Dienstag, 27. März 2007

Vorratsdatenspeicherung: Eine Lachnummer für Terroristen

In einem lesenswerten Interview bei Netzeitung.de fasst Oliver Süme vom Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. (eco) noch einmal alle Kritikpunkte an der geplanten verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung aller Telekommunikationsverbindungsdaten aller Bundesbürger zusammen: Auf dem Weg zum gläsernen Internetnutzer (Netzeitung.de).

Seine wesentlichen Kritikpunkte gegen die Vorratsdatenspeicherung:

  • Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist auf juristisch fragwürdige Weise zustande gekommen.
  • Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung kostet den Providern Unsummen an Geld.
  • Die verdachtsunabhängige Speicherung all dieser Daten aller Bürger ist qualitativ etwas völlig Neues. Jemand muss nicht mehr verdächtig sein, um ins Fadenkreuz der Ermittler zu geraten, sondern das Unschuldigksein reicht aus, damit das gesamte Kommunikationsverhalten aufgezeichnet wird.
  • Die dann vorhandenen Datenberge werden den Hunger wecken bei vielen, die in den Daten auch jenseits der Verfolgung schwerer Straftaten wühlen wollen. Beispielsweise die Musikindustrie.
  • Bei einigen der Verbindungsdaten wird es technisch kaum zu vermeiden sein, auch Kommunikationsinhalte zu speichern.
  • Das Risiko des Missbrauchs der Daten ist also vorhanden.
  • Und schließlich: Zur Terror-Bekämpfung sind die gefährlichen Datenberge schlussendlich vermutlich weitgehend unbrauchbar, da technisch Versierte die Überwachung mit etwas Aufwand umgehen können. Zurück bleibt Otto-Normalsurfer, der nun als gläserner Surfer da steht.
Die alles entscheidende Frage wird in dem Interview aber auch nicht beantwortet: Warum wollen die Politiker die Vorratsdatenspeicherung?

P.S.: Extrem dreist ist übrigens eine gewisse Frau Zypries, immer noch Bundesjustizministerin. Sie behauptete doch neulich gegenüber der ARD-Sendung "Ratgeber Technik" tatsächlich, dass die Vorratsdatenspeicherung eigentlich nichts wesentlich Neues mit sich bringen würde:

"Man muss sich klarmachen, dass heute bereits die Daten der Telekommunikationsteilnehmer genauso gespeichert werden, nur zu Abrechnungszwecken und dass auch dann, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt auf diese Daten zugegriffen werden kann. Wir werden künftig die Speicherung aber nicht nur für 90 Tage haben, sondern für 180 Tage. Ansonsten ändert sich ja im Wesentlichen nichts", sagt Zypries. (Quelle)


Ja, und wenn dem so wäre, warum soll dann überhaupt die Vorratsdatenspeicherung nötig sein?

Dass Zypries sich jedoch irrt (ich möchte es einmal so ausdrücken, das Wort "Lüge" will ich hier mal nicht in den Mund nehmen...), macht Oliver Süme in oben verlinktem Interview allzu deutlich:

Netzeitung.de: Um welche Daten geht es? Welche Information sollen gespeichert werden?

Oliver Süme: Die Verbindungsdaten der E-Mail-Kommunikation, also: Wer hat wann an wen eine Mail geschickt? Außerdem soll aufgezeichnet werden, wer sich wann ins Internet wie lange eingeloggt hat. Und drittens geht es um die Internet-Telefonie. Auch dort sollen Absender und Zielwahlnummer gespeichert werden. [...]

Netzeitung.de: Welche Daten wurden bisher gespeichert?

Oliver Süme: Bisher darf nur gespeichert werden, was zu Abrechnungszwecken notwendig ist. Das sind immer weniger Daten, da wir durch die Verbreitung von Flatrates keine Einzelgespräche mehr abrechnen – und deshalb auch keine Verbindungsdaten speichern müssen. [...]

Netzeitung.de: Was stört Sie an dem Gesetz?

Oliver Süme: [...] Aber abgesehen von solchen formalen Aspekten entstehen den Unternehmen erhebliche Kosten, weil künftig enorme Datenmengen gespeichert werden müssen [...] (Quelle)


Fazit: Die Unverfrorenheit von Frau Zypries deutet an, wohin die Reise geht. Es wird der übliche Weg des politischen Diskurses in Deutschland sein. Dass nämlich Richtlinien zunächst geheim auf EU-Ebene entwickelt werden, in Eilverfahren in juristisch fragwürdiger Manier dort verabschiedet werden und dann unter angeblich großem Jammern des Bundestages unter Zwang zu deutschem Recht werden. Nicht bevor man noch ursprünglich angedachte Verwendungszwecke der Daten, zum Beispiel zum Verfolgen von Telefonterror durch Stalker oder zum Überprüfen, ob jemand während des Autofahrens am Handy telefoniert hat oder welcher Behördeninformant mit Journalisten telefoniert hat, vorerst großzügig aus dem Gesetzesentwurf streicht - um zu zeigen, dass man sich ja extrem sorge um den Datenschutz... Anschließend greift dann jedoch wie üblich das Bundesverfassungsgericht ein und schmeißt den ganzen Gesetzes-Krempel wegen seines ganzen verfassungsfeindlichen Charakters trotzdem wieder auf den Müll.

Ich wette, dass irgendwann von unseren Politikern die Forderung aufkommen wird, die Befugnisse des Bundesverfassungsgerichtes einzuschränken, weil man ja heutzutage gar keine Gesetze mehr verabschieden könne, ohne dass das Verfassungsgericht sie anschließend wieder als verfassungswidrig deklariert. Wie wäre es zum Beispiel mit einem Verfassungsgericht wie dem Supreme Court in den USA, der wesentlich weniger zu vermelden hat als unser Bundesverfassungsgericht? Denn natürlich wird keiner der deutschen Politiker aus dem Vorgang die Lehre ziehen, dass es vielleicht sinnvoll wäre, Gesetzesplanungen auch zuvor in der Öffentlichkeit (in der realen Öffentlichkeit, nicht in Ausschuss-Hinterzimmern) diskutieren zu lassen und wirkliche Experten anzuhören. Das wäre ja was Demokratisches. Und Demokratie scheint momentan ziemlich out zu sein. Zumindest bei unseren Politikern.

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3 Kommentar(e):

Anonym hat gesagt…

Das ist wirklich krass, was Frau Zypries da mal wieder von sich gegeben hat!
Aber solche Sprüche hat sie ja öfter mal drauf .. Ich erinnere mich, als der europäische Haftbefehl beim BVerfG war, hat sie auch irgendwas gesagt, wo ich dachte ich lese nicht richtig!

Zum Thema EU kann ich nur immer wieder auf Otto Schily verweisen, der als bislang einziger zugegeben hat, daß die EU sehr nützlich ist, weil er so den deutschen Gesetzgeber zwingen kann Sachen zu beschließen, "der er in Deutschland nie durchgekriegt hätte"!

Und nicht anders läuft es doch hier auch .. die Fachminister (die ja nichts anderes als Verwaltungsspitzen sind) beschließen mit ihren EU-Kollegen, was am Ende die nationalen Gesetzgeber machen müssen!

VG und Danke für den Artikel!
Daniel

Anonym hat gesagt…

Das Argument, die Kosten der Telekommunikations-Anbieter würden steigen ist natürlich nicht falsch, vermittelt aber einen falschen Eindruck.

Nachdem es alle Anbieter gleichermaßen betrifft spielt es für das Geschäftsergebnis dieser Unternehmen überhaupt keine Rolle. Die Kosten werden schließlich nicht auf die Aktionäre, sondern auf die Kunden umgelegt.

Anonym hat gesagt…

@fellow passenger

oder um es mal anders auszudrücken:

der Kunde zahlt seine eigene Überwachung.
Ist doch auch irgendwie nicht richtig, finde ich.

VG, Daniel