Vorratsdatenspeicherung: Wurde Zwang und Druck auf Abgeordnete ausgeübt?
Sagt ein Jäger zum anderen:
"Mensch, Seppl, was ist denn mit den Rehen und Hirschen los?! Kaum setzt du an und zielst, haben die schon wieder wie in Windeseile ihren Standpunkt verändert! Wie soll man denn da vernünftig was erlegen?"
Erwidert sein Kollege:
"Ja, Heinz, hast Du noch nichts von gehört?"
"Nein, wovon?"
"Na, die Rehe und Hirsche engagieren sich jetzt alle politisch in der SPD!"
Was dieser Witz soll, erklärt eine Meldung bei Heise.de: SPD-Abgeordnete bauen auf Karlsruhe bei der Vorratsdatenspeicherung.
Darin:
26 Sozialdemokraten haben laut einer Zusatzerklärung zum scharf kritisierten Beschluss des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung durch den Bundestag nur mit starken Bauchschmerzen zugestimmt. "Trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken" vor allem gegen die abgesegnete Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten habe man dem Entwurf aber letztlich zugestimmt, heißt es in der zu Protokoll gegebenen Rechtfertigung [...]. Bei der Begründung vollziehen die SPD-Abgeordneten, zu denen unter anderem die stellvertretende Parteivorsitzende Andrea Nahles sowie der frühere Wirtschaftsstaatssekretär Ditmar Staffelt gehören, so manche argumentative Pirouette. Einerseits ist von der "labilen Sicherheitslage" aufgrund der Bedrohungen durch den "internationalen Terrorismus" sowie von ausreichenden rechtsstaatlichen Sicherungen vor einer exzessiven Überwachung die Rede. Andererseits sei eine Zustimmung aber auch deshalb gestattet, weil das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich Teile des Gesetzes eh wieder kassieren werde. (Quelle: Heise.de)
Einerseits ist das Verhalten dieser SPD-Abgeordneten moralisch erbärmlich und man könnte sich empören oder sich wie im Witz oben lustig machen über diese "Politiker".
Andererseits könnte man die Erklärung der SPD-Abgeordneten jedoch weniger lustig vielleicht auch so interpretieren, dass die SPD-Abgeordneten sich nicht frei fühlten in ihrer Entscheidung. Wurde eventuell jenseits des üblichen Fraktionsdrucks Zwang auf unsere Bundestagsabgeordneten ausgeübt?
Für mich klingt das alles sehr nach der sogenannten "gelenkten Demokratie" nach russischem Vorbild, bei der nicht mehr ein unabhängiges Parlament Gesetze verabschiedet, sondern ein von der Exekutive gelenktes Parlament. Ich kann nur darauf hinweisen, dass die Vorratsspeicherung vor allem den Geheimdiensten den ungehinderten Zugang (also ohne Richtervorbehalt) auf für sie enorm interessantes Datenmaterial ermöglicht. Zur Verbrechensbekämpfung taugt die Vorratsdatenspeicherung hingegen kaum.
Die Frage, die mich beschäftigt, ist also: Kann der Fraktionsdruck dermaßen groß sein, dass Bundestagsabgeordnete nur deshalb ein aus ihrer Sicht vermutlich verfassungswidriges Gesetz verabschieden würden? Oder wird hier von ganz anderer Seite Druck auf unsere Abgeordneten ausgeübt? Erpressen gar die Geheimdienste unsere Abgeordneten?
Was für verfassungswidrige Gesetze würden unsere Abgeordneten sonst noch so alles verabschieden?
Wie sollen die Wähler nach dieser hanebüchenen Erklärung dieser SPD-Abgeordneten noch darauf vertrauen, dass unsere Abgeordneten nach ihrem Gewissen entscheiden?
Technorati-Tags: Vorratsdatenspeicherung, Bundestag, SPD, Grundgesetz, Geheimdienste, Gewaltenteilung, Parteiendemokratie
4 Kommentar(e):
Einmal unterstellt das stimmt dann ergibt sich die Frage, ob die Richter des Bundesverfassungsgerichtes wohl noch frei entscheiden können werden. Aber das wird wohl die (ggf. nahe) Zukunft zeigen.
Bitte keine wüsten Verschwörungstheorien. So prickeln ein solcher kleiner Thrill auch sein mag, zeigen praktisch alle Vorgänge der letzten Jahrzehnte, dass in unseren Geheimdiensten eher mittelmäßig begabte Beamte anzutreffen sind. Und womit sollte man einen biederen SPD-Menschen denn derart erpressen ("Wir haben Deine Frau und Deine Tochter...")? Ich glaube, die Wahrheit ist ganz einfach: Abgeordnete, die zu feige waren, sich dem Fraktionsdruck (von wegen "Zwang") zu widersetzen, und sich jetzt nicht mehr im Spiegel anschauen mögen.
Außerdem - wenn sich die VDS schon nicht zur Verbrechensbekämpfung eignet, warum dann für die Geheimdienste? Oder sind Spione in Politik und Wirtschaft neuerdings dümmer als Kriminelle und Terroristen?
@anonym: Verfassungsrichter haben einen sicheren Arbeitsplatz und stehen meist am Ende ihrer beruflichen Karriere. Außerdem dürften sie auf ein Netzwerk an guten und mächtigen Freunden zurückgreifen und bringen eine nicht zu unterschätzende Portion an Lebenserfahrung mit sich. Solche Leute wären nicht so einfach unter Druck zu setzen.
Abgeordnete hingegen können schnell straucheln, wenn der Verdacht aufkommt, sie hätten irgendwo etwas getan, was nicht einmal kriminell, sondern nur anrüchig ist. Eine kleine Lüge im Lebenslauf..., moralische Verfehlungen im privaten Umfeld... Und viele Abgeordnete zittern um ihre Wiederwahl. Wenn zusätzlich zu einer möglichen fehlenden Unterstützung durch die Parteiobersten noch die Drohung hinzu kommt, dass man dafür sorgen werde, dass spätere, mögliche Arbeitgeber beispielsweise in der Wirtschaft die Finger von ihnen lassen werden, dann kann das einen Abgeordneten im jungen oder mittleren Alter gehörig unter Druck setzen, vermute ich.
@Ninjaturkey: Zur Analyse von Beziehungsnetzwerken taugen die Daten aus der Vorratsspeicherung wunderbar. Gerichtsverwertbar und also für die Polizei wären diese Informationen kaum. Aber zum Ausforschen von Personen und Gruppen eignen sich diese Verbindungsdaten hervorragend. Sie funktionieren wie Schienen, auf denen man zielsicher zu weiteren interessanten Personen stoßen kann oder mittels derer man interessante Mutmaßungen über das Leben und die Interessen einer Person anstellen kann. Diesen Mutmaßungen kann man dann durch andere Mittel weiter nachgehen. Die Telekommunikationsverbindungsdaten sind das Äquivalent zu Beschattungen in der physischen Welt.
Kaum ein Verbrechen wird durch Beschattungen aufgeklärt. Aber für die Geheimdienste sind sie enorm wichtig.
Das Beispiel Russland sollte zeigen, dass es durchaus möglich ist, dass Geheimdienste auch in den Bereich der Politik mit hineinwirken wollen. Schäubles Anpreisungen der Geheimdienste und das Eingehen vieler Politiker auf die überbordenden Forderungen nach neuen Befugnissen unserer Sicherheitsbehörden und Geheimdienste lassen mich ernsthaft fragen, was gerade eigentlich gespielt wird.
Die neuen Technologien der digitalen Informationsverarbeitung (unsichtbares Erfassen von Daten, umfangreiches Auswerten und Speichern ohne großen Aufwand...) geben den Geheimdiensten mächtige Werkzeuge in die Hand. Eigentlich bräuchten wir ein Mehr an Kontrolle der Geheimdienste. Die Politiker fordern jedoch das Gegenteil. Warum? Woher kommen diese Forderungen? Ich habe jedenfalls noch nie gehört, dass Wähler in großen Massen unbedingt mehr Befugnisse für die Sicherheitsbehörden fordern. Die Wähler lassen sich nur einlullen von dem Vortrag, dass das nötig sei. Der Antrieb für mehr Befugnisse und weniger Kontrolle bei den Geheimdiensten und Sicherheitsbehörden kommt aus diesen Behörden selbst. Und die Politiker übernehmen die Forderungen eins zu eins.
Vorsicht ist angebracht. Misstrauen ist angebracht. Zumindest Fragen muss man stellen.
Ein Bundestagsabgeordneter sollte wissen, dass er ein besonderes Amt ausfüllt, dass ein Bundestagsmandat eigentlich nicht dafür da ist, die Karriereleiter irgendwo hinaufzuklettern. Also sollte selbst ein rumwütender Struck einem Abgeordneten nicht so viel Angst einjagen können, dass dieser bewusst für verfassungswidrige Gesetze stimmt.
Mein Riecher sagt mir, dass hier mehr im Busch ist.
Ich kann mich irren. Aber die Frage stelle ich.
Ah, noch etwas:
Verfassungsrichter müssen ihre Urteile sehr gut und ausführlich begründen. Da müssen zumindest Ansätze sinnvoller Argumentation zu erkennen sein. Diese Argumentation wird anschließend bewertet und angeschaut von vielen anderen Rechtsgelehrten im Land.
Ein Abgeordneter muss nur seine Stimme abgeben und sagen, dass er glaubt, dass das schon richtig ist, wofür er gestimmt hat. Hier unterliegt vieles der sogenannten politischen Einschätzung und nicht dem Korsett einer feingestrickten Rechtslehre, in der und mit der man sein Urteil herleiten muss.
Auch das ist also etwas, was die externe Einflussnahme auf Urteile von Verfassungsrichtern erschweren dürfte.
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