Reaktionen auf BGH-Urteil zu Onlinedurchsuchungen: Datenschutz ist terroristisch
Der BGH hat entschieden, dass Onlinedurchsuchungen von Festplatten illegal seien. Schon erstaunlich, wie jetzt die (Un-)Sicherheitspolitiker von SPD und Union nach dem Urteil des BGH alle beteuern, dass die Sicherheitsbehörden unbedingt das Mittel der Onlinedurchsuchung von Festplatten benötigen würden: Schäuble heizt nach BGH-Urteil Debatte um Online-Durchsuchung an (Heise.de.)
Wie nur konnten die Ermittlungsbehörden bislang ohne dieses Mittel arbeiten, wenn es doch laut Schäuble anscheinend fast gar nicht möglich sei, ohne Onlinedurchsuchungen Terroristen zu fangen? (Direktlink zur Textstelle).
Ich ziehe meinen Hut vor unseren Ermittlungsbehörden, die bislang so gut verbergen konnten, dass sie im Grunde genommen den ganzen lieben langen Tag anscheinend nur Däumchen gedreht haben. Denn wie gesagt: Ohne Onlinedurchsuchungen konnten sie ja überhaupt gar nicht arbeiten.
Schäuble und Co. stilisieren also die Frage nach der Onlinedurchsuchung zur Entscheidung um Leben und Tod. Datenschutz ist Tod. Onlinedurchsuchung ist Leben. Darauf läuft nämlich ein Satz wie der von Konrad Freiberg, dem Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, hinaus, der behauptet, dass Datenschutz Terroristenschutz sei (Direktlink zur Textstelle).
Wer hatte eigentlich damals den Datenschutz erfunden? Datenschutz ist doch der letzte Scheiß. Schützt nur Terroristen und tötet uns alle. Schlimmer als Vogelgrippe, dieses Datenschutzzeugs.
Aber mal ernsthaft: Es gehört schon enorme Chuzpe dazu, das Urteil des BGH und die Begründung einfach als einen technischen Fehler zu betrachten, der mal eben schnell durch neue Gesetze ausgebügelt werden kann und muss. Schäuble und Co. behaupten ja völlig an der Wahrheit vorbei, dass der BGH nur so entscheiden konnte, weil die Technik der Onlinedurchsuchung bei der Formulierung der Gesetze noch nicht existierte. Schäuble und Co. überspielen gekonnt, dass es hier mitnichten um eine rein technische Frage geht, sondern bewusst im aktuellen Gesetz steht, dass Hausdurchsuchungen offene Durchsuchungen zu sein haben, damit der Staat nicht willkürlich und unbemerkt Rechte der Bürger beschneiden kann. Genau diese Willkür und dieser unbemerkte Zugriff würden jedoch bei Onlinedurchsuchungen von Festplatten Realität.
Es steht schlimm um unsere Sicherheitsbehörden, wenn Kurt Jansen, Vorsitzender des Bundes deutscher Kriminalbeamter, wie wild geworden behaupten kann, dass das Urteil des BGH nun einen Freifahrtschein für Kriminelle bedeuten würde (Direktlink zur Textstelle). Übersetzt heißt das eigentlich nichts anderes als: Das Urteil selbst ist in den Augen von Jansen kriminell.
Solchen Leuten wie Kurt Jansen soll man als Bürger vertrauen? Solchen Leuten, die das deutsche Recht, deutsche Gesetze, deutsche Gerichte und Bürgerrechte als kriminell ansehen?
Meiner Meinung nach gehören Schäuble, Wiefelspütz, Bosbach und Jansen vom Verfassungsschutz überwacht. Diese Leute sind gefährlich, denn sie erklären die Schutz- und Freiheitsrechte der Bürger als Förderung des Terrorismus. Sie sind Brandstifter, vor denen sich eine Demokratie schützen muss durch das Herunterreißen der Biedermann-Maske von ihrem Gesicht.
Technorati-Tags: Schäuble, Trojaner, Bundestrojaner, Datenschutz, Gewerkschaft der Polizei, Bund deutscher Kriminalbeamter, Konrad Freiberg, Kurt Jansen
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