Mittwoch, 22. November 2006

Massenverfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung!

(Via Quintessenz) Bürgerrechtler rufen auf, sich bei einer Massenverfassungsbeschwerde gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung zu beteiligen. Erstunterzeichner sind z.B. Dr. Rolf Gössner (Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte) und Prof. Dr. Christoph Gusy (Professor der Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld).

Vorbereitet hat die Verfassungsbeschwerde der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (Vorratsdatenspeicherung.de). Dort findet man auch weitere, ausführliche Informationen dazu.

Der Aufruf zu einer Massenverfassungsbeschwerde ist in Deutschland einmalig. Politikwissenschaftler Ralf Bendrath erläutert:

Die von der Bundesregierung geplante Totalprotokollierung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung ist ebenfalls einzigartig. Frau Zypries will vorsorglich Informationen über unsere Telefonate, Bewegungen und Internetnutzung sammeln lassen für den Fall, dass wir zu Verbrechern werden. Wir sammeln vorsorglich Beschwerdeführer für den Fall, dass SPD und Union dieses verfassungswidrige Vorhaben tatsächlich umsetzen sollten. Wenn die Koalition unzählige Menschen bespitzeln lassen will, dann werden sich auch unzählige Menschen in Karlsruhe dagegen zur Wehr setzen. (Quelle)
Wem so etwas wie Meinungsfreiheit, informationelle Selbstbestimmung, Privatsphäre, Funktionieren der Demokratie, Beschränkung und Kontrolle staatlicher Macht, Bürger- und Menschenrechte also wichtig ist, darf sich an der Massenverfassungsbeschwerde beteiligen. Vorratsdatenspeicherung.de stellt ein Meldeformular dazu bereit.

Beteiligt man sich, entstehen einem keine anwaltlichen oder sonstigen Kosten. Eingereicht wird die Verfassungsbeschwerde, wenn und sobald das Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung verabschiedet wird. Der Bundestag soll Mitte 2007 über den Gesetzentwurf entscheiden. Mit der Verfassungsbeschwerde verbunden ist ein Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dadurch soll schon das Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung verhindert werden.

Eine weitere Möglichkeit der Beteiligung, ist es, im Internet einen selbst geschriebenen offenen Brief zu verfassen: Offene Briefe gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Selbst der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in einem Gutachten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen (Heise.de: Neue Zweifel an der Rechtmäßigkeit der TK-Vorratsdatenspeicherung). Dennoch versucht die Bundesregierung weiterhin, den problematischen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung rasch als Gesetz zu verabschieden.

Viele weitere Informationen findet man mittels einer Linkliste zu Artikeln von Heise.de zum Thema.

Vor einigen Tagen hatte ich selbst schon hier in "Schieflage" über die Vorratsdatenspeicherung geschrieben: Schief, schiefer, Vorratsdatenspeicherung.


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