschlagen zu lassen. [...] Für jeden ist etwas dabei, nur nicht für den Kunden und Internetnutzer. (Quelle: Blog.Kairaven.de)


Technorati-Tags: Richtlinie 2002/22/EC, Richtlinie 2002/58/EC, , , , , , , ,

Freitag, 18. April 2008

ARD-Tagesschau irritiert: Geplanter BKA-Spähangriff sei Länderpolizeien bereits möglich

Anders als in allen mir bekannten anderen Medien berichtet die ARD-Tagesschau derzeit auf ihrer Website und in der heutigen 20-Uhr-Ausgabe, dass im weiterhin nicht öffentlichen Entwurf (witzig in diesem Zusammenhang auch Wiefelspütz, der sich über die jetzige öffentliche Aufregung mokiert mit den Worten, dass die Videoüberwachung doch schon lange im Entwurf stand...) zum neuen BKA-Gesetz sich die geplante Videoüberwachung von Wohnräumen angeblich gar nicht unterscheide von dem, was der Polizei bereits in vielen Bundesländern laut dortiger Landespolizeigesetze möglich sei:

Viele Landespolizeien dürfen per Video spähen

In den meisten Ländern ist die optische Überwachung von Wohnungen längst Wirklichkeit. Auf eine FDP-Anfrage antwortete die Bundesregierung im März dieses Jahres: "Die Länderpolizeigesetze sehen (...) überwiegend bereits Regelungen zur optischen Wohnraumüberwachung vor." Beispielsweise regelt das Polizeiaufgabengesetz des Landes Bayern seit den 90er Jahren in den Artikeln 33 und 34 das Ausspähen von Wohnungen per Ton und Video. Auch in Rheinland- Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Hamburg und Brandenburg gibt es vergleichbare Gesetze. Mit der BKA-Novelle soll nun auch das Bundeskriminalamt solche Ermittlungsintrumente an die Hand bekommen. (Quelle: Tagesschau.de)


Nun stellt sich die Frage: Was trifft zu, welcher der folgenden Punkte ist richtig?
  • Ich bin blöd (okay, das ist unstrittig...) und habe bislang nicht mitbekommen, dass es diversen deutschen Länderpolizeien tatsächlich schon gesetzlich erlaubt ist, private Wohnräume präventiv und längerfristig per in den Wohnungen angebrachter, heimlicher Videokameras zu filmen und diese Videos auch aufzuzeichnen. Ich dachte, dies sei bislang höchstens zur Eigensicherung der Polizisten möglich und/oder ohne Videoaufzeichnung. Ansonsten kannte ich bislang nur die Möglichkeit für die Polizei, die Wohnungen von außen zu filmen (beispielsweise Wohnungseingänge). Um die allgemein übliche Videoüberwachung öffentlicher Plätze kann es ja im BKA-Entwurf nicht gehen, wenn man den bisherigen Informationen zum Gesetzentwurf in diversen Medien, denen der Entwurf heimlich zugeschoben wurde, vertrauen darf.
  • Oder im Entwurf zum BKA-Gesetz wird gar nirgends eine heimliche Wohnraumüberwachung per Videoaufzeichnung gefordert?
  • Oder die Tagesschau bringt hier mächtig was durcheinander, wenn sie die für das BKA geplanten Befugnisse mit den bestehenden Befugnissen der Länderpolizeien gleichsetzt und in fahrlässig ungenauer Weise davon spricht, dass "in den meisten Ländern die optische Überwachung von Wohnungen längst Wirklichkeit" sei? Ja, fragt sich nur: Welche optische Überwachung? Von außen? Mit oder ohne Aufzeichnung? Heimlich und/oder nur zur Eigensicherung der Einsatzkräfte? Und "geregelt" kann ebenfalls vieles heißen...

Wenn tatsächlich in den Bundesländern bereits eine präventive, heimliche Videoüberwachung inklusive Videoaufzeichnung in privaten Wohnräumen möglich sein sollte - so wie dies die ARD-Tagesschau suggeriert - mutet es mir nur seltsam an, dass neulich die Polizeichefs der Länder noch vehement genau solch eine gesetzliche Befugnis zum "großen Spähangriff" forderten, wie Spiegel.de berichtet. Nun kann es natürlich sein, dass Spiegel.de sich irrt oder dass die Forderung nach einem "großen Spähangriff" nur von denjenigen Polizeichefs geäußert wurde, in deren Ländern dies noch nicht möglich ist.

Die ARD-Tagesschau legt in ihrer Berichterstattung jedoch auch nahe, dass ein großer Spähangriff auch bereits der Polizei in NRW rechtlich zur Verfügung stünde. Dann frage ich mich, warum dieser Spähangriff nicht bei der Observierung der vermeintlichen Terroristen im Sauerland neulich bereits durchgeführt wurde und warum die Polizeichefs genau diesen Fall mit den "Sauerland-Terroristen" als Begründung heranziehen, mehr Befugnisse im Bereich der Videoüberwachung bekommen zu müssen (siehe oben verlinkter Spiegel.de-Bericht dazu)?

Zur Klärung all dieser Fragen bleibt wohl nichts anderes übrig, als darauf zu hoffen, dass der BKA-Gesetzentwurf irgendwann in seiner letztgültigen Fassung auch den demütigen Untertanen offiziell zur Verfügung gestellt wird. Von der ARD-Tagesschau erhoffe ich mir leider aufgrund früherer Erfahrungen mit dieser Sendung nicht unbedingt weitergehenderen Erklärungen und Aufklärungen zu diesen Ungereimtheiten. Ich lasse mich aber gerne positiv überraschen.

Und wer weitere Infos dazu hat, ob einzelne Länderpolizeien tatsächlich bereits heimlich und zu Präventionszwecken Videoaufzeichnungen längerfristig in den Privaträumen Verdächtiger anfertigen dürfen, den bitte ich um kurze Meldung in den Kommentaren. Danke!

Nachtrag: Die Darstellung, dass die BKA-Videoüberwachung doch im Grunde genommen nichts anderes sei als das, was verschiedene Länderpolizeien heute schon dürften, scheint vor allem aus der Feder des Sprechers des Bundesinnenministers zu stammen. Viele Medien übernehmen diese Sichtweise anscheinend mehr oder weniger so in ihrer Darstellung. Die Frankfurter Rundschau jedoch weist zumindest in einem Kommentar darauf hin, dass die geplanten Befugnisse des BKA sich doch dahingehend unterscheiden von den Videoüberwachungsbefugnissen verschiedener Landespolizeien, dass das BKA auch eben videoüberwachen können soll, wenn eine Straftat noch gar nicht begangen wurde, also präventiv:

[...] sei der Hinweis gestattet, dass die BKA-Kameras der Gefahrenabwehr dienen, also schon auf einen bloßen Verdacht hin und ohne handfeste Beweise für eine Straftat installiert werden können. Im Vergleich zu dem normalen polizeilichen Späheinsatz stellt dies doch einen erheblich tieferen Eingriff in die Unverletzbarkeit der Wohnung dar. (Quelle: FR-Online.de)


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Was wäre eigentlich eine "flächendeckende" Überwachung? Wogegen hilft Videoüberwachung?

Die Befürworter von technisch umfangreichen Überwachungsmaßnahmen, also Maßnahmen wie Online-Durchsuchung, großer Lauschangriff und nun auch Videoüberwachung in Privaträumen, führen als "Argument" immer wieder an, dass ja keine "flächendeckende Überwachung" geplant sei und deshalb die gesetzliche Erlaubnis zu Überwachungsmaßnahmen doch gar nicht so schlimm sei.

Aktuell beispielsweise bei der Diskussion um die neuen Befugnisse für das Bundeskriminalamt, wo Stefan Paris, der Sprecher von Bundesinnenminister Schäuble, die Kritik am BKA-Gesetz genau so zurückweist, wie man bei Süddeutsche.de lesen kann:

Es sei "mitnichten so, dass flächendeckend in diesem Land in Wohnräumen Wanzen oder Kameras installiert werden". (Quelle: Sueddeutsche.de)


Abgesehen davon, dass niemand, wirklich absolut niemand, behauptet oder befürchtet hat, dass das BKA seine Befugnisse dazu verwenden könnte oder würde, eine "flächendeckende" Überwachung zu realisieren (wie soll das überhaupt personell realisierbar sein?)...

Aber ab wann könnte man eigentlich in Deutschland von einer "flächendeckenden" Überwachung mit Wanzen und Kameras in Wohnräumen sprechen? Was könnte man "flächendeckend" nennen bei einem Volk mit geschätzt 80 Millionen Einwohnern? 1000 überwachte Wohnräume wären sicherlich noch nicht "flächendeckend", oder? Gibt es da irgendwelche klaren Definitionsmaßstäbe? Wie wäre es mit 100.000 Wohnräumen oder gar Haushalten? Wäre das flächendeckend? Oder gar erst eine Million Haushalte?

Dass die Verteidiger von mehr Überwachungsbefugnissen immer wieder das Scheinargument anführen, es gehe doch gar nicht um eine "flächendeckende" Überwachung, beweist, wie unehrlich sie die Diskussion führen und wie wenig ernst sie die Bedenken der Gegenseite nehmen.

Einige Leute aus der SPD fordern nun zudem konkrete Darstellungen von Situationen, in denen eine Videoüberwachung in Privaträumen unbedingt nötig sei, in denen also nur allein durch eine Videoüberwachung das Leben von Personen oder der Bestand der Bundesrepublik gerettet werden könne.

Drehbuchautoren von Action-Filmen und Agenten-Thrillern sollten genau aufpassen. Das ergibt sicherlich wunderbares Material für den nächsten James-Bond-Film, wenn die Unionsvertreter demnächst schildern, in welchen lebensnahen und realistischen Situationen nur die Videoüberwachung von Privaträumen die Rettung bringen würde.

Technorati-Tags: , , , , , , , , , , , Stefan Paris

Donnerstag, 17. April 2008

Nun also doch: SPD für Videoüberwachung in Privaträumen

Auch wenn es besserwisserisch klingt: Ich hatte darauf hingewiesen direkt am Tag der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung: Das Urteil war und ist selbst ein trojanisches Pferd. Das neue "Computergrundrecht" nutzt wenig. Schlimmer und schwerer wiegt, dass das Verfassungsgericht in seinem Urteil abrückte von der Überzeugung, dass es einen absolut geschützten Bereich der Privatsphäre gibt, in den der Staat niemals einbrechen dürfe.

Jetzt werden die Folgen dieses Urteils konkret sichtbar. Nicht umsonst jubelte Schäuble damals. Denn bald wird den Sicherheitsbehörden überwachungstechnisch alles erlaubt sein. Wenn die Polizei und die Staatsanwaltschaft und ein Richter meinen, dass da jemand verdächtig ist (Und wodurch kann man nicht alles verdächtig werden! Man schaue nur auf den Fall Andrej H.!), dann soll nach dem neuen BKA-Gesetz alles erlaubt sein: Automatische Rund-um-die-Uhr-Überwachung, sowohl Video als auch Audio, in den Privaträumen von Verdächtigen. Natürlich mitsamt heimlichem Einbruch in die Wohnung von Verdächtigen.

Süddeutsche.de berichtet aktuell als erste Zeitung über den wirklichen Umfang des neuen BKA-Gesetzes, so wie die SPD und die Union es nun anscheinend endgültig ausgehandelt haben: BKA-Gesetz - Geplant: Die totale Überwachung.

Eine Änderung an dem ausgehandelten Gesetzes-"Kompromiss" (der eher so aussieht, als ob Zypries Schäuble tief in die Augen geguckt hat und bei jedem Wunsch Schäubles ein schmachtendes "Ja, ich will" gehaucht hat), so melden andere Medien, sei trotz anderslautender Äußerungen aus den zweiten Reihen der SPD unwahrscheinlich. Der SPD geht es vermutlich schlicht und einfach um den Machterhalt. Die Befürchtung des Machtverlustes der SPD ist ja auch nicht so weit hergeholt, wo doch die Unionsparteien beim derzeitigen Wahlverhalten der Bevölkerung inzwischen immer eine Mehrheit zum Regieren finden - ob mit oder ohne SPD.

Wenn Deutschland auch in der Praxis in ausreichend zuverlässigem Maße ein funktionierender Rechtsstaat wäre, dann könnte man ja noch einwenden, dass die Behörden doch sicherlich trotz der weitreichenden Überweachungsbefugnisse das Verhältnismäßigkeitsprinzip befolgen werden. Sieht man sich aber an, wie die Befugnisse von den Behörden in der Praxis angewendet und missbraucht werden, wird einem nur schlecht. Man gucke nur, wegen welcher Kinkerlitzchen derzeit in Deutschland alles Telefonüberwachungen und Hausdurchsuchungen angeordnet werden und wie überarbeitet die Justiz ist und in welchem Ausmaß die Mittel fehlen, um das Funktionieren des Rechtsstaats auch tatsächlich zu gewährleisten, dann erscheint mir die vielfache Videoüberwachung von eigentlich unschuldigen Bürgern als sicher.

Süddeutsche.de berichtet im oben verlinkten Artikel:

Die Polizei hatte das Abhören in Wohnungen so stark zurückgefahren, weil sie die vom Verfassungsgericht vorgegebene Regelung für nicht praxis-tauglich hielt. Lieber verzichtete man ganz darauf. Das wird sich nun ändern. (Quelle: Sueddeutsche.de)


"Nicht praxis-tauglich" heißt nichts anderes als: Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts machten die Maßnahmen bislang für die Fälle, wo ein nicht so gravierender Verdacht bestand, zu aufwendig für die Polizei. Und das ist es, worum es eigentlich geht beim BKA-Gesetz: Es geht nicht darum, irgendwelche "Schutzlücken" zu füllen, sondern schlicht und einfach darum, dass der Personalaufwand der Polizei bei den Überwachungsmaßnahmen nicht mehr so hoch sein muss. Wenn automatisch erst einmal alles aufgezeichnet werden kann (ob Daten auf dem Computer oder Audio- und jetzt auch Videomitschnitte des Lebens des Verdächtigen) - nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung jetzt möglich - dann müssen Beamte nicht mehr vor Ort live mithören oder mitzuschauen, um die Überwachung dann abzubrechen, wenn der Überwachte private Dinge tut oder bespricht. Das spart Geld.

Geldsparen. Darum geht es. Nicht um Sicherheit. Die Sicherheit ihrer Bürger ist dieser Regierung einen Scheißdreck wert. Denn zur Sicherheit der Bürger gehört auch die Sicherheit vor staatlichem Machtmissbrauch. Und genau dieser Machtmissbrauch wird befördert durch derartige Kompetenzausweitungen für das BKA bei mangelnder Kontrolle und mangelnder Einschränkung und mangelnder Behinderung einer allumfassenden Beobachtung.

Der mangelhaft aufklärenden deutschen Presse, dem Bundesverfassungsgericht und dem deutschen Wähler, der weiterhin SPD und Union wählen wird - egal, was die machen und beschließen - sei Dank.

Nachtrag, 18.04.08: Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass der Gesetzentwurf nach den neuesten Informationen sogar die Videoüberwachung von Privaträumen völlig unverdächtiger Bürger möglichen machen soll, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Verdächtige in den Räumen von unverdächtigen Bürgern aktiv ist. Weitere Informationen dazu beispielsweise bei Netzeitung.de.

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Mittwoch, 9. April 2008

Neues Gesetz mit Nebenwirkungen - Warum IP-Adresssammler bald Musikverlage gründen werden

Viele Anbieter von Webseiten oder Dienstleistungen via Internet speichern bekanntlich die IP-Adressen ihrer Besucher und Nutzer. Beispielsweise Google (Blogspot.com gehört auch zu Google). Aber auch viele private Website-Betreiber speichern leider immer noch die IP-Adressen ihrer Besucher.

IP-Adressen verraten, aus welcher Region oder Stadt der IP-Adressenbesitzer kommt und wie lange er wo unterwegs war. Ein Dienstleister wie Google könnte theoretisch Surfer mittels der IP-Adressen über viele Webseiten und Websites hinweg verfolgen. Google jedoch käme beispielsweise theoretisch auch an die IP-Adresse von Surfern, die überhaupt nicht Google nutzen. Denn Google verkauft Werbebanner. Und viele Websites binden diese Werbebanner wiederum in ihre Webseiten ein. Jeder Surfer, der Werbung sieht, hat somit eventuell, ohne es zu merken, auch dem Anbieter des Werbebanners (beispielsweise Google) seine aktuelle IP-Adresse mitgeteilt. Ob aktuell von Werbebanner-Anbietern tatsächlich IP-Adressen von Surfern längerfristig gespeichert werden, ist mir unbekannt.

Wäre ich Google (oder ein anderer großer Suchmaschinenbetreiber oder Werbebanner-Anbieter) würde ich demnächst zusätzlich zu den vielen Unternehmungen noch in ein völlig neues Geschäftsfeld einsteigen: Musik. Denn ein Musikverlag könnte bald in Deutschland der Schlüssel sein, der Türöffner sein, um diese vielen gespeicherten IP-Adressen mit den realen Personendaten, also den Namen der Surfer, zu verbinden.

Union und SPD wollen nämlich übermorgen ein Gesetz beschließen, nach dem die Musikindustrie direkt einen Richter bitten kann, dass Internet-Provider die Adressdaten von Kunden rausrücken müssen, die in Tauschbörsen Urheberrechtsverletzungen begangen haben. So wäre für die Musikindustrie nicht mehr der Umweg über die Staatsanwaltschaften nötig, die bislang erst immer ein Strafverfahren eröffnen mussten, im Zuge dessen die Musikindustrie dann eventuell an die Adressdaten der Urheberrechtsverletzer kam. Golem.de berichtet über das neue Gesetz.

Mit den nach dem neuen Gesetz leichter zugänglichen Adressdaten der Websurfer ließen sich also schneller Schadensersatzansprüche gegenüber den Urheberrechtsverletzern durchsetzen. Dafür mag man ja eventuell sogar noch Verständnis aufbringen. Richtig problematisch wird dieser relativ einfache Zugang der Musikindustrie zu diesen Daten jedoch, wenn diese Daten, also wer wann mit welcher IP im Internet surfte, in die Hände von Leuten gelangen, die eine riesige Datenbank haben, in der für einen langen Zeitraum genauestens aufgezeichnet ist, welche IP-Adressen welche Internetseiten besuchten. Könnten Besitzer umfangreicher IP-Datenbanken diese IP-Adressen mit vollständigen Personendaten verbinden, wäre das der Traum professioneller Datensammler und der Albtraum für die Verbraucher.

Dieses zusätzliche Datenschutz-Risiko gehen Verletzer von Urheberrechten also demnächst in Deutschland ein. Ob dieses allgemein größere Risiko der "Raubkopierer" Opfer von Datenschutzverletzungen zu werden sich dann jedoch mildernd auf die gegen sie erhobenen Schadensersatzansprüche auswirkt, wage ich zu bezweifeln.

Ein unredlich handelnder Musikverlag könnte natürlich auch versuchen, gleich ganze IP-Adressbereiche vor einem Richter fälschlicherweise als angebliche "Raubkopierer" anzukreiden, nur um so an noch umfassendere Datensätze zu kommen.

Mal sehen, wie lange es also dauert bis zur Gründung von "Google Records". Der Name wäre zudem schön zweideutig. Womit ich natürlich nicht behaupten will, dass Google dann tatsächlich solcherart in Erfahrung gebrachte Personendaten illegal weiterverwenden würde.

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Sonntag, 6. April 2008

Das Zeug, das die im Bundesinnenministerium so zu sich nehmen, hat seltsame Nebeneffekte

Das Bundesinnenministerium sagt, dass derjenige, der in eine Badewanne voll Wasser steigt, nicht automatisch bade. Erst wenn derjenige sich auch schrubbt und etwas Badezusatz verwendet, könne man davon sprechen, dass man ein Bad genommen hat.

Ja, das sagt das Bundesinnenministerium.

Taz.de:

Inzwischen will das Innenministerium auch einen eher konventionellen Zugang zum Computer zulassen. Danach würde sich ein Polizeitechniker mit einem Dietrich Zugang zur Wohnung verschaffen, um vor Ort die Software auf den Computer aufzuspielen.

Das Justizministerium sieht darin jedoch eine heimliche Wohnungsdurchsuchung, die vom Grundgesetz nicht gedeckt wäre. Da der Polizeitechniker nicht weiß, wo der Computer steht, muss er möglicherweise in alle Räume schauen oder auch in Taschen und Schränke.

Das Innenministerium teilt diese Einschätzung nicht, so die Informationen der taz. Demnach würde die Wohnung nicht "durchsucht", sondern nur "betreten". (Quelle: Taz.de)


Und die im Grundgesetz eigentlich festgeschriebene "Unverletzlichkeit der Wohnung"? Ach, ich verstehe: Man wohnt ja nicht auf dem Fußboden - also da, wo die Polizisten mit ihren dreckigen Schuhen hintreten. Und man wohnt auch nicht im Flur, den die Polizisten auf dem Weg zum Arbeitszimmer oder Wohnzimmer oder Schlafzimmer oder Küche (wo halt der Computer steht) durchschreiten müssen.

Halt! Da geht's in den Keller! Und wie es da aussieht, das wollen Sie bestimmt nicht sehen. Hier entlang bitte! Ja, meine Wohnung ist sehr verwinkelt. Vorsicht! Das Gemälde! Warum haben Polizisten auch alle so breite Schultern? Ja, ich habe einen Haufen Schuhe. Ja, die stehen hier alle im Flur, weil ich woanders keinen Platz habe. Na, Sie haben doch lange Beine, da können Sie doch drüber steigen. Nicht die Türen so knallen! Weil das Fenster in der Küche auf ist, gibt es hier immer einen Zug. Der Nachbar oben schläft noch und ich will es mir mit dem nicht verderben, verstanden? Also schön leise sein. Na, der schöne weiße Teppich im Wohnzimmer ist jetzt wohl hin... Na, egal, geht ja um die Sicherheit von diesem Dingens, na, äh, ach ja, Deutschland. Da muss ein Teppich schon mal dran glauben. Teppich oder träum ich gilt hier halt nicht. Ja, an der Lampe stößt sich jeder neue Besucher erstmal den Kopf. Das hält die aber aus. So. Der Computer? Ach ja, nebenan. Bitte nicht das schmutzige Geschirr beachten. Ich komme ja auch nicht so einfach unangemeldet in ihre Wohnung. So, nun nur noch durchs Schlafzimmer. Ich hatte doch gesagt, dass die Wohnung verwinkelt ist. Hallo. Das ist Herbert. Der schläft immer da. Ja, konnten Sie nicht wissen, dass der da ist. Er ist taub und hört das Klingeln nicht und den besonderen Klingelknopf zum Betätigen der Lichtklingel haben Sie ja nicht gedrückt. *Knacks* Was machen Sie denn da am Schrank? Und wer soll das jetzt bezahlen? Sie sind doch heimlich hier! Wie soll ich denn nachher wissen, wer mir die Schranktür bezahlt? So. Nun sind wir da. Der Computer. Wie der an gemacht wird? Sollten Sie das nicht wissen? Da tut sich nichts? Tja, kein Wunder. Ist ja auch kaputt. Oder vielleicht besonders gesichert? Wer weiß. Aber ich nutze das Teil eh kaum. Eher schon mein Notebook. Und das habe ich unterwegs immer mit. Also so wie jetzt. Denn ich bin ja gar nicht da. Sie verwüsten, ich meine natürlich: betreten meine Wohnung ja ganz alleine. Die kleine Stiftkamera im Flur haben Sie aber nicht bemerkt, oder? Ist 'ne ganz einfache Installation für wenige Euro. Macht automatisch ein Foto, wenn jemand durch den Flur geht.

Nur im Badezimmer waren Sie nicht. Denn Sie wollten die Wohnung ja nicht "durchsuchen", also beispielsweise nach anwesenden Menschen. Durchsuchen dürfen Sie ja nicht. Sondern nur "betreten". Vielleicht war ich ja also doch da und hab von ihrer ganzen Betreterei nur nichts mitbekommen, weil ich immer während des Badens laut Musik auf dem Kopfhörer habe. Und auf dem Weg aus dem Bad trete ich dann nach einer Stunde Dauerbaden im Schlafzimmer auf die für mich rätselhafterweise plötzlich auf dem Teppich liegenden Scherben der zerdepperten Schranktür und blute den Teppich voll und wundere mich, dass meine Wohnung ein Eigenleben zu führen scheint. Ich friere. Vom Baden kommt's aber nicht, denn ich habe mich schon abgetrocknet. Ich glaube, ich brauche eine neue Wohnung. Fühle mich nicht mehr wohl hier.

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Mittwoch, 27. Februar 2008

Bundesverfassungsgericht gibt grünes Licht für Entwicklung neuer, staatlicher Überwachungswaffen

Na, toll. Da hat es sich Karlsruhe ja schön einfach gemacht.

Ein neues Grundrecht, das speziell die Privatsphäre der Daten auf Computern schützt, ist so überflüssig wie ein Grundrecht, das speziell die Bedürfnisse beispielsweise von Kindern schützen soll. Privatsphäre und Kinderrechte sind bereits - theoretisch zumindest - ausreichend als schützenswert im Grundgesetz definiert. Es ist natürlich schön, dass das Bundesverfassungsgericht jetzt dies noch einmal in Bezug auf die Privatsphäre klargestellt hat. Mehr als eine Klarstellung dessen, was bislang schon gültig war, ist meiner Meinung nach das postulierte neue "Computer-Grundrecht" jedoch nicht.

Letztlich kommt es bekanntlich auf den praktischen Umgang des Staates mit diesen Grundrechten an. Das ist das eigentliche Problem. Hier liegt die eigentliche Gefahr.

Ich kann deshalb den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts nur als eine Art Ablenkungsmanöver verstehen. Vielleicht möchte man mit dem postulierten neuen Grundrecht davon ablenken, dass man so nun auch den Zugriff des Staates auf das "ausgelagerte Gehirn" der Bürger erlaubt. Denn die Daten auf den privaten Computerfestplatten umfassen mittlerweile so intime und umfangreiche Details, dass das Anzapfen der Festplatte vermutlich noch mehr Einblicke in einen Menschen ermöglicht, als wenn man tatsächlich das Gehirn eines Menschen direkt anzapfen könnte. Und dieser Zugriff darf laut Karlsruhe also sogar heimlich erfolgen. Und das sogar präventiv, wenn "bestimmte Tatsachen" auf eine mögliche Gefahr hinweisen, die jedoch noch nicht einmal in der näheren Zukunft zu drohen braucht. Von diesen nicht näher bezeichneten "bestimmten Tatsachen" hängt also letztlich der Schutz unserer Grundrechte ab. Soll heißen: Meint eine Sicherheitsbehörde, dass da irgendwo eine Gefahr drohen könnte und sie deshalb mal ein wenig präventiv losschnüffeln sollte, dann kann sie das letztlich auch nach diesem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichts tun. Sie muss ausgeschnüffelte private Daten zwar anschließend löschen, darf sie nicht verwerten, aber das macht den zuvor erfolgten Einbruch in die Privatsphäre nicht rückgängig.

Hier zeigt sich leider eine eklatante Abkehr des Bundesverfassungsgerichts von seiner bisherigen Rechtssprechung! Beim Urteil zur akustischen Wohnraumüberwachung forderte es noch, dass die Überwacher das Abhören sofort und direkt einstellen müssten oder gar nicht erst damit beginnen dürften, wenn davon auszugehen ist, dass der Inhalt des Gespräches hauptsächlich privater Natur sein würde. Frau Leutheusser-Schnarrenberger führt dies in einem äußerst lesenswerten Kommentar aus. Die Erhebung selber galt dem Bundesverfassungsgericht damals also als verboten. Im Falle der Überwachung "informationstechnischer Geräte" dürften laut des neuen Urteils des Bundesverfassungsgerichts jetzt anscheinend jedoch Ermittler erst einmal alle Daten einer Festplatte präventiv ausforschen und kopieren. Nur nachträglich als privat identifizierte Daten dürften nicht weiterverwertet werden. Hier hat das Bundesverfassungsgericht also anscheinend dem Drängen von Schäuble und Co. massiv nachgegeben. Das Eindringen in den absolut geschützten Privatbereich ist nach dem heutigen Urteil also weit weniger tabu als zuvor. Das ist eine herbe Niederlage für den Datenschutz, für die bürgerlichen Freiheitsrechte und somit für die Demokratie in Deutschland.

Ach ja, einen Richtervorbehalt soll es auch noch geben für die Online-Durchsuchungen. Der Richtervorbehalt also, das Placebo des Rechtsstaates. Völlig wirkungslos, wie man gerade in jüngster Zeit anhand der vielen, maßlosen Hausdurchsuchungen sehen kann, wo schon der Streit um eine Rechnung über 70 Euro oder schlicht irgendwelche haltlosen Gerüchte zu Hausdurchsuchungen führen können - jeweils abgesegnet von irgendeinem überarbeiteten Richter, der in Bayern beispielsweise gerade einmal zwei Minuten Zeit hat, um sich mit den Anliegen der Staatsanwaltschaft zu beschäftigen.

Ich sehe also weiterhin die Gefahr, dass ein ausufernder Präventionswunsch staatlicher Sicherheitsbehörden die Freiheit im Land erstickt. Auch das neue Urteil des Bundesverfassungsgerichts zieht hier keine klaren Grenzen, sondern lässt Schäuble und Co. einen weiten Interpretationsspielraum. Auch in Zukunft werden also Bürger vom Staat verfolgt werden, wenn sich die Sicherheitsbehörden aus ihrem immer größer werdenden Datenberg irgendwelche Verdächtigungen zusammenreimen. Je mehr Daten sie haben, desto eher lassen sich Verdächtigungen konstruieren. Ein überarbeiteter Richter wird das Verdächtigungsspiel der Sicherheitsbehörden im Zweifelsfall kaum durchschauen.

Bislang trafen solche Verdächtigungen nur linke Gruppierungen, die - mit Hilfe beispielsweise des unsäglichen Paragraphen 129a - bis aufs letzte Hemd ausgeforscht wurden. Zumindest sperrt der deutsche Staat bislang noch nicht in großem Umfang wahllos Leute einfach ein (es sei denn man ist Soziologe und schreibt im Internet über Gentrifizierung). Aber auch der Verlust jeglicher Privatsphäre wirkt traumatisierend auf Betroffene und wird viele andere abschrecken, sich politisch zu betätigen.

Das Bundesverfassungsgericht lässt also das Tor, durch das der Staat noch stärker als bislang die Privatsphäre seiner Bürger verletzen darf, offen. Es hebt mal kurz den warnenden Zeigefinger - das war's aber auch schon.

Da kann man nur hoffen, dass bei den nächsten Wahlen eine linksradikale Regierung an die Macht kommt, die die staatlichen Schnüffel-Befugnisse einmal gegen das rechtskonservative Lager einsetzt. Vielleicht wachen diese Leute dann auf.

Gut wäre das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung nur gewesen, wenn darin gestanden hätte, dass folgende Kombination niemals erlaubt ist: Zugriff auf private Daten auf Festplatten UND heimlicher Zugriff UND Zugriff nur bei Verdacht (Prävention), dass eine Straftat eventuell in naher oder ferner Zukunft möglich sein könnte.

Aber alles drei hat Karlsruhe erlaubt und somit der Demokratie in Deutschland einen schweren Nackenschlag versetzt, dessen Auswirkungen wir alle freilich erst schleichend in den nächsten Jahren zu spüren bekommen werden.

Der Staat kann also weiter aufrüsten gegen einen kaum sichtbaren, eher imaginierten als tatsächlich vorhandenen Feind namens "Terrorist". Um den Missbrauch dieser neuen staatlichen Waffen gegen die Bürger zu verhindern, kann man nur politisch dafür werben, dass der Präventionsgedanke in seiner heutigen ausufernden Version eine Gefahr für den Rechtsstaat darstellt.

Denn es ist wie in den USA: Dort verteidigen die Bürger ihr Recht auf Waffenbesitzt mit dem Argument, dass bei einem Waffenverbot dann ja nur die Bösen illegal Waffen besitzen würden - und übersehen dabei, dass alleine das Vorhandensein von Waffen zu ihrer Anwendung führt - egal ob der Waffenbesitzer zu den "Guten" oder den "Bösen" zählt. Gelegenheit macht eben Diebe. Gelegenheiten in Form vorhandener Schusswaffen erzeugen Tote durch Schusswaffen. Gelegenheiten durch vorbereitete Schnüffelwerkzeuge erzeugen den totalen Polizei- und Überwachungsstaat. Mit "Gelegenheiten" meine ich dabei: Gegebenheiten, Vorraussetzungen, Möglichkeiten, technische Ausstattungen.

Das Karlsruher Urteil ist so leider gleichzusetzen mit einem grünen Licht für die Entwicklung neuer, staatlicher Überwachungswaffen.

Bleibt die Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht zumindest bei der Vorratsdatenspeicherung dem Schnüffelstaat wesentlich eindeutiger die rote Kelle zeigt.

Nachtrag: Mark Seibert scheint zu einer ähnlichen Einschätzung zu kommen wie ich. In den Kommentaren in Udo Vetters Lawblog wird auch heftig diskutiert, ob das Urteil nun eher positiv oder eher wenig hilfreich ist. Jens Ferner stellt fürs kommende Wochenende einen ausführlichen Blog-Eintrag in Aussicht, in dem er versuchen will für den juristischen Laien das Urteil zu erläutern. Bis dahin verweist er auf einen Kommentar von Heribert Prantl bei Süddeutsche.de, aus dem ich kurz zitieren möchte:

Gleichwohl läßt aber das Bundesverfassungsgericht in seiner nicht nur juristisch, sondern auch technisch kundigen Entscheidung die staatliche Online-Durchsuchung zu, aber nur unter strengen Voraussetzungen; sie hätten aber noch strenger sein können - und müssen. [...] Das höchste Gericht hat die neue Schutzbedürftigkeit des Internet-Bürgers erkannt: Der Artikel 10, der das Fernmeldegeheimnis schützt, tut dies nur für den laufenden Telekommunikationsverkehr. Der Artikel 13, der die Unverletztlichkeit der Wohnung schützt, schützt nicht vor der Infiltration der Computer.

Und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt nur einzelne Daten, nicht aber die Gesamtheit von Dateien und Informationen, wie sie im PC gespeichert sind. Diese Schutzlücke hat das Verfassungsgericht mit dem neuen Grundrecht geschlossen. Der PC gilt, weit mehr als das Telefon, mehr sogar als Wohnung und Schlafzimmer, als Inbegriff der Privatheit. (Quelle: Süddeutsche.de)


Heribert Prantl sieht also Lücken geschlossen durch das Gesetz. Für den Juristen mag sich dies so darstellen, aber für mich als juristischen Laien galt es bislang als selbstverständlich, dass das Grundgesetz nicht nur "Daten", sondern auch "Dateien" schützt und dass ein staatlicher Einbruch in die Wohnung, um heimlich einen Computer zu verwanzen, auch bereits eindeutig ein Verstoß gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung ist. Mein Computer steht zumindest innerhalb meiner Wohnung und nicht draußen vor der Tür.

Schade finde ich zudem, dass sich das Bundesverfassungsgericht hat anscheinend beeindrucken lassen von dem Vortrag mancher Leute, die behaupten, das Mittel der Online-Durchsuchungen sei absolut notwendig. Andere behaupten jedoch, dass es diese Notwendigkeit nicht geben würde, beispielsweise der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar in einem Interview mit Heute.de:

heute.de: Brauchen wir Online-Durchsuchungen, um Terroranschläge in Deutschland zu verhindern?

Schaar: Ich denke: nein. Das Instrument der Online-Durchsuchungen kann nicht isoliert betrachtet werden. Der Staat verfügt bereits über einen großen Instrumentenkasten. Ich glaube nicht, dass er noch eine weitere Methode braucht. Der Staat kann zum Beispiel die Telekommunikation überwachen, Computer beschlagnahmen und er kann das Internet durchsuchen. Da bedarf es meiner Meinung nach nicht noch zusätzlicher Instrumente. Vielmehr sehe ich eine Vollzugslücke. Es fehlen schon jetzt die Kapazitäten, um die Daten alle auszuwerten. Außerdem bedeutet das verstärkte Anhäufen von Daten nicht, dass dadurch ein Erkenntnisgewinn erzielt wird. (Quelle: Heute.de)
(via Ravenhorst)

Mutig und richtig wäre es gewesen, wenn das Bundesverfassungsgericht klarer gesagt hätte, dass eine technische Durchführung einer Online-Durchsuchung immer zu einer Verletzung des Kernbereichs der Privatsphäre führen muss (schließlich kann niemand entscheiden, welche Dateien privater Natur sind und welche nicht, bevor man sie nicht gesichtet hat) und dass diese spezielle Form der Verletzung der Privatsphäre angesichts vieler anderer technischer Ausforschungsmöglichkeiten des Staates deshalb letztlich immer unverhältnismäßig ist - vor allem, wenn sie heimlich geschieht und vor allem, wenn sie zudem auf Verdachtsbasis zur Prävention geschieht.

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Dienstag, 12. Februar 2008

Bundesrat wird vermutlich umfangreiche Überwachung von Flugpassagieren verabschieden - Protestaktion des AK-Vorratsdatenspeicherung

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft dazu auf, dass jeder Bürger ein Fax an seinen Ministerpräsidenten schicken soll.

Es geht mal wieder um einen der jetzt schon üblichen Angriffe der Politiker von SPD und Union auf das Grundgesetz und unsere freiheitlich, demokratische Grundordnung.

Dieses Mal geht es um die geplante Speicherung auch aller Daten bei Flügen von EU-Bürgern zwischen EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern. Es handelt sich hier also um eine selbständige Initiative aus der EU und nicht (offiziell zumindest nicht) um eine Anfrage aus den USA.

Aus der Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung:

Nach der totalen Protokollierung der Telekommunikation will EU-Innenkommissar Frattini nun die Flugreisen sämtlicher europäischer Bürger verdachtsunabhängig registrieren und 13 Jahre lang in Datenbanken aufbewahren lassen. Erfasst werden sollen sämtliche Flüge zwischen Europa und Nicht-EU-Staaten. Am Freitag, den 15. Februar entscheiden die Ministerpräsidenten der Länder, ob die Bundesregierung dem Vorhaben zustimmen soll oder nicht [1]. [...] Trotz der entgegen stehenden Vorgaben des Grundgesetzes will der Innenausschuss sogar eine 10-jährige staatliche Vorhaltung sämtlicher Flugbewegungen und persönlicher Daten von Flugpassagieren erreichen. Dazu gehören Wohnadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Adresse und Telefonnummer am Zielort, Zahlungsdaten einschließlich Kreditkartennummer, Reiseverlauf, Essen und alle zu einer Mietwagen- oder Hotelbuchung gehörenden Daten (sogenannte "Passenger Name Records" oder "PNR") [3]. (Quelle: Vorratsdatenspeicherung.de)


Der AK Vorratsdatenspeicherung stellt für die Protest-Aktion die Kontaktdaten und einen Musterbrief zur Verfügung.

Die Bundesregierung behauptet, die Daten würden bei der Terrorismusbekämpfung helfen. Für diese Behauptung existieren keinerlei belegbare Fakten. Jeder Psychologe wird bestreiten, dass man auf Grund solcher Flugpassagier-Daten stichhaltige Aussagen über geplantes Verhalten von Menschen tätigen kann. Zur Prävention taugt das alles nicht. Das ist reines Sicherheits-Voodoo, was unsere Politiker hier veranstalten. Unstrittig ist jedoch, dass derartige Daten die Bürger im Nachhinein wieder ein gewaltiges Stück transparenter und somit hilfloser dem Staat gegenüber machen. Der Staat weiß immer mehr. Der Bürger jedoch immer weniger, wo was von wem wie lange und in welchem Umfang über ihn gespeichert wird oder abrufbar ist. Die zwangsläufige Folge dieser Situation: der Staat hat immer mehr Einfluss, der Bürger immer weniger.

Worauf läuft dies hinaus? Richtig: auf eine Diktatur. Denn dort weiß der Staat alles, dort hat der Staat die totale Kontrolle und die Bürger keine mehr.

SPD und Union sollten sich endlich ehrlich machen. Sie wollen die Diktatur. Wir wissen das. Wozu noch das Spielchen? Denn natürlich wird auch diese Speicherung der Flugpassagierdaten vom Bundesverfassungsericht wieder rückgängig gemacht werden.

SPD und Union sollten endlich die Masken fallen lassen. Dann kann der Wähler bei der nächsten Wahl entscheiden, ob er die Präventions-Diktatur will. Dann soll er sie halt wählen, die Demokratiegefährder von SPD und Union. Und dann könnte man sich auch die laufende Zurückweisung der Politik von SPD und Union durch das Bundesverfassungsgericht sparen. Muss diese ständige Zurechtweisung durch das Bundesverfassungsgericht SPD und Union nicht langsam selbst extrem nerven?

Jede erneute Zurückweisung des Bundesverfassungsericht heißt nichts anderes als: SPD und Union sind gegen die Verfassung.

Wenn SPD und Union jedoch endlich offen zugeben würden, dass sie die Präventions-Diktatur wollen und die Wähler sie anschließend wählen, könnten die mit einem solchen antidemokratischen Wahlprogramm gewählten Parteien das Bundesverfassungsgericht nach der nächsten Wahl abschaffen. Auf diese Weise kämen sie schneller ans Ziel ihrer Politik. Es sollte also auch im Interesse von Union und SPD sein, endlich mit offenen Karten zu spielen.

Und ich und viele andere wüssten endlich, woran wir sind und könnten die Pläne zur Auswanderung schneller und schmerzloser umsetzen, statt sich mit einem langsamen Abschied von Deutschland herumzuquälen.

Bleibt nur die Frage: Wohin?

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Montag, 7. Januar 2008

Jugendgewalt? Ich habe die Lösung!

Bei der jährlichen Krawallveranstaltung der CSU im wilden Bad Kreuth, soll laut Süddeutsche.de gesagt worden sein, dass die SPD selbst zu einem Sicherheitsrisiko würde, wenn sie nicht wie die Union härtere Strafen im Jugendstrafrecht unterstütze:

Landesgruppenchef Peter Ramsauer forderte die SPD auf, offenkundige Defizite bei der Inneren Sicherheit zu beheben. Wenn die SPD bei der Verschärfung des Jugendstrafrechts nicht mitgehe, mache sie "sich selbst zu einem Sicherheitsrisiko in Deutschland". [...] CSU-Chef Erwin Huber forderte die SPD ebenfalls zum Einlenken beim Jugendstrafrecht auf: "Wenn sich die SPD hier verweigert, dann macht sie sich schuldig an der inneren Sicherheit in Deutschland." Die jüngsten Gewalttaten zeigten, dass die Gesetze nicht ausreichten. (Quelle: Süddeutsche.de)


Ob die CSU dann demnächst die SPD aus Deutschland ausweisen wird?

Viel interessanter als dieser CSU-Angriff gegen die SPD ist jedoch der anscheinend tatsächlich ernst gemeinte Glaube der CSU, dass es irgendwo an den Gesetzen einen Mangel geben würde und dass dieser Mangel zu Gewalttaten führen würde. Soweit ich die CSU verstehe (nicht einfach, ich weiß), meint sie damit vor allem, dass härtere Strafen zu weniger Gewalttaten führen würden.

Manche Experten meinen es würde ausreichen, dass es überhaupt eine Strafe gibt (bei Jugendlichen: dass die Strafe schnell auf die Tat folgt - was heute schon möglich wäre) und dass die Höhe der Strafe nicht so ausschlaggebend sei. Ist ein Verhalten mit Strafen bedroht, nehme - mehr oder weniger unabhängig von der Höhe der Strafe - die Häufigkeit dieses Verhaltens ab, einfach weil die meisten "normalen" Bürger nicht straffällig werden wollen. Ganz egal, ob sie für ihr Verhalten also nur 6 Monate oder 1 Jahr bekämen, die meisten Menschen würden schon bei der Androhung von 6 Monaten Haft auf kriminelles Handeln verzichten. Nur ein kleiner Rest, der würde sich sagen: Pah, 6 Monate? Das ist doch nichts! Ich höre erst mit meinem kriminellen Verhalten auf, wenn 1 Jahr Haft droht!

Die wirklichen, wahren Experten von der Union, die sagen jedoch, dass es doch aber Wischiwaschi-Politik sei, nichts gegen diesen kleinen Rest zu unternehmen, der sich von niedrigen Strafen nicht beeindrucken lässt. Je mehr Strafe, desto weniger Gewalttäter! Das scheint ihr Motto zu sein.

Und ich sage, es ist Wischiwaschi-Politik, dann immer nur in kleinen Schritten die Strafen wieder mal etwas zu erhöhen, denn irgendwelche Gestalten werden sich auch von einem Jahr mehr Haft, oder dann von zwei oder drei oder zehn Jahren mehr Haft nicht beeindrucken lassen. Soll man gegen diesen Rest an Gewalttätern dann etwa wieder nichts machen?

Dabei liegt die Lösung so nahe! Hört doch auf mit diesen jährlichen Anhebungen der Strafhöhe! Erspart uns dieses immer wiederkehrende politische Theater! Warum nicht gleich und sofort die Todesstrafe für jedes Verbrechen, ja für jeden Gesetzesverstoß einführen? Todesstrafe also für Körperverletzung, Todesstrafe für Widerstand gegen die Staatsgewalt, Todesstrafe für Steuerhinterziehung, für zu schnelles Fahren, für Handy am Steuer und für Rauchen in der Nichtraucherzone. Dann wäre die Abschreckung maximal und - nach Logik der Union - die Kriminalität minimal. Die "Politik" der inneren Sicherheit "à la Union" hätte ihr Ziel erreicht, wäre an ihr Ende gekommen und bräuchte sich nur noch darum zu kümmern, dass die vielen Leichen ordnungsgemäß entsorgt werden.

Dann würde endlich Ruhe herrschen und Deutschland wäre endlich, endlich, endlich sicher.

Wir hätten dann zwar ein verschärftes "Rentner-Problem", weil Rentner vermutlich proportional seltener straffällig werden als die jüngere Bevölkerung, aber man bräuchte den Eintritt ins Rentenalter ja anschließend einfach auch nur als einen Verstoß gegen ein neu zu schaffendes Gesetz ("Das Überschreiten des 67igsten Lebensjahres ist verboten") zu definieren und schon wäre man auch dieses Problem los.

Und natürlich bin ich nicht der erste (irgendwann mal via Alarmschrei.de gefunden), der diesen Einfall hatte. Hier auch noch der Link zur Homepage dieses berühmten Vordenkers.

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Sonntag, 23. Dezember 2007

Musikindustrie testet, was unsere Politiker von Meinungsfreiheit halten

Gut, dass wir die Musikindustrie haben. So kann sich jetzt jeder EU-Bürger ein eigenes Bild davon machen, wie wichtig unseren Politikern solche Dinge wie Meinungsfreiheit, Rezipientenfreiheit und informationelle Selbstbestimmung sind.

Die Musikindustrie hat nämlich einmal spaßeshalber auf EU-Ebene den Politikern einen Vorschlag unterbreitet, der auf die gesamte Filterung des gesamten Datenverkehrs im Internet hinauslaufen würde. Bei den Internetprovidern würde eine mächtige Filter- und Zensur-Infrastruktur aufgebaut werden, die so "Urheberrechtsverletzungen" ausfindig machen soll. Jedes Datenpaket würde dabei zunächst geprüft werden, ob es eventuell Dinge enthält, die der Musikindustrie nicht passen. Fehler passieren bei solchen Filterungen natürlich absolut nie. Und ein Missbrauch für andere Zwecke ist natürlich auch völlig ausgeschlossen. Und wenn einmal Daten an der Weitervermittlung behindert werden, obwohl sie keine Urheberrechte verletzten - ja mei, das ist dann halt das Opfer, das jeder Bürger bringen muss, damit die technisch völlig überflüssig gewordene Musikindustrie wirtschaftlich weiter leben kann.

Heise.de berichtet, dass einzelne EU-Abgeordnete den Vorschlag der Musikindustrie, das ganze Internet vollständig zu filtern, tatsächlich aufnehmen und daraus bereits ein Positionspapier gezimmert haben:

Die spanische Kulturpolitikerin hat den Filteransatz aufgegriffen und in einen Änderungsantrag (PDF-Datei) für die Empfehlungen (PDF-Datei) des Industrieausschusses für den Bono-Bericht eingebaut. Ursprünglich ging es der Berichterstatterin in dem Gremium, Neena Gill, allein um einen unkonkreten Ansatz, "die kritische Angelegenheit des geistigen Eigentums neu zu überdenken". Der federführende Kulturausschuss des EU-Parlaments soll nun Mitte Januar darüber entscheiden, ob ein Aufruf zum Filtern des Internet auf Providerebene mit in das Empfehlungspapier aufgenommen werden soll. (Quelle: Heise.de)


Der Vorschlag der Musikindustrie wurde bereits von der wachsamen Electronic Frontier Foundation scharf kritisiert.

Der Vorschlag der Musikindustrie kann also als eine Art Testballon angesehen werden. Mit ihm kann jetzt jeder Bürger nachvollziehen, wie anti-demokratisch die EU-Politiker eingestellt sind. Je nachdem wie weit und wie verbreitet der Vorschlag der Musikindustrie von Politikern aufgegriffen wird, wird man anschließend sagen können, wie weit eine gefährliche anti-demokratische Haltung (denn letztlich geht es um die Beschneidung der Meinungsfreiheit bei den Vorschlägen der Musikindustrie) unter den Politikern verbreitet ist.

Die konservative spanische Abgeordnete und frühere Kulturministerin ihres Landes, Pilar del Castillo Vera, die den Vorschlag der Musikindustrie aufgegriffen hat, setzt sich damit eindeutig an die Spitze der anti-demokratischen EU-Politiker derzeit.

Ich kenne auch schon den nächsten Vorschlag der Musikindustrie. Es gibt nämlich noch eine große Gefahr, die das Überleben der eigentlich im Internetzeitalter technisch überflüssig gewordenen Musikindsutrie gefährden könnte: Die Politiker selbst. Denn es könnte ja sein, dass Politiker ins Amt gewählt werden, die den Wünschen der Musikindustrie nicht mehr hörig sind. Und das darf ja nicht sein. Da würde ja das "Urheberrecht" beschädigt werden. Da kann es zur Rettung der Musikindustrie also nur eine Lösung geben: die Abschaffung von Wahlen. Und auch dafür, da bin ich mir sicher, würden sich einige hirnzerbröselte EU-Politiker finden lassen.

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Samstag, 8. Dezember 2007

Polizeichefs attackieren jetzt auch mit neuen Überwachungsforderungen das Grundgesetz

Eigentlich hatte ich vor, auch noch einen Artikel zu schreiben über die unmöglichen Antworten, die die Bundesregierung auf eine kleine, parlamentarische Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zur sogenannten "Quellen-Telekommunikationsüberwachung" gegeben hatte. Ich wollte mich aufregen darüber, dass die Bundesregierung es für völlig okay hält, wenn Polizeibeamte zum Zwecke der Überwachung von verschlüsselten Voice-over-IP-Telefongesprächen einfach heimlich in die Wohnung von Verdächtigen eindringen und dass dieses Eindringen angeblich mit der vom Gesetz garantierten "Unverletztlichkeit der Wohnung" nichts zu tun habe. So als ob die Beamten sich von der Wohnungstür direkt zum Computer teleportieren könnten, wie Kai Raven so trefflich schreibt, und nicht nach links und rechts schauen würden in der Wohnung und nur schnell die Schnüffelsoftware auf dem Computer installieren würden und das war's.

Dieses Spiel mit Interpretationen darüber, was die Unverletzlichkeit der Wohnung ist, ist zutiefst unwürdig für eine Regierung, die angeblich die Freiheitsrechte seiner Bürger schützen will. Entweder Sex oder kein Sex, entweder man betritt die Wohnung heimlich und verletzt dabei die Grenzen und Rechte des Wohnungsinhabers, oder man bleibt draußen. Wenn das kein Beispiel für das von George Orwell beschriebene "Zwiedenken" ist, dann weiß ich auch nicht. Verrückter als dieses Verdrehen einfacher Wahrheiten durch die Bundesregierung ist höchstens noch das - wie immer - lärmende Schweigen und stumme Echo, das derartige Äußerungen der Bundesregierung in den deutschen Medien hervorruft. Da muss der aufmerksame Beobachter doch zu dem Schluss kommen, dass hier nicht alles mit rechten Dingen zugeht.

Aber bevor man sich noch über die eine Sache richtig aufregen kann, folgt schon der nächste Klopper. Dieses Mal ausnahmsweise nicht von Schäuble und Merkel, sondern von den höchsten Polizeichefs Deutschlands.

So sollen die Chefs der deutschen Landeskriminalämter und natürlich Jörg Ziercke, Chef des Bundeskriminalamtes, nun auch den sogenannten "Großen Spähangriff" auf Wohnungen, sprich heimliche Videokameras in Wohnungen, gefordert haben, sowie auch die präventive Telefonüberwachung von Leuten, die noch überhaupt gar keiner Tat verdächtigt werden. Außerdem soll ihrer Meinung nach die Überwachung von Internetcafés intensiviert werden und der Einsatz von W-Lan-Catchern bundesweit möglich werden.

Spiegel.de berichtet über einen Bericht, der ab Montag in der Tote-Holz-Ausgabe vom Spiegel zu lesen sein wird.

Die Polizeichefs verlassen mit ihren Vorschlägen natürlich ganz klar den Boden des Grundgesetzes. Um das festzustellen, reicht es schon, die Urteilsbegründungen des Bundesverfassungsgericht zum "Großen Lauschangriff" zu kennen. Liest man die, wird auch deutlich, dass auch eine Änderung oder Erweiterung des Grundgesetzes kaum dazu führen kann, einen "Großen Spähangriff" zu realisieren, denn in jedem Fall wäre bei einem Großen Spähangriff noch mehr als beim Großen Lauschangriff die Würde des Menschen bedroht. Die ist jedoch als oberstes zu schützendes Gut im Artikel 1 des Grundgesetzes unabänderlich festgezurrt.

Natürlich könnte man das Grundgesetz als Ganzes abschaffen. Und genau darauf zielen meiner Meinung nach letztlich die diversen Vorstöße von bestimmten Ministern der Bundes- und Länderregierungen und von bestimmten Behördenchefs ab. Michael Stolleis hat es in einem Artikel bei Online-Merkur.de trefflich beschrieben, wie die neue Doktrin von einem angeblichen "Grundrecht auf Sicherheit" darauf abzielt den freiheitlichen Rechtsstaat letztlich abzuschaffen. Wir leben also in immer gefährlicher werdenden Zeiten. Und zwar nicht wegen irgendeines Terrorismus von Außen, sondern wegen eines Terrorismus von Innen, aus dem "Apparat" heraus. Hier wird mit dem Feuer gespielt. Und das Feuer haben nicht die Bürger, die für Freiheitsrechte und Rechtsstaat und Datenschutz einstehen, angezündet.

Geschichte wiederholt sich also. Wie bei der Weimarer Republik wird der Staat als zu schwach dargestellt und als hilflos dargestellt von den Feinden der Demokratie - einhergehend mit der Forderung, Rechtsstaat und Demokratie abzuschaffen, um angebliche Sicherheit herzustellen.

Das ganz praktische Problem bei den nun von den Polizeichefs geforderten Überwachungsbefugnissen lautet: Jeder normale Bürger kann sehr schnell durch dumme Zufälle oder übertriebenes Vorgehen der Behörden in ein Netz von Verdächtigungen geraten und müsste dann nach den Plänen dieser "ehrenwerten" Herren einen umfassenden Angriff auf seine persönliche Integrität, sein Selbstbild, seine Würde, sprich auf das, was ihn als Menschen ausmacht, hinnehmen. Man könnte auch von einer Folter durch Überwachung sprechen, deren traumatische Wirkung dann voll zur Entfaltung käme, wenn der Verdächtige erfährt, dass der Staat wochenlang oder gar monatelang in jede seiner Poren geblickt hat.

Worin bestünde noch der Unterschied zwischen einem Leben in einer voll überwachten Wohnung und dem Leben in einer Gefängniszelle? Ach, richtig: in der Gefängniszelle hat man mehr Privatsphäre und mehr Rechte. Man weiß da nämlich zumindest um seine Situation und kann anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und sich aktiv gegen seine Situation wehren. Wohl dem, der also schnell eingesperrt wird und wehe dem, gegen den nur schwache Verdächtigungen vorliegen und der deshalb über Monate heimlich intensiv überwacht wird, um so handfestere Beweise gegen ihn zu sammeln.

Weil nach der Einführung derartiger Überwachungsmethoden die tatsächliche Schwellenhöhe für den Einsatz der Methoden anschließend erheblichen Schwankungen unterliegt (man beachte nur den exorbitanten Anstieg der Telefonüberwachungen in Deutschland in den letzten zehn Jahren), wird alleine die Existenz der Möglichkeit, dass der Staat Bürgern jeglichen Rückzugsraum, jegliche Privatsphäre entziehen kann, schweren Schaden im Verhältnis normaler Bürger zu ihrem Staat anrichten.

Denn Privatsphäre ist kein Luxus, sondern sie ist eine wesentliche Bedingung für ein selbstbestimmtes Leben. Sie ist eine wesentliche Bedingung dafür, dass ich mich als autonomes Wesen erlebe. Sie ist die Bedingung, dass ich mir selbst gegenüber und anderen Menschen gegenüber ein bestimmtes Bild meiner Person aufbauen kann. Ein Mensch, der beständig in der Öffentlichkeit steht oder sich beständig überwacht wähnt (er braucht noch nicht einmal tatsächlich überwacht zu werden!), entwickelt langfristig ganz unzweifelhaft psychische Störungen, weil er keine Kontrolle mehr hat über einen wichtigen Teil seines Lebens, oder weil er meint, darüber keine Kontrolle mehr zu haben. Psychologen wissen, dass die eigene Identität von jedem Menschen aktiv hergestellt wird. Identität ist nicht einfach da, sie wird konstruiert. Eine selbstbestimmte Identität kann nur aufgebaut werden, wenn man auch die Macht über die Grenzen seiner Privatsphäre hat. Das erlebt spätestens jeder Mensch als heranwachsender Jugendlicher und das erzeugt unter anderem die bekannten Spannungen zwischen Kindern und Eltern. Wenn Teenager also anfangen, ihre Privatsphäre und ihre Identität unabhängig von den Eltern zu bestimmen. Privatsphäre macht das Erwachsensein, sprich das selbstbestimmte Leben aus und damit einen Großteil der Würde jedes Menschen.

Wer derartige Vorschläge macht wie unsere Polizeichefs, den fordere ich schlicht auf wegen seiner Ignoranz gegenüber der Wichtigkeit der Privatsphäre fürs Menschsein doch einfach einmal umzuziehen in den Zoo und sich wie die Affen in eine Unterkunft mit einer großen Glaswand an einer Wandseite einquartieren zu lassen, durch die dann alle Zoobesucher einen beim Wohnen und Leben zugucken können. Vielleicht wird ihm dann die Bedeutung der Privatsphäre als Fundament einer freiheitlichen Gesellschaft deutlicher.

Was für ein furchtbares Land, in dem Polizeichefs, vermutlich ohne Konsequenzen fürchten zu müssen, derartige Vorschläge machen!

Das wirklich Schlimme ist aus meiner Sicht, dass diese Vorschläge überhaupt gemacht wurden. So als ob die Polizeichfes nicht wüssten, dass ihre Vorschläge niemals am Bundesverfassungsgericht vorbei kämen. Diese Vorschläge sind also die pure Provokation. Ich befürchte, dass genau diese Provokation gewollt ist. Dass es also gar nicht wirklich um die Realisierung der vorgeschlagenen neuen Polizeibefugnisse geht (weil utopisch vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Großen Lauschangriff), sondern dass die Provokation selbst das eigentliche Ziel ist.

Vielleicht wollen die Polizeichefs bewusst das Vertrauen der Bürger in die Polizei unterminieren. Ich befürchte, dass hier eine ganz bewusste Strategie der Destabilisierung des Staates verfolgt wird - vielleicht mit Rückendeckung einiger Unions-Minister.

Der Bürger wird sich wegen dieser haltlosen Forderungen nach immer mehr Überwachung und immer weitergehenden Polizeibefugnissen nicht sicherer fühlen. Im Gegenteil. Meine Eltern beispielsweise wollen das gar nicht hören, wenn ich ihnen mal wieder eines dieser Beispiele erzähle, bei denen die Polizei über die Stränge schlug. So wie neulich in Bayern, als ein Sondereinsatzkommando das Haus einer Familie stürmte, weil die Polizei aufgrund vager Gerüchte gehört hatte, dass der Familienvater eventuell für einen Farbklecks am Geburtshaus des Papstes verantwortlich sein könnte. Es schaudert meine Eltern. Man merkt ihnen ihre Angst an.

Das Spiel geht also wie folgt: Die Bürger fühlen sich durch die Reden und Taten unserer Sicherheitsbehörden und "Sicherheits"-Politiker verunsichert. Diese Verunsicherung wird dann sogleich jedoch paradoxerweise wieder zum Kraftstoff für die Unterstützung noch weitergehender Befugnisse für die Sicherheitsbehörden. Ein sich selbst verstärkender Kreis, an dessem Ende die weitgehende Abschaffung bürgerlicher Freiheitsrechte steht. Hier zeigt sich ein Mechanismus, durch den sich eine Demokratie mit tatwilliger Unterstützung großer Bevölkerungsmehrheiten selbst abschafft.

Die verrückten Vorschläge der Polizeichefs sollten also spätestens jetzt all diejenigen aufrütteln, die bislang immer noch dachten, dass das Tamtam um Bundestrojaner und Vorratsdatenspeicherung und um Schäubles Vorschläge und Aussagen zur präventiven Tötung von Verdächtigen oder zur angeblichen Unausweichlichkeit von Guantanamo und all die anderen Vorschläge nur ein parteipolitisches Profilierungsspielchen war.

Es geht also bei der Frage um mehr Befugnisse für Polizei und Geheimdienste um nichts weniger als die Zukunft der Demokratie in Deutschland.

Nachtrag: (Via Antiterror.Blog.de) Das Bundeskriminalamt fordert jetzt wohl auch noch zusätzlich zum oben dargestellten Maßnahmenkatalog die heimliche Wohnungsdurchsuchung, wie Taz.de berichtet:

Stellen Sie sich vor, Sie kommen nach Hause. Der Sessel scheint aber nicht genau da zu stehen, wo er immer steht. Und die Zahnbürste liegt links vom Zahnputzbecher statt wie üblich rechts. War da etwa jemand in der Wohnung? Bisher konnte man ausschließen, dass die Polizei heimlich die Wohnung durchsucht hat [...]. Die Argumente für die heimliche Durchsuchung sind die gleichen wie für die geplante heimliche Ausspähung von Computer-Festplatten. Man würde gerne sofort wissen, was in der Wohnung zu finden ist, ohne aber den Verdächtigen und seine möglichen Hintermänner bereits zu warnen. Und wenn die Polizei sogar bald via Spionagesoftware auf Computer in der Wohnung zugreifen kann, warum sollte sie dann nicht erst recht mit einem Dietrich in die Räume eindringen und mal in den Schreibtisch und unters Bett schauen dürfen. Schließlich ist so ein Einbruch technisch ja viel einfacher. (Quelle: Taz.de)


Diese letzte Forderung komplettiert das Bild, das schon durch die weiter oben erwähnten Vorschläge sichtbar wurde. Die unrechtsstaatliche, undemokratische Einstellung der deutschen Polizeichefs kann kaum mehr überdeckt werden. Eigentlich wäre die sofortige Entlassung bis spätestens Montag Mittag fällig - aber die Vorschläge folgen ja der inhaltlichen Linie bestimmter einflussreicher Politiker in Deutschland. Ich kann mir jedoch keinen Bürger mit Restverstand vorstellen, der derartige Polizeibefugnisse begrüßen würde.

Die Vorschläge der Polizeichefs stellen eine gefährliche Eskalationsstufe dar. Man kann nur hoffen, dass sich dadurch bestimmte Hitzköpfe nicht provozieren lassen. Denn genau solch eine Wirkungsweise dieser polizeilichen Provokationen könnte manchem politischen Hasardeur nicht unwillkommen sein. Der Rest der vernunftbegabten Politiker sollte aufpassen, dass ihnen die Situation nicht entgleitet, falls Teile der Politik sich die unverantwortlichen Vorschläge der Polizeichefs zu eigen machen sollten.

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