Samstag, 20. Oktober 2007

Datenschutz auf EU-Ebene: Wie es den Geheimdiensten gefällt

Heise.de berichtet in einem recht schwierig zu lesendem Artikel (typische Heise.de-Sprache halt) von Planungen auf EU-Ebene darüber, wie die EU-Mitgliedsstaaten in Zukunft mit den Daten ihrer Bürger verfahren dürfen: Nationale Sicherheit vs. Datenschutz für Sicherheitsbehörden.

Ich fasse den Schmu mal kurz zusammen. Der EU-Entwurf besagt also ungefähr Folgendes:

Der Staat darf den Bürger nicht auffordern, ihm alle seine Daten zu geben, sich also vor dem Staat quasi nackig auszuziehen. Es sei denn, der Staat findet, dass das doch notwendig ist. Dann muss sich der Bürger datentechnisch doch nackig ausziehen vor dem Staat. Der Staat darf dann jedoch diese Daten nicht langfristig speichern oder mit anderen Daten zusammenführen und sie beliebig auswerten. Der Staat darf also sozusagen kein Foto von der Blöße des Bürgers machen. Es sei denn, der Staat findet, dass das doch notwendig ist. Der Staat darf dann jedoch das "Foto" nicht einfach im Kollegenkreis herumzeigen, sprich die Daten seiner Bürger nicht einfach so den anderen EU-Staaten übermitteln. Es sei denn, die EU-Staaten finden, dass das doch nötig ist.

Also ich finde diese "Datenschutzvorschriften" völlig ausreichend. Es sei denn, sie beträfen mich selber.

2 Kommentar(e):

Anonym hat gesagt…

Ich glaube, jetzt habe ich es verstanden. Danke! ;-)

Anonym hat gesagt…

Immerhin muss die abfragende Stelle noch eine Begründung für die Abfrage mitreichen. Zumindest solange bis das Ganze allgemeine Praxis geworden und da Erfinden fadenscheiniger Begründungen zu lästig geworden ist. Dann wird es bei lästigen Rückfragen nur noch: "Natürlich haben wir gewichtige Gründe, würden wir sonst etwa diese Daten abrufen?"

Wortbestätigung des Tages: hbayfj
(oberbayrische Verwünschung für alles was von der EU kommt)