Samstag, 13. Oktober 2007

Wie umfangreich erschnüffelt BKA Surfverhalten der Bundesbürger?

Wenn - wie ja bekannt geworden ist - das BKA die IP-Adressen der Besucher der BKA-Website speichert und anschließend bei den Internetprovidern anhand dieser IP-Adressen in Erfahrung bringt, welchen Personen diese IP-Adressen zugeordnet sind, weil das BKA schlicht davon ausgeht, dass der Besuch der BKA-Website bereits einen klaren Anfangsverdacht etabliert, der das Ausschnüffeln rechtfertigt, was heißt das eigentlich?

Es heißt, dass das BKA genauso jederzeit beispielsweise bei Google anfragen kann und Google bitten kann, alle IP-Adressen herauszurücken von Personen, die beispielsweise nach bestimmten Chemikalien oder nach Informationen zur "Militanten Gruppe" oder zu sonstigen, angeblich verdachtsauslösenden Begriffen via Google gesucht haben.

Es heißt, dass das BKA genauso jederzeit beispielsweise bei Amazon anfragen kann und Amazon bitten kann, alle IP-Adressen herauszurücken von Personen, die beispielsweise bestimmte, "verdächtige" Bücher bestellt haben.

Das gleiche gilt für Ebay, Yahoo, Anbieter von Social-Bookmarking-Dienste, Internet-Communities, Websites von Zeitungen, Fernsehen, Radio und so weiter.

Wenn der schlichte Besuch der BKA-Website angeblich schon einen Anfangsverdacht etabliert, aufgrund dessen das BKA und die Chaoten in der derzeitigen Regierung es gerechtfertigt sehen, Internetsurfern nachzuschnüffeln, kann man wohl davon ausgehen, dass das BKA und vielleicht auch noch andere Sicherheitsbehörden längst in großem Umfang Betreiber großer Websites auffordern, ihnen IP-Adressen ihrer Nutzer zu liefern. Die Aufforderung an die Admins der BKA-Website, IP-Adressen zu speichern und der ermittelnden Abteilung des BKA zu übergeben, mag zwar für das BKA technisch einfacher durchzuführen sein als eine solche Anfrage an beispielsweise Google zu stellen, aber rechtlich gesehen ist es der gleiche Vorgang. Sehr aufwendig muss eine solche Anfrage nicht sein. Vielleicht existieren sogar längst automatisierte Prozesse, so dass alle IP-Adressen, die bei Google nach bestimmten Dingen suchen, sofort in den Datenbanken vom BKA landen?

Von informationeller Selbstbestimmung deutscher Internetsurfer, die so jederzeit unwissentlich ins Fahndungsnetz des BKA geraten können, könnte man dann jedoch leider absolut nicht mehr sprechen. Erst recht natürlich nicht, wenn die Vorratsdatenspeicherung kommt und dann die IP-Abfrage noch einfacher wird für die Sicherheitsbehörden.

Wie groß und umfangreich sind wohl schon die Datenbanken des BKA über das Surfverhalten der Bundesbürger?

Technorati-Tags: , ,

0 Kommentar(e):