Dienstag, 1. Mai 2007

Google-Bildersuche listet auch reine Textseiten als "Treffer" auf

Gerade entdecke ich anhand eines Referrers meines Statistiktools, dass die Google-Bildersuche auch Webseiten als "Treffer" aufführt, die überhaupt nicht das gesuchte Bild enthalten. Es reicht schon, einen Textlink auf ein Bild zu setzen (also ohne Einbinden des verlinkten Bildes in die eigene Webseite, ohne Image-Tag also), um in der Google-Bildersuche als "Treffer" aufgelistet zu werden. Sehr seltsam, finde ich. War das schon immer so?

Noch deutlich wird das, wenn man zum Beispiel bei der Google-Bildersuche nach "Schieflage" und "Anstand" sucht. Der erste Treffer führt zu diesem Weblog hier, was natürlich einerseits logisch ist, da ich ein Bild namens "Anstand.gif" in einem Weblog-Eintrag verlinkt hatte. Aber andererseits auch verwirrend ist, denn das in der Google-Bildersuche gezeigte Bild wird hier ja nirgends gezeigt.

Ob diese Präsentation der Suchergebnisse sinnvoll ist für eine Bildersuchmaschine? Schnallt der Google-Suchrobot tatsächlich nicht, dass ein Link auf ein Bild nicht begleitet wird von einem Image-Tag? Da sollte Google vielleicht die Usability verbessern und das Suchergebnis nicht so präsentieren, als ob das per Textlink verlinkte Bild auf der als "Treffer" aufgelisteten Webseite irgendwo zu sehen wäre. Denn Google betitelt den Suchtreffer, also die Internetseite, die das Bild angeblich beinhalten soll, auf der aber das Bild gar nicht zu sehen ist, mit den Worten: "Unten sehen Sie das Bild im Originalzusammenhang auf der Seite...". Und das stimmt nicht.

Mal sehen, wann der erste Anwalt, der diesen Fehler von Google nicht bemerkt und sich nicht die Mühe macht, tatsächlich mit eigenen Augen zu kontrollieren, ob eine von der Google-Bildersuche präsentierte Webseite auch tatsächlich das Bild enthält, Abmahnschreiben losschickt, weil er fälschlicherweise meint, eine Internetseite, die per Textlink auf ein Bild irgendwo verlinkt, hätte das Bild unter Verletzung des Urheberrechts in die eigene Internetseite eingebaut. Könnte lustig werden. Fragt sich nur für wen: Für den Anwalt oder den Abgemahnten?

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