Freitag, 16. November 2007

Radio-Tipp: BBC heute um 19 Uhr

Heute, um 19:00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit, beschäftigt sich die weltweit ausgestrahlte BBC-Radiosendung "World Have Your Say" von "BBC World Service" ernsthaft mit der Frage, ob man Gedankenverbrechen ahnden kann.

Einer der Redakteure schreibt in einem E-mail-Rundbrief:

CAN WE POLICE THOUGHT CRIME?

How far is a civilised country prepared to go, in the name of defending us, the ordinary tax-paying, voting, law-abiding citizen. Can we, or should we, prosecute people for thinking bad thoughts, if we can prove it, even if those bad thought never turn into bad actions. Think about this: if you live in the UK and you have a sharp knife in the kitchen you can in theory be charged with being in possession of an article of terrorism.

That's an "article of terrorism".

You're not going to become a terrorist, you have no interest in terrorism but you could also be charged with "acts preparatory to crime" -- ie you were THINKING about it. We also have a little thing here called a "control order", which can restrict your movements based on the governments belief that you might -- MIGHT -- want to do something bad. There's no track record, just a belief.

And it's not just to do with terrorism either. Look at this article.

Edited highlights shape up thus: a man talks on the web about his sexual desires and the focus of said desires -- children. He doesn't actually do anything about those desires, but now the local court has issued a restraining order. Nobody was physically hurt, nobody was left emotionally damaged (that we know of) and yet this individual now has his name in court records, and his movements are restricted. Did this man demonstrate intent -- and only intent? Can you be culpable of intent? Nothing less, nothing more -- intent to do something -- which you don't follow through on. Is that enough to police our thoughts, however unpleasant and distasteful they are to everyone else? (Quelle: E-mail-Rundbrief von "World Have Your Say)


Die BBC-Radiosendung kann via Internetstream live verfolgt werden. Außerdem kann sie später als Podcast heruntergeladen werden.

Was geht uns diese Frage an, ob Gedankenverbrechen in Großbritannien und in den USA bereits strafrechtlich verfolgt werden? Nun, die Vorratsdatenspeicherung wurde auch maßgeblich von Großbritannien auf europäischer Ebene forciert. Vielleicht erwartet uns also demnächst beispielsweise im EU-Fischereiausschuss irgendwann ein Vorschlag, schon bestimmte Gedanken unter Strafe zu stellen, zumindest aber öffentliche Gedankenspiele (und nicht mehr nur konkrete Aufrufe zu Gewalttaten) noch weitgehender als jetzt schon präventiv zu verbieten. Auch Handlungen und Pläne, von denen die Sicherheitsbehörden annehmen, dass sie zur Vorbereitung eines Verbrechens dienen, sind in Deutschland bereits strafbar. Die im Sauerland festgenommenen drei Terrorverdächtigen haben dies zu spüren bekommen. Man könnte also sagen, dass man bereits auf halbem Wege ist, Gedanken an sich schon zu bestrafen.

Wann also wird aus einem Gedanken eine Straftat? Nicht erst mehr durch die Ausführung einer Tat. Soweit sind wir auf jeden Fall schon im sich immer mehr abzeichnenden EU-weiten Präventionsstaat.

Die demokratisch kaum legitimierten EU-Machthaber scheinen derzeit in der richtigen Stimmung zu sein und präsentieren immer mal wieder Pläne mit Angriffen auf die Bürgerrechte. Man könnte hier die Aushebelung des Datenschutzes nennen (Flugpassagierdaten, Austausch von Daten der nationalen Sicherheitsbehörden untereinander und so weiter) oder die Gedankenspiele des EU-Kommissars Franco Frattini, das Internet zu zensieren. Tja, und wenn diese Pläne auf EU-Ebene Gestalt annehmen, dann können unsere Bundestagsabgeordneten bekanntlich absolut gar nichts mehr dagegen machen, wie man jüngst bei der Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherung gesehen hat.

Es gilt also frühzeitig zuzuhören bei dem, was im europäischen Ausland alles so angedacht wird, bevor es später von unseren absolut hilflosen Bundespolitikern leider, leider, leider übernommen werden muss.

2 Kommentar(e):

Don Pepone hat gesagt…

Es wäre schön gewesen, im Zusammenhang der Ratifizierung Brüsseler Gesetzesvorgaben daran zu erinnern, dass speziell Deutschland stets nur dann diese EU- Vorlagen in geltendes Recht umwandeln, wenn man davon Vorteile erwartet.
Dagegen verrotten z.B. die Brüsseler Gesetzesvorgaben gegen Korruption bis heute unangetastet in deutschen Amtsschubladen.

Solon hat gesagt…

Stimmt. Soviel zum angeblichen Zwang, bestimmte Gesetzesvorlagen aus Brüssel in Deutschland umzusetzen...